Donnerstag, 21. November 2013

NCI New Capital Invest 11, 16, 19 - Schadensersatzansprüche und Verjährung bei geschlossenen Fonds

NCI New Capital Invest 11, 16, 19 - Schadensersatzansprüche und Verjährung bei geschlossenen Fonds Was erwartet die Fondszeichner - Rückforderung der Vorabausschüttungen durch Gesellschaftsgläubiger möglich - Schwierige Beurteilung der wirtschftlichen Situation - Prospekthaftung naheliegend

München, 20.11.2013; "Neue, bislang unerreichte Höhen" sollte der Ölpreis erklimmen, das Angebot am wichtigsten Energieträger sollte insbesondere wegen der Entwicklung in den BRIC-Staaten (Brasilien, Russland, Indien und China) der Nachfrage bald nicht mehr standhalten. Daran sollten die Zeichner der Treuhandbeteiligung an der NCI New Capital Invest Oil & Gas USA 11 GmbH u. Co. KG teilhaben können - das alles bei einer "Low Risk Strategie (hohe Sicherheit)" des Managements, da nur Bohrungen onshore in Gebiete mit nachgewiesenen Ölvorkommen von den Investoren durchgeführt würden. Schon während der Investition sollten quartalsweise 3 Prozent Vorabausschüttungen vorgenommen werden, verbunden mit einer Gewinnbeteiligung von 14 Prozent p.a..

Dahin ging jedenfalls die Analyse des Chefanalysten der laut Handelsregister mittlerweile aufgelösten dima24.de Anlageberatung GmbH im Jahr 2010. Gerne hätten wir besagten Analysten Georg Altendorf selbst zu dieser frühen Einschätzung befragt, aber dieser ist derzeit offenbar nur schwer zu erreichen. Mehr weiß vermutlich nur der damalige Geschäftsführer der dima24.de Malte Hartwieg, schließlich stand unter der Analyse auch fett: "Analyse - streng vertraulich - nur zur internen Verwendung".



Klagewelle gegen NCI New Capital Invest und dima24.de?

Fast vier Jahre später zeigt es sich, dass es bei Kapitalanlageprodukten keine Geheimtipps gibt. Nachdem im zweiten Quartal 2013 die geschlossenen Treuhandfonds NCI USA 11, NCI USA 16 und NCI USA 19 völlig überraschend die Vorabauszahlungen stoppten, werden die Anleger jeden Monat mit neuen Hiobsbotschaften konfrontiert. Wurde von der NCI New Capital Invest noch im Juli ein äußerst renditeträchtiger Verkauf aller Öl & Gas Assets in den USA in Aussicht gestellt, zerschlugen sich diese Aussichten bald. Nach den letzten Mitteilungen kommuniziert man mit den Investoren vor Ort angeblich nur noch per E-Mail, mangels Rendite sehen diese sich angeblich nicht mehr zu Ausschüttungen verpflichtet. Nachdem Malte Hartwieg die Geschäftsführung vieler Gesellschaften seines Emissions- und Vertriebsimperiums selbst übernommen hat, wird Transparenz suggeriert. Seitdem können sich Anleger bei einer von der NCI New Capital Invest beauftragten Kanzlei informieren, die Herrn Hartwieg und die dima24.de schon vorher gegen enttäuschte Anleger vertreten hat. Auf handfeste Informationen warten Anleger jedoch seither vergebens. Der letzte Stand war, dass die NCI New Capital Invest USA 11, 16 und 19 - Fonds ins Visier von Anlegerschutzanwälten geraten sind. Dies dürfte nach unserer Einschätzung die Situation der Fonds nicht verbessern.



Rückzahlung der Vorabauszahlungen bei NCI New Capital Invest - Beteiligungen ?

Mit weiterem Abwarten droht Anlegern weiteres Ungemach. Viele tröstet der Gedanke, wenigstens eine Zeit lang vierteljährlich 3 Prozent an Vorabausschüttungen erhalten zu haben. Dabei ist nach unserer Erfahrung mit von uns vertretenen NCI New Capital Invest - Anlegern kaum jemandem bewusst, dass im Falle einer schlechten Entwicklung der Fonds gerade diese Zahlungen jedenfalls im Insolvenzfall von den Gläubigern der jeweiligen Fondsgesellschaft zurückgefordert werden könnten. Dies wäre ein harter Schlag für viele Anleger, die teilweise ihr gesamtes Vermögen investiert haben.



