Damit dr oht zwei Schiffen aus dem Dachfonds die Insolvenz. Ob damit die Strategie des Fonds, Schiffe günstig einzukaufen und nach einer gewissen Haltezeit gewinnbringend wieder zu verkaufen, noch aufgehen kann, ist fraglich. Derzeit müssen die Anleger wohl eher Verluste befürchten.
Betroffene Anleger, die mit der aktuellen Entwicklung des Fonds unzufrieden sind und um ihr Geld fürchten, können sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können und die entsprechenden Schritte einleiten. Häufig bietet eine fehlerhafte Anlageberatung einen erfolgversprechenden Ansatzpunkt für die Durchsetzung von Schadensersatz.
Beteiligungen an Schiffsfonds wurden in der Anlageberatung in vielen Fällen als sehr sichere und renditestarke Kapitalanlage dargestellt. Tatsächlich handelt es sich aber um unternehmerische Beteiligungen, die naturgemäß einigen Risiken ausges etzt sind, die im Totalverlust des investierten Geldes enden können. Zum Aufbau einer sicheren Altersvorsorge sind Schiffsfonds also denkbar ungeeignet. Über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Beteiligung hätten die Anleger aufgeklärt werden müssen.
Das gilt auch für die Vermittlungsprovisionen, die die Banken erhalten haben. Nach Rechtsprechung des BGH müssen diese Kick-Back-Zahlungen zwingend offen gelegt werden, da sie großen Einfluss auf die Kaufentscheidung haben können. Das Verschweigen der Provisionen kann den Anspruch auf Schadensersatz ebenso begründen wie eine fehlerhafte Anlageberatung.
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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