Montag, 24. Februar 2014

Die Mütterrente - die Bedenken

Die Mütterrente - die Bedenken Große Bedenken gibt es besonders wegen der Finanzierung der Mütterrente. Nach Berichten des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" übt vor allem die Rentenversicherung harsche Kritik. Grund des Unmuts ist, dass die Mütterrente nur von den Beitragszahlern getragen werden soll und nicht von allen Steuerzahlern. Die Rentenversicherung empfindet diese Tatsache als Ungerechtigkeit, weil es sich bei der Mütterrente um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handele.

Grundsätzlich ist über die Mütterrente zu sagen, dass sie nichts Neues ist. Die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD hat eigentlich nur eine Verbesserung für Mütter, deren Kinder vor dem Jahr 1992 geboren worden sind, initiiert. Nach älteren Gesetzesmodellen waren diese Mütter durch die Erziehungszeit beim Rentenbezug nämlich benachteiligt. Konkret bedeutet die neue Regelung der Mütterrente, die natürlich auch für Väter gilt, im Westen ein monatliches Plus von 28EUR pro Kind, im Osten ein Plus von 25EUR pro Kind auf dem Rentenbescheid.

Für die gesetzliche Rentenversicherung, die diese neue Regelung finanzieren soll, würden sich dadurch bundesweit pro Jahr eine Mehrbelastung von 6 bis 6,5 Mrd. EUR ergeben. Ein Hauptgrund für die Mütterrente ist die Gleichberechtigung der Eltern. Das Kriterium einer Geburt vor oder nach 1992 war schließlich ein willkürliches. Deshalb muss ab dem 01.Juli 2014 die Mütterrente nicht beantragt werden, sie wird allen dazu Berechtigten automatisch auf ihre Rente angerechnet.
Neben dem Finanzierungsproblem sehen Kritiker vor allem Probleme in Bezug auf das Familienrecht bei der Einführung der neuen Mütterrente. Der Grund dafür ist der Versorgungsausglei ch, der sich bei geschiedenen Ehepaaren auf die Rentenansprüche auswirkt. In Deutschland werden Ansprüche für die Altersvorsorge, die während der Ehe erworben wurden, bei der Scheidung durch den Halbteilungsgrundsatz gleichmäßig geteilt. Für Differenzen zwischen den geschiedenen Partnern gibt es einen Versorgungsausgleich. Für diese Entscheidung sind in der Bundesrepublik die Familiengerichte zuständig.

Der Deutsche Familiengerichtstag und der Deutsche Richterbund befürchten aufgrund der hohen Scheidungsrate, vor allem in Großstädten wie Berlin und Hamburg, dass hier insbesondere Scheidungsanwälte und Rechtsanwälte für Familienrecht von der neuen Mütterrente profitieren werden. Besonders in den Scheidungshochburgen der Republik erwartet man ein deutlich erhöhtes Mandatsaufkommen durch die neue Regelung.

Das Problem das in Bezug auf die Scheidung entsteht, grü ndet vor allem im Versorgungsausgleich. Wenn Mütter, die zur Erziehung ihrer Kinder zeitweise auf die Erwerbstätigkeit verzichtet haben, einen Rentenausgleich vom Staat bekommen, stimmt der ursprüngliche Grundsatz der Halbteilung nicht mehr. Bei wesentlichen Abweichungen kann das Familiengericht die ältere Entscheidung eines Familiengerichts abändern. Die Anpassung dieser Gerichtsentscheidungen geschieht zum 01.Juli aber nicht automatisch. Ex-Partner müssen sich selbst um eine Richtigstellung des Versorgungsausgleichs kümmern.

Wie hoch das Mandatsaufkommen für Anwälte und Gerichte sein wird kann nur geschätzt werden. Grundsätzlich ist der Gang zum Rechtsanwalt auch nicht für alle Bürger lohnenswert. Hier bietet sich eine Beratung im Vorfeld an.
In Anbetracht der Tatsache, dass in Deutschland mittlerweile jede Dritte Ehe geschieden wird (in HH 2012: 3500) rechnen Richter, Anwälte und Experten für Familienrecht mit potentiellen Fällen im siebenstellig en Bereich. Anwälte werden sich schnell auf die neue Thematik eingestellt haben. Vor allem in Großstädten wie Hamburg, Berlin und München gibt es jetzt schon eine große Anzahl von Rechtsberatern, die sich auf Familienrecht spezialisiert haben.

Aus Sicht des Familiengerichtstages blickt man aber mit Sorge auf die Situation der Familiengerichte. Schon bei der heutigen Rechtslage stoßen die meisten Gerichte bezüglich der Kapazität an ihre Grenzen.

Weitere Informationen rund um die Themen des Familienrechtes erhält man auch auf dem Internetauftritt www.rosepartner.de der Rechtsanwaltskanzlei Rose & Partner LLP - Anwalt Familienrecht Hamburg

Rose Partner LLP
Bernfried Rose
Jungfernstieg 40

20355 Hamburg
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E-Mail: hamburg@rosepartner.de
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Telefon: 040/41437590

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