GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die insolvente IVG Immobilien AG hat den Gläubigern und Aktionären den Insolvenzplan vorgelegt. Diese stimmten am 20. März mit großer Mehrheit zu. Gibt auch noch das Amtsgericht Bonn als zuständiges Insolvenzgericht grünes Licht, kann der Plan so umgesetzt werden. Der Plan sieht nach Medienberichten u.a. vor, dass die nicht nachrangig besicherten Gläubiger mindestens 60 Prozent des Nennwerts ihrer Forderungen erhalten. Auf der anderen Seite gehen die Altaktionäre und Zeichner der Hybridanleihe aber vermutlich leer aus.
Zur Erinnerung: Die IVG Immobilien AG hatte im August 2013 Insolvenz angemeldet und befindet sich seit November 2013 im Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung. Ende Februar wurde der Insolvenzplan am Amtsgericht Bonn eingereicht und nun von den Gläubigern und Aktionären verabschiedet.
Der Insolvenzplan sieht vor, dass der Konzern in drei Teile zerlegt wird: Immobilien im Eigenbestand, Immobilienfonds und Gas-Kavernen. Über den drei Unternehmensteilen sitzt dann eine Finanzholding. Über einen Tausch Schulden gegen Eigenkapital (Debt-for-Equity-Swap) werden die bisherigen Gläubiger dann zu Eigentümern der Holding. Die Zeichner der Hybrid-Anleihe, die sich gegen diesen Tausch ausgesprochen hatten, gehen ebenso wie der größte Teil der Altaktionäre praktisch leer aus.
Um den finanziellen Schaden abzuwenden, können sich die Anleihe-Gläubiger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob Ansprüche bestehen und die geeigneten Ma ßnahmen einleiten.
Inzwischen wurde auch bekannt, dass die Deutsche Fonds Holding (DFH) die IVG Private Funds GmbH und damit das Privatkundengeschäft erworben hat. Das Kartellamt muss allerdings noch zustimmen. Die IVG Private Funds betreute ein Fondsvolumen von knapp 1,4 Milliarden Euro, das überwiegend in den geschlossenen Immobilienfonds der IVG steckt. Auch die geschlossenen Immobilienfonds der IVG stecken zum Teil in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Ob sich die Lage durch die Übernahme ändert, bleibt abzuwarten. Geschädigte Anleger können sich aber auch in diesen Fällen an einen kompetenten Rechtsanwalt wenden, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
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