Freitag, 22. Juli 2016

Professionelles Inkasso

Professionelles Inkasso Seriöse Unternehmen für eine sensible Angelegenheit
Ein seriöses Unternehmen zum "eintreiben" der Forderungen, kann unter anderem daran erkannt werden, wenn es zugehörig ist zu einem größeren Interessenverband. Als Beispiel hierzu kann der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V., kurz BDIU, genannt werden. Mitglieder vom BDIU unterliegen durch den Verband strengen Kontrollen und haben sich zu der gewissenhaften Einhaltung der Regeln für die Berufsausübung verpflichtet. Kommt es zu Verstößen, dann hält sich der BDIU verschiedenste Möglichkeit zur Sanktion offen.

Wie wird verfahren?
Zu einem Fall für das Inkasso wird eine offene Forderung immer dann, wenn der Schuldner weder auf Zahlungsau fforderungen noch auf Mahnungen reagiert und er seinen Zahlungsverpflichtungen nur teilweise oder gar nicht nachkommt. In der Regel wird dann von dem betroffenen Unternehmen ein entsprechendes Inkassounternehmen beauftragt, welches im ersten Schritt eine Prüfung durchführt. Im zweiten Schritt erfolgt dann an den säumigen Zahler eine schriftliche Mahnung. Nach der Zustellung eines solchen Mahnschreibens hat der Schuldner dann die Möglichkeit eventuelle Einwände gegenüber der Forderung zu erheben. Diese Einwände werden auf ihren Bestand geprüft und stellen diese sich als unberechtigt heraus, kommt es zu einer erneuten Zahlungsaufforderung. Kommt der Säumige der Zahlung weitergehend immer noch nicht nach, kann es in der Folge zu weiteren erheblichen Kosten kommen. Laufen alle Versuche zur Schuldeintreibung ins Leere, kann es ggf. zu Vollstreckungs- und Mahnbescheiden kommen. Eine weitere Möglichkeit zur rechtmäßigen Tilgung des säumigen Betrags ist die Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher, wobei es zu einer Pfändung von wertbaren Gegenständen kommen kann. Ist der säumige Zahler jedoch zu einer Begleichung der Schulden bereit, kann unter Umständen mit dem Inkassounternehmen eine Ratenzahlung, Vergleichsvereinbarung oder Stundungsvereinbarung vereinbart werden.

Dabei hat der versäumte Zahler auch sämtliche Zusatzkosten wie Mahngebühren, Auslagen und eventuell angefallene Gerichtskosten zu bezahlen. Die genaue Höhe für die zu erstattenden Kosten ist in dem § 4 Abs. 5 des Einführungsgesetzes zum Rechtsdienstleistungsgesetz, kurz RDGEG, geregelt.

Die rechtlichen Grundlagen
In Deutschland sind die rechtlichen Grundlagen strikt geregelt. So dürfen Inkassobüros auch nur als entsprechende Unternehmen vorgehen, wenn sie die Registrierungsvoraussetzungen nach dem RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz) erfüllen. Eingeführt wurde das Gesetz am 01. Juli 2008 und seitdem ist es den Inkassobetrieben erlaubt, selbs tständig Vollstreckungs- und Mahnbescheide zu erlassen und auch Vollstreckungsmaßnahmen zu beantragen. Hat ein Unternehmen ein Inkassobüro mit dem Forderungseinzug beauftragt, dann laufen ab diesem Punkt alle folgenden Korrespondenzen ausschließlich nur noch über dieses. Der offene Forderungsbetrag zzgl. aller weiteren Kosten ist dann von dem Zahler an die Bankverbindung des Inkassounternehmens zu überweisen.

Ein Vermittler zwischen den Parteien
Stehen offene Forderungen im Raum, kann es schnell zu Streitigkeiten zwischen den beiden Parteien (Gläubiger und Schuldner), kommen. Eine Inkassofirma kann hier vermittelnd agieren und eine Einigung zwischen den beiden Seiten herbeiführen. Der Gläubiger hat hier den Vorteil, dass sich ein professionelles Unternehmen mit dem Forderungseinzug befasst und er so sich weiter auf sein Tagesgeschäft konzentrieren kann. Zusätzlich soll so auch verhindert werden, dass es aufgrund von Zahlungsausfällen, zu einer Kostenerh� �hung für sämtliche Kunden kommt. Alle weiteren wichtigen Informationen zum Thema offene Forderungen und Inkasso, finden Sie auf der Website des Inkassounternehmens Inkassodata AG.

Inkassodata.ch
Daniel Gutmann
Haldenstrasse 5

6340 Baar
Schweiz

E-Mail: info@inkassodata.ch
Homepage: http://www.inkassodata.ch
Telefon: +41 41 511 04 60

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