Donnerstag, 2. Mai 2013

Der besten Mutter SORGLOS SCHÖNE SOMMERTAGE in der WACHAU schenken

Der besten Mutter SORGLOS SCHÖNE SOMMERTAGE in der WACHAU schenken Dass das Mutter-Sein ein anstrengender Job ist, wird wohl niemand bezweifeln - warum also dieses Jahr zum Muttertag nicht einfach Sorglos Schöne Sommertage in der Wachau verschenken? Eine Auszeit vom Alltag ist nicht nur für gestresste Mütter das wohl schönste Geschenk: Stress und Hektik bleiben zuhause, im Steigenberger Hotel and Spa Krems erwartet Gäste nur Wellness, Wohlfühlen und das Beste, was die Wachau kulinarisch, landschaftlich und kulturell zu bieten hat. Unter http://www.steigenberger.com/de/krems.rates stehen verschiedene Hotel-Packages zur Auswahl. Als Geschenk zum Muttertag eignen sich vor allem Sorglos Schöne Sommertage mit allem, was man sich für einen erholsamen Urlaub in Niederösterreich wünschen kann.

Sommertage in der Wachau in einem der schönsten Hotels in Niederösterreich

Ankommen und aufatmen, in der Sonne schwelgen, die belebende Frische des Wassers spüren, die Schönheit der Natur bestaunen, vollendete Gourmetromantik genießen, Weinraritäten aufspüren ... das sind SORGLOS SCHÖNE SOMMERTAGE in der WACHAU.

Das besondere Angebot umfasst drei Übernachtungen inklusive:

• Wachauer Frizzantecocktail zur Begrüßung im Sky Garden
• Täglich vitales, saisonales Frühstück vom Büfett bis 11:30 Uhr
• 1 x 4 Gang Gourmet/Weinmenü oder Barbecue
• Einen Fahrrad- oder Motorrollerausflug zum Donaustrand mit Einkehr zur feinen Jause im Weingut Prandtauerhof oder Loibnerhof
• Maria Galland Sonnenschutz-Stick mit SPF 50
• Baden und Erholen am Außenpool mit der passenden Lektüre für entspannende ! Sonnenst unden inmitten der Weinberge.

Preis pro Person und Aufenthalt im Doppelzimmer ab EUR 299,00
Preis pro Person und Aufenthalt im Einzelzimmer ab EUR 342,00
Gültig ist das Angebot vom 1. Mai bis 31. August 2013 - also genau pünktlich zum Muttertag!

Steigenberger Qualität - nach Renovierung noch schöner

Alles neu macht der Mai: auch im Steigenberger Hotel and Spa Krems strahlen nach Abschluss umfassender Renovierungsmaßnahmen alle Räumlichkeiten in neuem Glanz. Zur schönen Lage über der Stadt Krems, inmitten der Weinberge kommt nun rechtzeitig mit dem Frühling das neue, edle Design des Steigenberger Hotel and Spa Krems. Und noch eine weitere Veränderung ist Grund zur Freude: das Steigenberger Hotel and Spa Krems wurde als 4 Sterne Superior Hotel ausgezeichnet.

Wer seiner Frau oder Mutter deshalb dieses Jahr zum Muttertag eine besonders große Freude machen will, liegt mit einem Hotelgutschein für das Steigenberger Hotel and Spa Krems goldrichtig.

Steigenberger Hotel and Spa Krems
Gisela Mayer
Am Goldberg 2

3500 Krems /Donau
Österreich

E-Mail: krems@steigenberger.at
Homepage: http://www.steigenberger.com/krems
Telefon: +43 2732 71010

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GAD-Vorstand ernennt Martin Beyer und Steffen Jentsch zu Generalbevollmächtigten

GAD-Vorstand ernennt Martin Beyer und Steffen Jentsch zu Generalbevollmächtigten

Die GAD eG, Spezialist für Banken-IT, hat zum 1. Mai 2013 Martin Beyer (50) und Steffen Jentsch (46) zu Generalbevollmächtigten ernannt. Die langjährigen Bereichsleiter und Prokuristen der GAD werden in ihrer neuen Funktion den dreiköpfigen Vorstand in der Steuerung des Unternehmens unterstützen und entlasten.

