MÜNSTER. Die GAD, Spezialist für Banken IT, ermöglicht den rund 430 Volks- und Raiffeisenbanken in ihrem Geschäftsgebiet ab sofort die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation mit anderen De-Mail-Teilnehmern - und damit mit ihren direkten Bankkunden oder mit Behörden. Seit Mai 2011 sind die nachweisliche Zustellung und der rechtlich unbestreitbare Empfang elektronischer Nachrichten durch das sogenannte De-Mail-Gesetz geregelt. Die Teilnahme am De-Mail-Verfahren erfordert eine Registrierung bei einem akkreditierten De-Mail-Diensteanbieter einschließlich der Identifikation der teilnehmenden (natürlichen oder juristischen) Personen. Noch bis zum 31. Dezember 2013 können sich Unternehmen eine Wunschdomain, abgeleitet aus ihrer Internet Domain, in der Form @vr-bank-Musterstadt.de-mail.de exklusiv reservieren lassen. Ab 1. Januar 2014 entfällt diese Möglichkeit.
Die GAD rät ihren Mitgliedsbanken daher, die Registrierung ihrer De-Mail-Wunschdomain über die Systeme der GAD noch rechtzeitig in diesem Jahr vorzunehmen. Die Registrierung der Bank als juristische Person erfolgt dabei über die im Handelsregister eingetragenen gesetzlichen Vertreter, identifiziert durch Mitarbeiter der GAD, im Rahmen der Identpartnerschaft mit der T-Systems.
Vorteile für Banken im Überblick
Mit De-Mail können Volks- und Raiffeisenbanken ihren Kunden einen weiteren, komfortablen Weg zur rechtssicheren elektronischen Kommunikation eröffnen. Da im rechtsverbindlichen Geschäftsverkehr Papier weitgehend überflüssig wird, können sich Banken als innovative und ökologische Unternehmen profilieren. Zugleich entfallen mit De-Mail alle bisherigen Kosten für den postalischen Versand per Briefpost. Für die öffentliche Verwaltung Deutschlands ist die De-Mail-Nutzung laut E-Government-Gesetz ab Mitte 2014 zwingend vorgeschrieben. Auch die Volks- und Raiffeisenbanken sind mit dem neuen Angebot der GAD bestens auf die sichere, vertrauliche und gesetzeskonforme E-Mail-Kommunikation vorbereitet.
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