Natürlich nimmt ein Streit um das Urheberrecht nicht immer so tierische Ausmaße an. Allerdings kann es tatsächlich schwierig sein, den tatsächlichen Urheber zu bestimmen und das Werk entsprechend zu schützen. Denn anders als bei Patenten oder Marken existiert kein öffentliches Register, in dem das Urheberrecht hinterlegt ist. Das kann die Beweisführung u.U. erschweren.
Grundsätzlich soll das Urheberrecht geistiges Eigentum in ideeller und materieller Hinsicht schützen. Um diesen Schutz in Anspruch nehmen zu können und auch um gegen Urheberrechtsverletzungen vorgehen zu können, sollte ein im Urheberrecht kompetenter Rechtsanwalt hinzugezogen werden. Bei ihm kann beispielsweise zum Zwecke der Beweisführung das Werk hinterlegt werden.
Zu beachten ist auch, dass das Urheb errecht mit einigen weiteren Rechtsgebieten verbunden ist. Dies sind zum Beispiel das Musikrecht, das Filmrecht, das Verlagsrecht oder das Presserecht. Es können auch Lizenzen vergeben werden, die die Nutzung Dritter an dem Werk regeln. Damit es dabei nicht zum Missbrauch kommt, sollten die entsprechenden Verträge detailliert ausgearbeitet und gründlich geprüft werden. Grundsätzlich sollte auch geprüft werden, ob bereits Urheberrechte oder Lizenzen bestehen. Denn auch versehentlich ist ein Verstoß gegen das Urheberrecht schnell geschehen und kann zu Schadensersatzansprüchen führen.
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