Die Krise der Schifffahrt setzt sich offenbar unvermindert fort und fordert weitere Opfer. Die betroffenen Anleger müssen sich damit jedoch nicht abfinden. Sie können sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden, der ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen und ggfs. die nötigen Schritte einleiten kann.
Schon bei der Anlageberatung ist es bei Schiffsfonds erfahrungsgemäß häufig zu Fehlern gekommen. Dabei wurden die Beteiligungen in vielen Fällen mit Attributen wie sicher und renditestark beworben. Leider ist bei vielen Schiffsfonds genau das Gegenteil eingetreten und die Anleger haben den Schaden. Allerdings hätten sie im Zuge der Anlageberatung auf die enormen Risiken, denen Schiffsfonds ausgesetzt sind, hingewiesen werden müssen. Schließlich besteht sogar das Totalverlust-Risiko. Eine Kapitalanlage mit dem Risiko des Totalverlusts kann aber wohl k aum als sicher gelten. Ist die Risikoaufklärung ausgeblieben, kann das den Anspruch auf Schadensersatz begründen.
Das gilt auch, wenn die Banken nicht über die Provisionen, die sie für die Vermittlung erhalten haben, informiert haben. Laut Rechtsprechung des BGH müssen diese so genannten Kick-Backs offengelegt werden, da sie großen Einfluss auf die Kaufentscheidung haben können. Außerdem kann überprüft werden, ob die Prospektangaben vollständig und wahrheitsgetreu waren oder vielleicht übertriebene Erwartungen geweckt haben.
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
M Rainer
Hohenzollernring 21-23
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