Die betroffenen Anleger müssen allerdings nicht abwarten, bis diese Entscheidung gefallen ist. Selbst wenn die Genussrechte im Insolvenzverfahren nicht nachrangig behandelt werden sollten, müssten sie wahrscheinlich immer noch mit hohen finanziellen Verlusten rechnen. Alternativ können sie aber auch prüfen lassen, ob sie Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen können. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Schadensersatzansprüche sollten rechtzeitig gestellt werden, damit sie nicht verjähren.
Schadensersatzansprüche können aus unterschiedlichen Gründen entstanden sein. So gilt es zu prüfen, ob die Anlageberatung ordnungsgemäß abgelaufen ist. Zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung gehört auch eine umfassende Aufklärung über die Risiken, die im Zusammenhang mit der Investition bestehen. Zudem können die Verkaufsprospekte überprüft werde n. Die Angaben müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein, damit sich der Anleger ein möglichst genaues Bild von der Kapitalanlage machen kann. Bei Prospektfehlern können ebenfalls Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden.
Die Prosavus AG ist eine Tochter der ebenfalls insolventen Future Business KGaA und zählt zur Infinus-Gruppe. Nach den Ermittlungen rund um die Infinus-Gruppe musste schließlich auch die Prosavus AG Insolvenz anmelden. Das Insolvenzverfahren wurde am 1. April 2014 eröffnet. Für die Inhaber der Prosavus-Genussrechte finden am 27. und 28. August in Dresden Gläubigerversammlungen statt. Hier werden voraussichtlich schon erste Weichen für das weitere Insolvenzverfahren gestellt.
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