Die rechtlichen Änderungen für eBay- und Online-Händler machen das Handeln immer komplizierter. Die Verordnung (EU) 518/2014 wurde verabschiedet und ab 2015 Online-Händlern auferlegt. Abmahn-Anwälte warten nur auf solche Änderungen. Neben der neuen Kennzeichnungspflicht ist aber auch auf die vielen anderen Abmahngründe zu achten. Uns bekannte und häufige Abmahngründe 2014 waren: falsche oder fehlende Widerrufsbelehrungen (Gesetzesänderung ab dem 13.06.2014 beachten!), falsche Preisauszeichnungen und die Beschreibung des CE-Zeichens als "CE-geprüft". Die neue Kennzeichnungspflicht gilt für eine Vielzahl von Elektro- und H aushaltsgeräten, wonach elektronische Energieeffizienz-Etiketten und Produktdatenblätter für Verbraucher zur Einsicht online bereitzustellen sind. Hierzu kann man auch die Daten in der Artikelbeschreibung ergänzen.
Die Gesetzesänderung greift ab dem 1.01.2015 für aktualisierte oder neue Produkte, die Sie ab dem vorbenannten Stichtag in den Verkehr bringen, für folgende Produktgruppen: Fernseher, LED-Monitore, Elektrobacköfen, Haushaltswaschmaschinen, Kombinierte Haushalts-Wasch-Trockenautomaten, Haushaltsgeschirrspüler, Haushaltskühlgeräte, Haushaltsgefriergeräte, Haushaltswäschetrockner, Staubsauger, Raumklimageräte, Leuchten und Lampen.
"Nachdem vor kurzem eBay.de mit seiner Warenkorbfunktion für Anpassungen der AGB für eBay gesorgt hat, ist nun der eBay -Händler abermals in der Pflicht, entsprechende Kennzeichnungs-Anpassungen ab dem 01.01.2015 vorzunehmen", so Händlerschutz Vorstand Markus P. Herbig. "Der Online-Handel wird immer komplizie rter. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich mit diesen Änderungen vertraut zu machen."
Als eBay-Händler sollten Sie prüfen, ob Ihre verwendeten Artikelbeschreibungen diese Neuerungen abdecken, um teure Abmahnungen zu vermeiden.
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