Ab dem 13. Juni wird es eine neue Musterwiderrufsbelehrung geben die es in sich hat. Der Händlerschutz , Partner der Händler, warnt vor drohender Abmahnwelle die Online-Händler und eBay-Händler treffen könnte. Das Rückgaberecht nach § 356 BGB entfällt und damit gibt es dann auch keine Rückgabebelehrung mehr. Weiterhin entscheiden Online-Händler dem 13 Juni 2014 wer die Rücksendekosten trägt. Auch ist zu beachten, dass bereits vor Vertragsschluss darüber belehrt wird.
Aber Achtung, es gibt vieles zu beachten und erstmals wird ein Widerrufsformular zur Pflicht. "Wir erwarten das viele Online-Händler diesen wichtigen Termin verpassen werden u nd somit von einer teuren Abmahnung bedroht sind", so Händlerschutz Geschäftsführer Markus P. Herbig. "Die Veränderungen sind so massiv das wir Online-Händlern dringend empfehlen sich auf diese wichtigen Änderungen vorzubereiten", so Herbig weiter.
Bei der neuen Widerrufsbelehrung müssen u.a. Rücksendungen zukünftig mit einem vom Online-Händler bereitgestellten Rücksendeformular erfolgen wo der Kunde den Widerruf eindeutig erklärt. Wie auch bei der Widerrufsbelehrung muss auch das Rücksendeformular den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Das Widerrufsrecht gilt nicht für verderbliche Waren, einmalig bestellte Zeitungen, entsiegelte Medien wie Software, DVD und CDs sowie Downloads und Spezialanfertigungen.
Der www.Haendlerschutz.com möchte den Online-Händlern helfen und stellt wichtige rechtliche Dokumente für Händlerschutz-Mitglieder bereit. Ab nur 9,95 EUR/mtl. können Online-Händler individuelle anwaltlich erstellte Rechtstexte abrufen und sich somit vor teuren Abmahnungen
schützen.
Händlerschutz
Abteilung Presse
Sunnerainstr. 26
8309 Nürensdorf
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E-Mail: info@haendlerschutz.com
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Telefon: 09123 - 9626981
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