Nach dem gesundheitsbedingten Ausscheiden von Friedhelm Wagner aus dem Vorstand der GAD und der Ernennung der Generalbevollmächtigten hat der Vorstand der GAD die operative Steuerung des Unternehmens mit fünf Ressortzuständigkeiten neu zugeordnet: Anno Lederer verantwortet als Vorstandsvorsitzender das Ressort ‚Strategie', das Vorstandsmitglied Jörg Dreinhöfer das Ressort ‚Produkte' und das Vorstandsmitglied Claus-Dieter Toben das Ressort ‚Produktion'. Martin Beyer übernimmt als Generalbevollmächtigter die Leitung des Ressorts ‚Finanzen', Steffen Jentsch übernimmt als Generalbevollmächtigter das Ressort ‚Kunde'. Vorstandsseitig befinden sich beide Ressorts weiterhin in der Zuständigkeit von Anno Lederer.

Martin Beyer (Diplom-Betriebswirt, 50 Jahre) kam nach einer Ausbildung zum Bankkaufmann und nach Abschluss eines betriebswirtschaftlichen Studiums 1991 zur GAD. Zu seinen Aufgaben zählte u.a. die Neuausrichtung des Unternehmenscontrollings in der GAD. 2006 wurde er zum Bereichsleiter Unternehmenssteuerung und -entwicklung ernannt, in 2007 erhielt er Prokura.

Steffen Jentsch (lic. oec. publ., 46 Jahre) stieß nach seinem Abschluss an der Universität Zürich und Stationen bei der Landesbank Hessen-Thüringen sowie KPMG / BearingPoint mit dem Schwerpunkt Bankwesen 2005 als Leiter Key-Account Management und später Bereichsleiter Vertrieb zur GAD. 2006 erhielt er Prokura. 2007 übernahm er die Bereichsleitung für das Produkt- und Portfoliomanagement.

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Weitere Informationen:

GAD eG
Bettina Kroll
Telefon: 0251 - 7133 2441
Beate Fenneker
Telefon: 0251 - 7133 1912
www.gad.de

Fink & Fuchs Public Relations AG
Susanne Ugarte
susanne.ugarte@ffpr.de
Telefon 0611 - 74131 921
www.ffpress.net


Die GAD - Spezialist für Banken-IT

Die GAD eG mit Sitz in Münster betreut als Spezialist für Banken-IT Volks- und Raiffeisenbanken, Zentralinstitute und weitere Unternehmen in der genossenschaftlichen FinanzGruppe. Darüber hinaus ist die GAD eG Partner für eine Vielzahl von Privat- und Spezialinstituten. Mit 50 Jahren Erfahrung in der Banken-IT bietet der genossenschaftliche IT-Dienstleister seinen Kunden ein innovatives und verlässliches Leistungsportfolio: das komfortable und zukunftssichere Bankenverfahren bank21, eines der modernsten und sichersten Rechenzentren in Europa sowie attraktive Services rund um das Bankgeschäft. Gemeinsam mit ihren Tochterunternehmen deckt die GAD-Gruppe sämtliche Dienstleistungen rund um die moderne Banken-IT ab: von der umfassenden Analyse, über die strategische Beratung bis zur hochwertigen technischen Umsetzung. Im Geschäftsjahr 2012 erwirtschaftete die GAD-Gruppe einen vorläufigen Umsatz von rund 715 Millionen Euro.
Kunden der GAD-Gruppe sind neben rund 430 Banken und weiteren Unternehmen aus der genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken auch mehr als 1.000 weitere Banken und Finanzdienstleistungsunternehmen in Deutschland, Österreich und Luxemburg.

Mehr zur GAD finden Sie unter www.gad.de

bank21 - das innovative Kernbankenverfahren

Mit bank21 bietet die GAD eG ein innovatives, zukunftssicheres und kostengünstiges Bankenverfahren, das alle Bereiche des modernen Bankgeschäfts abdeckt. Konsequent auf die Bedürfnisse de! r Anwend er ausgerichtet bietet bank21 ein breites Spektrum an bankfachlichen Funktionen. Das Bankenverfahren unterstützt die Banken bei der Fokussierung auf ihr Kerngeschäft und bietet eine Vielzahl von Funktionen für den Vertrieb, im Kundenbeziehungs- und Produktmanagement und umfassende Möglichkeiten für die Gesamtbanksteuerung. Mit der modular aufgebauten Gesamtbanklösung können Drittsysteme einfach integriert und medienbruchfrei bereitgestellt werden. bank21 wird permanent weiterentwickelt und so stets auch den zukünftigen Anforderungen und Entwicklungen des Bankgeschäfts gerecht.

