Donnerstag, 1. November 2012

Die Privatkanzlei RVR Rechtsanwälte GmbH

Die Privatkanzlei RVR Rechtsanwälte GmbH In der bekannten Privatkanzlei aus Stuttgart findet man, zur Rechtsberatung im Familienrecht die klassischen Rechtsgebiete und Leistungen dieses Rechtsgebietes wie Trennung, Sorgerecht, Unterhalt, Eheverträge und Vermögensauseinandersetzung. Im Erbrecht, der Unternehmensnachfolge in Familienbetrieben, dem Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht folgt eine breite Palette von Rechtsdienstleistungen an der Schnittstelle von Familienrecht, Erbrecht, Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Die Kanzlei RVR Rechtsanwälte GmbH verfügt mit seinen kompetenten Rechtsanwälten über alle Erfahrungen zur umfassender Beratung und Gestaltung in dieser komplexen rechtlichen Materie.


Die umfangreichen Leistungen der Privatkanzlei RVR GmbH decken die Problemstellungen in den Rechtsfragen der Mandanten umfassend und systematisch ab. Im Fokus der anwaltlichen Tätigkeit steht das geplante und vorsorgende Handeln für alle Lebenssituationen der Familie, seien es akute Krisensituationen, wie Trennung und Scheidung, Vorsorge und Nachsorge, die Nachfolgegestaltung und Problemlösungen in Familienunternehmen, die Sicherung, Gestaltung und Erhaltung von Vermögen im Schenkungs- und Erbfall. Mit dem kompetenten Beistand bei der Beratung und Gestaltung von Testamenten, die unter Berücksichtigung gesellschafts-, erbschaftssteuer-, und steuerrechtlicher Vorgaben konzipiert werden, kann bei der Privatkanzlei RVR Rechtsanwälte GmbH ebenfalls gerechnet werden..

Die alternative und einvernehmliche Konfliktlösung ist ebenso Teil der familien-, wie erbrechtlichen Lösungsansätze. Das Premium Angebo! t zur L� �sung von Konflikten in der Familie, das auch unter dem Begriff TOP-Scheidung bekannt ist, sieht eine Regelung der Trennungs- und Scheidungsfolgen durch passgenaues Zusammenwirken von Rechtsanwälten, Mediatoren und Experten verschiedener Bereiche vor.

Mit Hilfe der gut strukturierten Internetseite www.rvr.de kann man sich über die breit gefächerten Beratungsmodule von der Erstberatung bis zur Analyse- und Strategieberatung informieren und mittels dem umfangreichen Internet-Rechentools, dem Versorgungsausgleichsrechner, ob Sie als Geschiedene die Voraussetzungen für eine Erhöhung Ihrer Rente erfüllen.

Auf der Website www.rvr.de und auch gerne auf Seminaren und Vortragsveranstaltungen informiert die Kanzlei RVR Rechtsanwälte GmbH über dessen Angebote.

RVR Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Thomas Kärcher
Augustenstr. 124

70197 Stuttgart
Deutschland

E-Mail: info@rvr.de
Homepage: http://www.rvr.de/rvr/2/Familienrecht-Erbrecht-Unternehmensnachfolge.html
Telefon: 0711 / 166640

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DS Digitale Seiten gewinnt neue strategische Investoren

Berlin, 01.11.2012 - DS Digitale Seiten GmbH hat seine B-Finanzierungsrunde mit einem siebenstelligen Investitionsvolumen erfolgreich abgeschlossen. Nach Genehmigung durch das Bundeskartellamt sind beide Regionalzeitungs-Mediengruppen Pressedruck und NWZ als weitere Gesellschafter eingestiegen. Zudem beteiligen sich Mitgründer Team Europe und bestehende Gesellschafter erneut an der Runde.

