Freitag, 29. August 2014

Vertragsrecht: Rechte und Pflichten im Vertrag genau definieren

Vertragsrecht: Rechte und Pflichten im Vertrag genau definieren GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Sofern keine gesonderten Regelungen bestehen, gelten die Vorschriften des allgemeinen Vertragsrechts für alle Vertragsarten im Zivilrecht. Damit lässt sich das Vertragsrecht u.a. auf den Kaufvertrag, Mietvertrag, Dienstleistungsvertrag, Werkvertrag aber auch auf Lizenzverträge, Leasingverträge oder Franchiseverträge anwenden.

Kennzeichnend für das Vertragsrecht ist die Vertragsfreiheit, die Privatautonomie. Das bedeutet, dass unter Einhaltung gesetzlicher Vorschriften im Vertrag alles vereinbart werden kann, was die Vertragsparteien wünschen. Im Vertrag werden die Willenserklärungen der Parteien formuliert. Diese werden durch den Vertragsabschluss angenommen und gelten als bindend. Wird gegen die vertraglich vereinbarten Rechte und Pflichten verstoßen, beispielsweise durch Nichterfüllung oder Schlechterfüllung, kann das zu rechtlichen Konsequenzen führen. Je nach Fall kann der Vertrag dadurch nichtig werden, der Gläubiger kann weiterhin auf die Erfüllung bestehen, eine Preisminderung oder Schadensersatz verlangen.

Dies zeigt, dass es sehr wichtig ist, einen Vertrag möglichst genau und detailliert auszuhandeln, damit es später keine bösen Überraschungen gibt. Mögliche Probleme, die auftreten könnten, sollten schon vor Abschluss des Vertrages erkannt und entsprechend im Vertrag berücksichtigt werden. Daher sollten die Rechte und Pflichten im Vertrag sehr konkret beschrieben sein und natürlich auch die Regeln und Vorschriften angrenzender Rechtsgebiete berücksichtigen. Bevor eine Willenserklärung a bgegeben wird, sollte also sehr klar sein, was eigentlich der Wille des Vertragspartners ist und dies auch exakt formuliert werden. Hinter der schlichten Abgabe einer Willenserklärung steckt also eine Menge an Regeln, Vorschriften und Bedingungen, die beachtet werden müssen. Daher sollten schon beim Verfassen eines Vertrages und auch vor dem Vertragsabschluss kompetente Rechtsanwälte hinzugezogen werden, die die Vertragsinhalte "wasserdicht" formulieren und auch prüfen können.

Bei zivilrechtlichen Verträgen ist außerdem zu beachten, dass sie der Verjährung unterliegen. Sollten beispielsweise Schadensersatzansprüche bestehen, können diese nach Ablauf der Verjährungsfrist nicht mehr geltend gemacht werden. Um die Forderungen durchzusetzen, sollte frühzeitig anwaltlicher Rat eingeholt werden.

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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
M Rainer
Hohenzollernring 21-23

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