Spielplatzgeräte wie zum Beispiel das Kletternetz können bis zu einer maximalen freien
Fallhöhe von 3 m aufgestellt werden. Je nach der vorhandenen maximalen Fallhöhe gibt es für einen effektiven Fallschutz festgeschriebene Beschaffenheitsanforderungen des Bodens, sowie klar definierte Anforderungen des Fallraumes bei einem möglichen Sturz.
Bei einer freien Fallhöhe bis zu 1,50 m freie Fallhöhe ist strikt ein Fallraum mit einer umlaufenden Mindestlänge von 1,50 m einzuhalten. Dieser Raum muss immer von Hindernissen und Gegenständen freigehalten werden. Ab einer Fallhöhe von 1,50 m kann der erforderliche Fallraum mit nachstehender Formel bestimmt werden: Länge des Fallraumes (m) = (2/3 der freien Fallhöhe) + 0,5
Kletternetze für den öffentlichen Spielplatz
Beim Kletternetz dürfen keine Fangstellen für die Kinder entstehen. Dies wird gewährleistet, wenn die Abstände der Maschenweiten im Öffnungsmaß weniger als 11 cm und mehr als 23 cm betragen. Dieses Maß ist auch bei Belastungen an den Netzen durch die spielenden Kinder einzuhalten, damit die Gefahr einer Strangulierung ausgeschlossen werden kann.
Die Hangrutsche auf dem Kinderspielplatz
Zu den Anforderungen und Wesensmerkmale dieser speziellen Rutschen zählen beispielsweise, dass die Hangrutsche wegen der geringeren Fallhöhe sicherer sind, und das die Rutsche unmittelbar vom Hang aus erreichbar ist. Der Rutscheneinstieg sollte mit einem Handlauf oder einer Brüstung vor möglichen Drängeleien abgesichert werden.
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Weitere Informationen zu den Thema Seilspeilgerät, Kriechröhre u! nd Tramp olin erhält man auf der Website www.tri-poli.de
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