Das Steueramtshilfegesetz gibt deutschen Steuerfahndern die Möglichkeit, rückwirkend bis zum 1. Februa r 2013 gegen Steuersünder in der Schweiz per Gruppenanfrage zu ermitteln. Dabei wird nicht nach konkreten Namen gefahndet, sondern nach Gruppen, die ein bestimmtes Verhalten aufweisen. Bisher haben die deutschen Behörden dieses Instrument noch gar nicht eigesetzt, berichtet das Handelsblatt am 1. September 2014. Doch was nicht ist, kann noch werden. Für Steuersünder steigt das Risiko der Entdeckung weiter und auch die Schweizer Banken machen offenbar Druck auf ihre deutschen Kunden ihr unversteuertes Geld den zuständigen Behörden zu melden.
Die Selbstanzeige ist die Möglichkeit, in die Steuerlegalität zurückzukehren. Allerdings ist eine Selbstanzeige nicht so einfach, wie vielfach angenommen wird. Damit sie tatsächlich strafbefreiend wirken kann, muss sie verschiedene Bedingungen erfüllen. Vor allem muss sie rechtzeitig gestellt werden und vollständig sein. Dabei muss auf verschiedene Stolperfallen geachtet werden, die dazu führen können, dass die Selbstanze ige nicht strafbefreiend ist. Daher sollte sie auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfasst werden. Sicherer ist es, sich an im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater zu wenden. Sie können jeden Fall individuell bewerten und dafür Sorge tragen, dass die Selbstanzeige alle relevanten Daten enthält, um strafbefreiend zu wirken.
Da die Regeln für die Selbstanzeige ab dem kommenden Jahr voraussichtlich deutlich verschärft werden, ist es sinnvoll, möglichst noch in diesem Jahr reinen Tisch zu machen. Denn ab 2015 wird es voraussichtlich nicht nur schwieriger, sondern auch wesentlich teurer per Selbstanzeige in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren.
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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