Die finanziellen Mittel sollen zum Ausbau der Technologieplattform für die Generierung von Leads für KMUs (kleine und mittlere Unternehmen) sowie für die Einführung weiterer Branchenportale verwendet werden. Der Schwerpunkt liegt künftig in der zielgenauen Generierung und Auslieferung von qualifizierten & hochwertig aufgearbeiteten Auftragsanfragen (Leads) an Abokunden der DS-Verticals für diverse Branchen.

"Wir freuen uns sehr auf die Zusammenarbeit mit unseren neuen Gesellschaftern, da ihr Investment nicht nur unseren Wachstums- und Technologiefortschritt beschleunigt, sondern wir ebenso von deren Erfahrungen im Hinblick auf die Bearbeitung von lokalen Märkten, Kontaktnetzwerken und deren hochwertigen Marken in den jeweiligen Regionen profitieren können" sagt Waldemar Zeiler, Geschäftsführer von DS Digitale Seiten GmbH.

Renate Dempfle von PDV Inter-Media Venture betont: "DS Digitale Seiten hat sich in einem sehr umkämpften Markt durch eine mittelstandsnahe Strategie und exzellente Operations einen Namen gemacht. Wir sind stolz diesen Erfolgsweg fortan begleiten zu dürfen."

Marc Del-Din von der NWZ ergänzt: "Zukünftig wird Performance Marketing auch im Mittelstand Einzug halten. Neueste Technologie und zielgruppenspezifische Reichweite werden hierbei entscheiden, wer das Rennen um die Werbebudgets der Klein- und Mittelständler machen wird. Wir setzen auf Digitale Seiten."

DS Digitale Seiten GmbH
Frederike Pollner
Schönhauser Allee 6/7

10119 Berlin
Deutschland

E-Mail: presse@digitaleseiten.de
Homepage: http://www.digitaleseiten.de/
Telefon: +49 (0)30 609 882 971 41

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Kanzlei für das Arbeitsrecht - Vertretung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Kanzlei für das Arbeitsrecht - Vertretung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Die Vertretung von Arbeitgebern

Wenn die Kanziel Scharf und Wolter Arbeitgeber vertritt, setzt sich diese im Vorfeld von Massenentlassungen bzw. Einzelkündigungen für alternative Modelle, wie beispielsweise Aufhebungsverträge, ein. Kommt es aber dennoch zu Kündigungen so unterstützt die Kanzlei ihre Mandanten dabei, dass diese rechtswirksam ausgesprochen werden. Dies beinhaltet die Einhaltung formaler Voraussetzungen und setzt sich dann in der Auswahl des richtigen Kündigungsgrundes fort. Aber auch eventuell der Anhörung des Betriebrates und der Erarbeitung einer ausführlichen Dokumentation der Kündigungsgründe, damit diese vor Gericht dann auch erfolgreich vertreten werden können.

Erhebt der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage vertritt die Kanzlei Scharf und Wolter ihre Mandanten deutschlandweit vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten, sowie vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt.

Desweiteren berät und vertritt die Kanzlei Arbeitgeber auch in folgenden Fragen:

- Gestaltung von Arbeitsverträgen und Aufhebungsverträgen
- Beratung bei der Befristung von Arbeitsverträgen
- Beratung und Vertretung bei allen Problemen mit dem Betriebsrat




Die Vertretung von Arbeitnehmern

Im Zentrum der Vertretung von Arbeitnehmern durch die Kanzlei steht die Beratung bei Kündigungen und die Durchführung von Kündigungsschutzverfahren. Vor den Arbeitsgerichten, den Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht wird dafür gekämpft, eine möglichst hohe Abfindung zu erreichen oder die Weiterbeschäftigung des betroffenen Arbeitnehmers durchzusetzen. Aber auch bei Fragen zu Befristungen, Ihre! m Lohn, bei einer Versetzung, dem Abschluss eines Aufhebungs- bzw. Abwicklungsvertages oder einem Zeugnis wird der Mandant von der Kanzlei Scharf und Wolter aus Hamburg kompetent vertreten.

Weitere Informationen zu den Themen Arbeitsrecht Hamburg, Kündigungsschutz Hamburg, Familienrecht Hamburg und anderen erhält man auf der Website www.scharf-und-wolter.de.

