Wie kann der Missbrauch von Fertiggaragen von www.Exklusiv-Garagen.de als Geldfälscherwerkstatt unterbunden werden? Das hängt immer von aufmerksamen Garagennachbarn, Hausnachbarn und Passanten ab. Die meisten Garagen in Wohngebieten werden als Autostellplatz genutzt und nicht als Lager und Werkstatt für einen Handel mit Blüten. Zwei junge Männer haben Spuren gelegt und sind aufgefallen, wobei der Verdacht nicht von der Hand zu weisen ist, dass einige "Darknet-Märkte" [1] nur geschaffen wurden, um den spezialisierten Polizisten Erfolgserlebnisse zu verschaffen. Es gehört eine riesengroße Portion an Blödheit d azu, über Versandhandelsstrukturen, die stets nachvollziehbar bleiben, kriminelle Geschäfte abzuwickeln.
Seltsames Treiben
Statt ein Auto zu parken, fielen die beiden Gauner dadurch auf, dass sie zu Fuß kamen und dabei nur Papier transportierten. Die Aufenthalte endeten mit dem Abtransport von Umschlägen und Säcken mit Altpapier. Offensichtlich waren sie keine Messies, sondern ordnungsliebende Kunsthandwerker, die gerne nach getaner Arbeit aufräumten. Kommisar Zufall beschloss, Blüten testweise über das Netz einzukaufen. Es klappte und somit waren Beweise für eine Garagendurchsuchung und Verhaftung geschaffen worden, was am 24. Februar 2016 gelang. [2] Ein vermuteter "Gewinn" von 12.000 Euro steht in einem seltsamen Verhältnis zu den aufgelaufenen Tageshaftkosten, die von den Steuerzahlern aufgebracht werden. Am 4. Oktober 2016 war der erste Verhandlungstag vor einem Landgericht. Die bundesweit durchschnittlichen Tageshaftkosten von 133,83 Euro im Jahr 2013 fallen auch für Untersuchungshaft an. 224 Tage x 2 x 133,83 ergeben rund 60.000 Euro. [3] [4] Somit kann sich ein Steuerzahler, der all dies mit Verwunderung zur Kenntnis nimmt, nur noch die Augen reiben, wofür sein schwer erarbeitetes Geld ausgegeben wird.
Brandschutz in Kleingaragen
Betrachtet man die leicht brennbaren Papierabfälle, kann der Garagenvermieter ja froh sein, dass die Geldfälscher ihre Abfälle regelmäßig entsorgt haben. Angesichts der vielen Garagenbrände ist das Aufbewahren von Papier in Garagen regelrecht gefährlich. Vermutlich hatten die beiden kein Benzin und keine Lösungsmittel gelagert und kein offenes Feuer genutzt, was das Brandrisiko zweifelsfrei minimiert hat. Garagen bis 100 Quadratmeter Nutzfläche gelten als Kleingaragen. Bis zu 200 Liter Dieselkraftstoff und bis zu 20 Liter Benzin dürfen in Stahlkanistern untergebracht werden, die dicht verschlossenen sind. Kunststoffkanister können brennen. Sonstige brennbaren Stoffe oder A usrüstungen sind nur zulässig, wenn sie in Verbindung mit der Pflege und der Wartung des Autos stehen, also kein Warenlager eines Händlers und nur dann, wenn keine anderen Räumlichkeiten auf dem Grundstück vorhanden sind. Feuerwehrleute haben es aufgrund ihrer Erfahrungen, die sie sammeln mussten am liebsten, wenn in Garagen nur Autos stehen und sonst nichts. Ihnen ist aber bewusst, dass dies nur ein utopisches Ideal ist. Gute Tipps erhalten Bauherren auch beim Ortstermin mit einem Fachberater von www.Exklusiv-Garagen.de , der über das Kontaktformular oder über die kostenfreie Servicenummer 0800 785 3785 erbeten wird.
Quellen:
[1] https://de.wikipedia.org/wiki/Darknet-Markt
[2] www.kurzlink.de/Geldfalscherwerkstat
[3] www.kurzlink.de/Tageshaftkosten
[4] www.schulferien.org/Datum/Tagerechner.html
www.kurzlink.de/Exklusiv-Garagen
Exklusiv-Garagen
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