GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Vorabauszahlungen von jährlich 12 Prozent hatte Proven Oil Canada den Anlegern versprochen. Zuletzt häuften sich allerdings die Probleme. Transportschwierigkeiten und schlechte Anbindung an die Weltmärkte erschweren unter anderem den Wettbewerb für kanadisches Öl. POC bemühe sich nun, die Produktivität zu steigern. Vorabauszahlungen an die Anleger stehen daher wohl erst mal hinten an.
Als Mitte 2013 die Zusammenlegung der Fonds-Gesellschaften zu einer Master-LP beschlossen wurde, wurde auch die Aufnahme von Fremdkapita l geregelt. Auch diese Bankdarlehen müssen bedient werden.
Für die Anleger stellt sich angesichts der jüngsten Entwicklungen natürlich die Frage, was aus ihrer Kapitalanlage wird. 12 Prozent Vorabauszahlungen jährlich ließen die Investition in POC-Fonds sicherlich sehr attraktiv erscheinen. Allerdings beruhten diese Vorabauszahlungen nicht auf konkreten Geschäftszahlen. Vorabauszahlungen werden aber auf Gewinne ausgeschüttet - und die müssen wohl erst noch erzielt werden.
Allerdings hätten die Anleger im Beratungsgespräch auch umfassend über diese Tatsache aufgeklärt werden müssen. Ebenso wie über eine Reihe weiterer Risiken im Zusammenhang mit ihrer Kapitalanlage, wie zum Beispiel mögliche Wechselkursverluste oder schwankende Nachfrage nach Öl und Gas auf den Weltmärkten. Von daher kann eine Investition in POC-Fonds kaum als eine sichere Altersvorsorge angesehen werden. Auch die Zusammenlegung der Fonds zu einer Master-LP und die Aufnahme von Fremdkapital haben die Ausgangsvoraussetzungen, unter denen die Anleger investiert haben, geändert.
Angesichts dieser Entwicklung können die Anleger ihre Ansprüche auf Schadensersatz rechtlich überprüfen lassen. Dazu sollten sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob korrekt und umfassend über die Risiken aufgeklärt wurde, ob die Angaben in den Verkaufsprospekten vollständig und wahrheitsgemäß sind und ob die Anleger über die Provisionen für die Vermittler ordnungsgemäß aufgeklärt wurden. Ist dies nicht der Fall, können ggfs. Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden.
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