Rückabwicklungsansprüche bei geschlossenen Fonds aus Prospekthaftung

Das und die ungeklärte wirtschftliche Lage der Fonds sollte ein ausreichender Grund sein, die Rückabwicklung und Freistellung gerichtete Schadensersatzansprüche gegen den Fonds, seine Gründungsgesellschafter oder Hintermänner anzustreben. Grundlage solcher Ansprüche ist vor allem die sogenannte Prospekthaftung. Dabei schützt die sogenannte Prospekthaftung im engeren Sinne das sogenannte typisierte Vertrauen in den Prospekt des Fonds an sich. Weil dies freilich mit der Zeit schwinden kann, ist die Verjährungsfrist sehr kurz. Bereits 3 Jahre nach der Veröffentlichung eines Prospekts kann schon Verjährung eintreten. Wurde ein Prospekt beispielsweise im Januar 2011 veröffentlicht, tritt im Januar 2014 Verjährung bezüglich dieser Haftungsgrundlage ein. Nach unserer Ansicht könnte dies als nächstes für den NCI New Capital Invest USA 16 der Fall sein, der im Jahr 2011 aufgelegt wurde.

Anleger, die an älteren Fonds beteiligt sind, können nach den Grundsätzen der bürgerlich-rechtlichen Prospekthaftung im weiteren Sinne Rückabwicklung und Schadensersatz verlangen. Voraussetzung ist hier ein tatsächliches Vertrauensverhältnis, welches in der Regel aus einer vertraglichen Verbindung herrührt - beispielsweise gegenüber den Gründungsgesellschaftern oder aus der Beratung.



Auch "Hintermänner" können haften

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes können auch Hintermänner der Fondsgesellschaft zu Schadensersatz herangezogen werden."Derartige Ansprüche sind insbesondere dann zu prüfen, wenn ansonsten nur Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder ohne Vermögen als Anspruchsgegner zur Verfügung stünden", so Rechtsanwalt Stefan Forster von der Münchener Bank- und Kapitalmarktrechtskanzlei Lachmair & Kollegen.



Drohende Verjährung bei Schadensersatzansprüchen

Auch hier gilt es auf die Verjährung zu achten, drei Jahre nach Kenntnis der Pflichtverletzung der Anspruchsgegner tritt auch hier - zum jeweiligen Jahresende - Verjährung ein.

"Besteht die Gefahr einer Verjährung, ist aus anwaltlicher Sicht stets zu verjährungshemmenden Maßnahmen oder gleich zu einer Klage zu raten", so Rechtsanwalt Stefan Forster. "Daneben sollte frühstmöglich daran gedacht werden, bei einem befürchteten Totalverlust noch vor anderen geschädigten Anlegern seine Ansprüche zu sichern und eine Vermögensverschiebung der Anspruchsgegner zu unterbinden."

Als wären drei Jahre nicht kurz genug, versuchen sich die Initiatoren eines Fonds noch zusätzlich durch haftungseinschränkende Klauseln im Treuhandvertrag abzusichern. Enthält ein solcher Vertrag beispielsweise eine Ausschlußklausel, wonach der Anleger als Treugeber alle Ansprüche innerhalb von sechs Monaten per Einschreiben geltend zu machen hat, wäre ein geschädigter Anleger, die Wirksamkeit vorausgesetzt, vertraglich daran gehindert, sich im Dezember darauf zu berufen, wenn er im Mai des Jahres erstmals davon erfahren hat. "Nach unserer Ansicht können solche Klauseln, wenn sie formularartig für eine Vielzahl von Fällen verwendet werden, jedoch der Kontrolle der §§ 305ff. BGB unterfallen und dann in der Regel als benachteiligende Klauseln unwirksam sein", so Rechtsanwalt Stefan Forster von der Kanzlei Lachmair & Kollegen.



Beraterhaftung, deliktische Ansprüche und das Strafrecht bei geschlossenen Fonds

Sollte sich herausstellen, dass eine Beratungsfirma nicht anleger- und anlagegerecht beraten hat, also einem sicherheitsbewussten Anleger ein riskantes Produkt, e.g. eine geschlossene Fondsbeteiligung, als sicher verkauft zu haben, können Ansprüche auch gegen die Berater bestehen. Für eventuelle "Haftungsfreistellungen", die viele Anleger unterzeichnet haben gilt das zu den Haftungsausschlussklauseln gesagte - auch solche Klauseln unterliegen regelmäßig als AGBs der Kontrolle der §§ 305 ff. und sind oft unwirksam.

Am härtesten kann es Verantwortliche treffen, wenn die Schädigung der Anleger bewusst in Kauf genommen wurde oder diese arglistig getäuscht wurden, beispielsweise durch das Erfinden falscher Tatsachen - oder auch Personen. Für solche Fälle sehen sich die Verantwortlichen einer direkten Haftung nach § 826 BGB ausgesetzt, ggf. kann § 264 a StGB sogar Haftstrafe drohen.

Rechtsanwälte Wilhelm Lachmair & Kollegen
Rechtsanwalt Stefan Forster
Ismaningerstraße 19

81675 München
Deutschland

E-Mail: forster@ra-lachmair.de
Homepage: http://www.ra-lachmair.de
Telefon: 089-21633325

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