Rechtsanwälte Scharf und Wolter
Gernot Wolter
Fuhlsbüttler Str. 118

22305 Hamburg
Deutschland

E-Mail: mail@scharf-und-wolter.de
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Telefon: 040 - 611 300 25

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Alles in Echtzeit - BigDataCon lädt im Frühjahr 2013 nach Mainz

Frankfurt am Main, 01.11.2012 - Im Frühjahr 2013 bietet die BigDataCon in der Rheingoldhalle Mainz einmal mehr zahlreiche interessante Sessions, Workshops und Keynotes zu den wichtigsten Big-Data-Themen. Vom 22. bis 24. April präsentiert die Fachkonferenz Technologien und Methoden, welche die Arbeit mit immer rasanter wachsenden Datenmengen oder außergewöhnlich großen Daten erleichtern. Dabei geben bekannte Referenten Anregungen und Orientierungshilfen, die sowohl für die praktische Arbeit von Softwarearchitekten und Datenbankexperten als auch für Projektleiter und IT-Berater von hoher Bedeutung sind.

Im Fokus der Konferenz stehen unter anderem die Themen Speicherung, Processing und Echtzeitverarbeitung von Daten im geschäftlichen Umfeld verschiedenster Branchen, wie beispielsweise aus dem Finanz-, Telekommunikations- oder Medizinbereich. Konkret umfasst das Themenspektrum im Einzelnen:
• NoSQL
• Hadoop & MapReduce
• Data Visualization
• Complex Event Processing & Realtime Processing
• Big Data Analytics & Mining
• Big Data Architectures & Principles

Über die einzelnen Programmpunkte hinaus können Teilnehmer im Rahmen der begleitenden Expo vom 23. bis 25. April mit Unternehmen und Dienstleistungsanbietern in Kontakt treten und sich mit diesen vis-a-vis zum Thema Big Data austauschen. Zahlreiche Networking-Gelegenheiten mit Referenten und anderen Teilnehmern runden die Konferenztage ab. So unter anderem das traditionelle Networking-Highlight Ballroom, bei dem in gemütlicher Runde aktuelle und kontroverse Themen mit verschiedenen Experten diskutiert werden können.

Ohne zusätzliche Kosten können Teilnehmer der BigDataCon zudem über 150 weitere Sessions, Keynotes und Abendveranstaltungen der parallel stattfindenden Konferenzen JAX (www.jax.de) und Business Technology Days (www.btdays.de) besuchen. Diese bieten praktisches Know-how und wertvolle Kontakte aus den! Bereich en Java, Cloud Computing, Architecture, Business Process Management, Agile und vieles mehr.

Weitere Informationen sowie regelmäßige Updates zu den Sessions und Referenten der BigDataCon finden Sie unter: www.bigdatacon.de

Software & Support Media GmbH
Maike Helm
Darmstädter Landstraße 108

60598 Frankfurt am Main
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E-Mail: mhelm@sandsmedia.com
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Die Anwendung von ausländischen Rechtsordnungen in Erbfällen

Die Anwendung von ausländischen Rechtsordnungen in Erbfällen GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Immer häufiger kommt es zu Erbfällen mit Auslandsbezug. Die Gründe dafür sind beispielsweis in Deutschland lebende Erblasser, die eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen. Oder der stetige Anstieg von Vermögen, welches Deutsche im Ausland besitzen. Beim Tod des Erblassers muss dann entschieden werden, welches Erbrecht zur Anwendung kommt.

Nach den Regeln des deutschen und des internationalen Erbrechts kommt es grundsätzlich zunächst auf die Staatsangehörigkeit des Erblassers zum Zeitpunkt seines Ablebens an. Dies kann jedoch bei Personen mit mehreren Staatsangehörigkeiten anders zu beurteilen sein. Häufig ist dabei das Recht des Staates anzuwenden, mit dem der Verstorbene am engsten verbunden war. Dabei muss auf den gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers oder den Verlauf des Lebens abgestellt werden.

