GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Krise der Schifffahrt dauert inzwischen schon längere Zeit an. Nach Experten-Meinungen ist ihr Ende nach wie vor nicht absehbar. Auch etliche Schiffsfonds sind in den Sog dieser Krise geraten. Und mit ihr die Anleger, die zum Teil keine Ausschüttungen erhalten oder Insolvenzen verkraften müssen. Für sie erwies sich die Investition in einen Schiffsfonds nicht als sichere Kapitalanlage, sondern als ein Geschäft mit hohen Verlusten.
Allerdings müssen die Anleger in vielen Fällen nicht auf ihren Verlusten sitze n bleiben. Sie können Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. Diese können aus unterschiedlichen Gründen entstanden sein. Nach den Erfahrungen von GRP Rainer Rechtsanwälte wurden Schiffsfonds-Anleger in vielen Fällen nicht ordnungsgemäß beraten. Bei einer anleger- und objektgerechten Beratung gilt der Grundsatz, dass die Kapitalanlage auch zum Profil des Anlegers passen muss. Gibt ein sicherheitsorientierter Anleger im Beratungsgespräch beispielsweise an, dass er nur in eine sichere Kapitalanlage investierten möchte, um für das Alter vorzusorgen, ist die Beteiligung an einem Schiffsfonds in der Regel die falsche Wahl.
Denn Schiffsfonds weisen eine ganze Reihe von Risiken auf. Dazu zählen unter anderem die meist langen Laufzeiten, die erschwerte Handelbarkeit der Anteile, Währungsschwankungen und auch das Risiko des Totalverlusts. Eine Kapitalanlage mit Totalverlust-Risiko kann aber nur schwerlich zum Aufbau einer sicheren Altersvorsorge geeignet sein. Da her müssen die Anleger über diese Risiken umfassend aufgeklärt werden. Ist die Aufklärung ausgeblieben, kann Schadensersatz geltend gemacht werden.
Das gilt auch, wenn die Banken nicht über die Provisionen informiert haben, die sie für die Vermittlung der Fonds-Anteile erhalten. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung des BGH müssen die Banken über diese so genannten Kickbacks aufklären, da sie einen großen Einfluss auf die Kaufentscheidung haben können. Auch in diesen Fällen kann Schadensersatz auf Rückabwicklung verlangt werden. Natürlich ist das immer im Einzelfall zu prüfen.
Schiffsfonds-Anleger, die ihre Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen wollen, sollten sich dazu an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden.
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Hohenzollernring 21-23
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