Freitag, 20. Juni 2014

Wölbern-Fonds Holland 54: Wichtige Mietverträge laufen aus

Wölbern-Fonds Holland 54: Wichtige Mietverträge laufen aus GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Während der Prozess gegen den ehemaligen Chef von Wölbern Invest läuft, sehen die Anleger des geschlossenen Immobilienfonds Wölbern Invest Holland Nr. 54 schweren Zeiten entgegen. Denn wichtige Mietverträge laufen zum 31. Dezember 2014 aus. Das bringt den Fonds in noch größere Schwierigkeiten. Ob die Gebäude wieder vermietet werden können und zu welchem Mietpreis kann derzeit nicht prognostiziert werden. Anleger müssen sich aber wohl auf finanzielle Verluste einstellen. Zuletzt musste für den Wölbern Invest-Fonds Holland Nr. 55 bereits Insolvenzantrag ge stellt werden.

Auch nachdem das Paribus Fondsmanagement die Geschicke bei vielen Wölbern-Fonds übernommen hat, sind dadurch noch nicht alle Fonds aus dem Schneider. Auch der Holland-Fonds Nr. 54 steht nicht zuletzt aufgrund der auslaufenden Mietverträge vor schweren Zeiten.

Beunruhigte Anleger müssen die weitere Entwicklung aber nicht tatenlos verfolgen. Sie können sich stattdessen an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann überprüfen, ob möglicherweise Ansprüche auf Schadensersatz bestehen und ggfs. die notwendigen Schritte einleiten, um die Forderungen durchzusetzen.

Eine fehlerhafte Anlageberatung kann beispielsweise den Anspruch auf Schadensersatz auslösen. Zu einer anleger- und objektgerechten Beratung gehört auch eine umfassende Risikoaufklärung. So sind geschlossenen Immobilienfonds Schwankungen auf dem Immobilienmarkt und bei den Mieteinnahmen ausgesetzt. Leerstände können die Wirtschaft lichkeit des Fonds gefährden. Über die Risiken, zu denen auch der Totalverlust des Geldes zählt, hätten die Anleger aufgeklärt werden müssen. Denn eine Kapitalanlage mit Totalverlustrisiko ist nicht zum Aufbau einer Altersvorsorge geeignet und passt daher auch nicht ins Profil eines sicherheitsorientierten Anlegers. Darüber hinaus hätte die Bank auch über sämtliche Provisionen, die sie für die Vermittlung erhalten hat, aufklären müssen.

In Betracht können zudem Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung kommen. Die Angaben im Verkaufsprospekt müssen vollständig sein und dürfen keine falschen oder irreführenden Angaben enthalten. Da schon bald Verjährung drohen könnte, sollten Anleger nicht mehr lange warten, wenn sie ihre Ansprüche durchsetzen wollen.

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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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