Um das Erbrecht an Nachlassgegenständen gegenüber deutschen Banken oder Grundbuchämtern nachweisen zu können, wird grundsätzlich ein Erbschein benötigt. Im Einzelfall ist eine internationale Zuständigkeit der deutschen Nachlassgerichte für die Erteilung eines Erbscheins gegeben. Dies ist dann der Fall, wenn deutsches Erbrecht angewendet wird.

Auch hinsichtlich der Erbschaftssteuer sind Besonderheiten zu beachten. Denn die deutsche Erbschaftssteuer richtet sich auch bei Fällen mit Auslandsbezug nach dem deutschen Erbschaftsteuergesetz. Somit kann die Frage der Anrechnung bei einer Steuerpflicht in anderen Staaten problematisch werden. Um Doppelbesteuerung vermeiden zu können, wurden mit einigen Staaten, z.! B. Griec henland oder der Schweiz, sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen. Danach kann es vorkommen, dass festgelegte Vermögensgegenstände ganz aus der eigenen Besteuerung herausfallen, was als die sogenannte Freistellungsmethode bezeichnet wird. Durch das Abkommen kann zudem in anderen Fällen vorgesehen sein, dass eine entrichtete ausländische Steuer auf die inländische Steuerschuld angerechnet werden darf, was als Anrechnungsmethode bezeichnet wird.

Neben rechtlichen Fragen zum Erbrecht geht es beim Erben fast immer um Emotionen und familieninterne Beziehungen. Im Zweifelsfall sollten Sie bei drohenden Problemen einen qualifizierten Rechtsrat einholen.

Ein im Erbrecht tätiger Rechtsanwalt steht Ihnen beratend zur Seite und hilft Ihnen bei der Klärung der Nachlassfrage. Auch im Erbfall kann ein erfahrener Rechtsanwalt Ihnen Ihre Möglichkeiten aufzeigen und Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte behilflich sein.

http://www.grprainer.com/Erbrecht.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
M Rainer
Hohenzollernring 21-23

50672 Köln
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Telefon: 0221-2722750

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Prorendita VIER Britische Leben: Anleger werden über Verluste informiert

Prorendita VIER Britische Leben: Anleger werden über Verluste informiert GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Viele der Anleger, die Anteile an der Prorendita VIER Ideenkapital gezeichnet haben, scheinen gegenwärtig Schreiben zu erhalten, in denen sie über die anscheinend schlechte wirtschaftliche Situation ihrer Anlage informiert werden. Die wirtschaftliche Entwicklung der Fondsgesellschaft soll von den ursprünglichen Erwartungen abweichen. Anleger der Prorendita VIER sollen anscheinend zurzeit von der Verwaltungsgesellschaft hierüber informiert werden.

Reduzierung der Rückkaufswerte der Policen und einer Verringerung der Versicherungszahlungen am Ende der Laufzeit durch die britischen Lebensversicherer soll wohl auf Grund der Finanzkrise stattfinden. Nach der Fondsgesellschaft solle eine bessere wirtschaftliche Entwicklung abgewartet werden. Dies könnte die Aussichten zahlreicher dieser Fonds, nach den aktuellen Erkenntnissen - wohl insbesondere des Prorendita VIER - unter Umständen zu Ungunsten der betroffenen Anleger beeinflusst haben.

Die fünf Prorendita Fonds wollten die Beiträge der Versicherungsnehmer begleichen und dafür mit den Policen nach deren Belieben Handel treiben können oder die Versicherungsleistung einfordern. Sie legten Geld in "gebrauchte" Policen britischer Kapitallebensversicherungen an.

Anleger sind jedoch nicht schutzlos gestellt. Für Anleger der fünf Lebensversicherungsfonds "Ideenkapital Prorendita Britische Leben 1 - 5" kommen im Falle einer fehlerhaften Anlageberatung möglicherweise Schadenersatzansprüche gegen die beratenden Institute in Betracht.

