"Dass die Bestpreisklausel von HRS durch das Bundeskartellamt für rechtswidrig erklärt wurde, hat für die Hotelgäste sowie für uns als Hoteliers Vor- und Nachteile", erklärt Sandra Lutz, Geschäftsführerin der smartino GmbH & Co. KG in Schwäbisch Hall. "Die Bestpreisklauseln waren bisher nur auf den ersten Blick günstig für die Hotelgäste, denn durch diesen Vertragsbestandteil konnten wir als Hoteliers die Preise bei einer Buchung, die direkt bei uns erfolgte, nicht zu besseren Konditionen anbieten. Auch Werbeaktionen, die von den Hotels selber organisiert wurden, durften die Preise, die mit HRS vereinbart waren, nicht unterbieten. Auf der anderen Seite haben wir als Vertragspartner von HRS von dieser Klausel profitiert, denn durch die Verträge wurde das Marketing für Direktbuchungen von HRS übernommen. Und die Hotelgäste konnten im Vorfeld der Buchung die Preise bei verschiedenen Onlineportalen vergleichen."
Au ch andere Buchungsportale müssen ihre Hotelverträge ändern
Gegen andere Hotelportale, die auch Bestpreisklauseln in ihren Verträgen führen, hat das Bundeskartellamt ebenfalls Verfahren eingeleitet. Damit kann man davon ausgehen, dass auch hier die vereinbarte Ratenparität fallen wird. Ob sich diese Vertragsänderungen nur für die Hoteliers oder auch für die Gäste bemerkbar machen, wird sich im Lauf der Zeit zeigen.
Für die Hotelgäste soll sich laut HRS vorläufig nichts ändern, das Unternehmen hält an seinem Werbeversprechen "Bester Preis" fest. Das bedeutet für Hotelgäste, das HRS für den Fall, dass auf einem anderen Onlineportal das Zimmer günstiger angeboten wird, die Differenz begleichen wird. Kunden des Design-Hotel smartino können nun ihr Zimmer über HRS buchen oder die aktuellen Tagesraten direkt im Hotel anfragen, um eventuell Kosten zu sparen.
Hotel smartino - smartino GmbH & Co.KG
Sandra Lutz
Dolanallee 17 / im Solpark -
74523 Schwäbisch Hall
Deutschland
E-Mail: info@hotel-smartino.de
Homepage: http://www.hotel-smartino.de/
Telefon: +49 (0)791 / 85 65 95 - 95
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