1.
Landgericht Düsseldorf - vom 28. März 2013
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Übersehenes Aneurysma mit Subarachnoidalblutung bei zerebraler Angiographie, LG Düsseldorf, Az. 3 O 4 /11
Chronologie:
Die Klägerin stellte sich ab Dezember 2009 in der Gemeinschaftspraxis der Beklagten aufgrund außergewöhnlich starker Kopfschmerzen vor. Die Beklagte veranlasste eine MRT. Weitergehende Diagnostik unterließ sie jedoch. Nach verstärkten Beschwerden wurde die Klägerin in die Intensivstation einer Universitätsklinik überwiesen, wo ein zerebrales Aneurysma und eine Hirnblutung diagnostiziert wurden. Es kam zu einer deutlichen Heilungsverzögerung.
Verfahren:
Das Landgericht Düsseldorf hat den Vorfall mittels eines fachmedizinischen Gutachtens hinterfragen lassen. Der gerichtlich bestellte Sachverständige kam im Ergebnis zu einer Fehlbehandlung des Beklagten, woraufhin das Landgericht den Parteien zu einem Vergleich über 30.000,- Euro anriet.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Bereits im Vorfeld der Klage war die Ärztekammer Nordrhein mit dem Fall befasst und hatte einen Behandlungsfehler konstatiert (Az. 2010/0627). Dennoch war der Haftpflichtversicherer der Beklagten, die ERGO, wie so häufig zuvor, nicht zu einer Regulierung bereit gewesen, so dass die Klägerin zur Durchsetzung ihrer Rechte gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen mußte, so RA Dr. D.C. Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.
2.
Landgericht Wuppertal - vom 05. April 2013
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Verkannter Mehrfachbruch des rechten Fersenbeins, LG Wuppertal, Az. 5 O 338/11
Chronologie:
Die Klägerin erlitt eine Sturzverletzung und brach sich dabei das Fersenbein. Der Beklagte diagnostizierte aber lediglich eine starke Prellung. Eine weitere Diagnostik erfolgte nicht. Seit dem Vorfall leidet die Klägerin unter Bewegungseinschränkungen und Schmerzen.
Verfahren:
Das Landgericht Wuppertal hat den Vorfall fachmedizinisch würdigen lassen. Diese Würdigung ergab, dass der Beklagte eine Fehldiagnose traf. Daraufhin regte das Gericht einen Vergleich an, den die Parteien annahmen. Die Gesamtschäden liegen im fünfstelligen Eurobereich.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Trotz positiver Gutachten im Vorfeld des Prozesses war die Versicherung des Beklagten zur Regulierung nicht bereit, daher war eine gerichtliche Klärung erforderlich, so die alleinsachbearbeitende Anwältin Agnes Szlachecki.
3.
Oberlandesgericht Schleswig - vom 07. April 2013
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Stimmbandlähmung und Teilparese nach HWS-Operation, OLG Schleswig, Az. 4 U 111/11
Chronologie:
Der Kläger begab sich aufgrund von Taubheitsgefühlen im rechten Arm in die Klinik der Beklagten. Es wurde ein Bandscheibenvorfall diagnostiziert und operativ behandelt. Dabei kam es zur Lähmung des linken Stimmbandes.
Verfahren:
Nachdem das Landgericht Kiel (Az. 8 O 24/10) die Klage zunächst als unbegründet abgewiesen hatte, kam das OLG nach Würdigung der Gesamtumstände zu einer Haftung der Beklagten und riet den Parteien zu einer gütlichen Einigung im fünfstelligen Eurobereich an.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Klageabweisende Urteile von Untergerichten sollte ein Medizingeschädigter in der Regel nochmals in der Berufungsinstanz hinterfragen lassen. Dabei sollte er sich qualifizierter anwaltlicher Hilfe bedienen, stellt der sachbearbeitende Rechtsanwalt von Ciper & Coll. Tobias Kiwitt klar. In der Berufungsinstanz lassen sich erstinstanzliche Urteile oft revidieren.
Ciper & Coll.
Dirk Ciper
schwanenmarkt 14
40213 Düsseldorf
Deutschland
E-Mail: ra.ciper@t-online.de
Homepage: http://www.ciper.de
Telefon: 0211 556207
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