Betroffenen Anlegern ist ! es daher zu empfehlen, ihre Beteiligung an dem Lebensversicherungsfonds Prorendita VIER von einem, im Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Oftmals wurden die Anleger von den Beratern der Institute nicht richtig über die mit der Anlage verbundenen Risiken aufgeklärt. So soll Anlegern in zahlreichen Fällen verschwiegen worden sein, dass es sich vorliegend um eine gesellschaftliche Beteiligung handelt, welche gewisse Haftungsrisiken mit sich bringen kann. Wenn die beratenden Institute nicht über die ihnen zufließenden Provisionen und Rückvergütungen informiert haben, kann hierin eine Pflichtverletzung liegen, welche zu einem Schadenersatzanspruch des Anlegers führen kann.

Dabei sollten sich die Anleger jedoch nicht zu viel Zeit lassen, da für viele dieser Schadenersatzansprüche die Verjährung drohen kann. Anleger sollten einen erfahrenen Rechtsanwalt zu Rate ziehen.

http://www.grprainer.com/Ideenkapital-Prorendita.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Keine Herausgabepflicht des Arbeitnehmers für beim Wettbewerber bezogenes Gehalt

Keine Herausgabepflicht des Arbeitnehmers für beim Wettbewerber bezogenes Gehalt GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In seiner Entscheidung vom 17.10.2012 (Az.: 10 AZR 809/11) betonte das BAG, dass ein Arbeitnehmer nicht verpflichtet sei, ein mit dem Wettbewerber vereinbartes Festgehalt an den ehemaligen Arbeitgeber wegen Verletzung des Wettbewerbsverbots herauszugeben. Dies ist insbesondere in Fällen von Wichtigkeit, in denen der Arbeitnehmer von seinem ehemaligen Arbeitgeber nach einer Kündigung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses freigestellt wird und während dieser Freistellungszeit ein Arbeitsverhältnis bei einem Wettbewerber aufnimmt.

Eine Arbeitgeberin hatte geklagt, da sie der Auffassung war, dass der Arbeitnehmer aufgrund einer Verletzung des Wettbewerbsverbotes dazu verpflichtet sei, die beim Wettbewerber bezogene Vergütung herauszugeben. Hilfsweise wollte sie die beim Wettbewerber bezogene Vergütung auf die ihr gegenüber von Arbeitnehmerseite geltend gemachten Ansprüche angerechnet haben.

Die Klage war in den Vorinstanzen bereits abgewiesen worden. Auch die Revision der Klägerin vor dem Bundesarbeitsgericht blieb nun ohne Erfolg. Das BAG führte in seiner Entscheidung aus, dass der Arbeitnehmer nicht verpflichtet sei, ein mit dem Wettbewerber vereinbartes Festgehalt an die Arbeitgeberin herauszugeben. Hierfür wäre ein "Geschäft" im Sinne des HGB erforderlich. Hingegen sei der Abschluss des Arbeitsvertrages mit dem Wettbewerber nicht als ein solches "Geschäft" zu werten.

Neben Detailwissen im Arbeitsrecht sind Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen gefragt. Die meisten Fehler im Arbeitsrecht p! assieren bei Abmahnung und Kündigung. Zunächst kommt es auf den richtigen Rechtsanwalt an. Im Kündigungsschutzprozess entscheidet die richtige Prozessstrategie.

Die Geltendmachung von Vergütungsansprüchen gegenüber dem bisherigen Arbeitgeber kann zwar unter Umständen bei Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses unter Verstoß gegen ein Wettbewerbsverbot gegen Treu und Glauben verstoßen. Diese Möglichkeit soll durch das BAG in seiner Entscheidung jedoch ausgeschlossen worden sein, da ein solcher Verstoß von der Klägerin nicht ausreichend dargelegt worden sei.

Im Falle einer Kündigung sollten Sie sich umgehend von einem Anwalt beraten lassen. Im Arbeitsrecht müssen Sie mit kurzen Fristen rechnen.

http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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