GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Schon seit geraumer Zeit befinden sich die Santa-R-Schiffe der Reederei Claus-Peter Offen und MPC Capital in Schieflage. Doch nun scheinen alle Rettungsversuche gescheitert zu sein. In einem Schreiben an die Anleger soll die MPC-Treuhandgesellschaft TVP mitgeteilt haben, dass die Beteiligungsgesellschaft MS Santa-R Schiffe mbH & Co. KG und die sieben Schifffahrtsgesellschaften Anfang November Insolvenzanträge eingereicht haben. Für die ca. 2300 Anleger stehen schwierige Zeiten bevor.
Insgesamt betrug das Fondsvolumen knapp 400 Millionen Euro. Bereits in den letzten Jahren wurden die Gesellschafter aufgefordert Kapital nachzuschießen, um die schwierige Liquiditätslage zu meistern. Doch mittlerweile konnten die Forderungen der Banken nicht mehr erfüllt werden, sodass die Insolvenz unvermeidlich wurde.
Die Anleger des betroffenen Fonds stellen sich aktuell die Frage, was mit ihrem investierten Geld passiert und ob noch Hoffnung besteht dieses zurückzuerlangen. Im schlimmsten Fall drohen der Totalverlust des eingesetzten Kapitals und sogar die Rückforderung von bereits ausgezahlten Ausschüttungen. Denn in vielen Fällen wurden Ausschüttungen nicht aus den Gewinnen entnommen, sondern aus den liquiden Mitteln.
Möglicherweise ergibt sich aber für Anleger die Möglichkeit anderweitig ihr Kapital zu retten. Oftmals wurde während des Beratungsgesprächs nicht ausreichend über die bestehenden Risiken aufgeklärt. So war vielen Betroffenen nicht bewusst, dass sie mit ihrer Investition Kommanditist geworden und somit ein Totalverlustrisiko eingegangen sind. Anleger sollten sich in jedem Fall an einen im Kapitalmarkrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Er prüft die komplexe Materie und berät umfassend über die rechtlichen Ansprüche.
Eine Falschberatung seitens Banken oder Finanzberatern kann auch in einer fehlenden Aufklärung über fließende Rückvergütungen liegen. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Banken jedoch verpflichtet über solche Rückvergütungen aufzuklären. Kommen sie dieser Pflicht oder einer anderen Pflicht im Rahmen der Beratung nicht nach, können den Anlegern Schadensersatzansprüche zustehen. Zu beachten sind in jedem Fall die kurzen Verjährungsfristen, sodass mit der Geltendmachung von Ansprüchen nicht zu lange gewartet werden sollte.
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