Mehr zu bank21 finden Sie unter www.bank21.de

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Vorstand: Anno Lederer (Vors.), Jörg Dreinhöfer, Claus-Dieter Toben
Aufsichtsratsvorsitzender: Wilfried Guttmann
Sitz: Münster/Westf., Amtsgericht Münster, Genossenschafts-Register 337

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Am 4. Mai 2013 wird Lotto in Deutschland um 33% teurer

Hamburg, 2. Mai 2013 - Mit der Samstagsziehung am 4. Mai 2013 führt der Deutsche Lotto- und Totoblock neue Spielregeln und einen neuen Gewinnplan bei Lotto 6 aus 49 ein. Dabei wird der Preis je Tippfeld um 33% von 75 Cent auf 1 Euro angehoben. Alle klassischen Annahmestellen sowie Online-Vermittler übernehmen diese Preissteigerung.

Neben der Preiserhöhung erwarten folgende Änderungen die 30 Millionen deutschen Lottospieler: Die Superzahl ersetzt künftig die Zusatzzahl. Damit wird Lotto 6 aus 49 einfacher und die Gewinnchancen steigen, denn die Superzahl wird nur aus den Ziffern 0 bis 9 gezogen. Durch die Einführung der zusätzlichen Gewinnklasse 9 für "2 Richtige und Superzahl" steigt die Gewinnwahrscheinlichkeit um mehr als 70%. Außerdem sind durch die Erhöhung des Anteils für die Gewinnklasse 1 "6 Richtige plus Superzahl" höhere Jackpot-Gewinne zu erwarten.

Wie die Wettzentrale erfuhr, bietet Lottoland (www.Lottoland.com), der erste Lotto-Anbieter mit TÜV-Siegel, ab dem 4. Mai 2013 ebenfalls die neue Gewinnklasse und die damit einhergehende höhere Gewinnwahrscheinlichkeit an - und das zum originalen Preis von 0,75 Cent je Tippfeld. "Diese Preisbremse bei Lottoland.com ist möglich, weil im Gegensatz zu den 23.500 Annahmestellen und 16 Landeslottogesellschaften nicht ein Großteil der Einnahmen in jahrzehntelang gewachsene Verwaltungsstrukturen und Gehälter fließt, sondern an die Kunden ausgeschüttet wird", erklärt Andrew Lindley, Geschäftsführer von Lottoland.

Kurzporträt Lottoland.com:
Lottoland.com bietet Spielteilnehmern die Möglichkeit, online die Gewinnzahlen von Lotteriespielen wie Lotto 6 aus 49 sowie den europäischen Lotterien Euro Millionen und Euro Jackpot zu tippen. Lottoland verfügt über eine staatliche Genehmigung und erfüllt die hohen Anforderungen des europäischen Rechts sowie aller gängigen Daten- und Jugendschutz-Bestimmungen. Als erster Lotto-Anbieter weltweit hat Lottoland! das TÜ V-Siegel für geprüfte Funktionalität erhalten. http://www.lottoland.com

Wettzentrale
Wettzentrale /c/o Gamblers First
Am Fuchsberg 18a

21075 Hamburg
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Telefon: 04043265449

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IHK-Veranstaltung Effiziente Beleuchtung für Industrie, Gewerbe, Handel, Hotels

IHK-Veranstaltung Effiziente Beleuchtung für Industrie, Gewerbe, Handel, Hotels Seit 30 Jahren konzipiert, plant, finanziert und baut die Firma Dorena unter der Geschäftsführung von Herrn Dipl. Ing. Günther Eichelmann im deutschsprachigen Europa einzigartige Wellnessparks, Erlebnissaunen sowie die größten Meersalzgrotten. Neben Neubauten und Erweiterungen werden auch energetische Sanierungen bestehender Anlagen durchgeführt. Neu dazu kommen in letzter Zeit auch immer mehr gewerbliche Kunden. Bereits im März 1999 wurde Dorena DIN ISO 9001 TÜV zertifiziert. Über 200 kommunale Vertragspartner sowie Industriebetriebe, Arzt-Praxen und Hotels schätzen die Zusammenarbeit mit Dorena, die vor allem in Sachen Energie-Effizenz Projekte profitabel werden lässt. Denn das Einsparpotential durch Senkung der Energiekosten bei Neubau oder Modernisierung ist enorm. Freies Budget kann sinnvoll in neue Projekte investiert werden. Ein großer Schwerpunkt bei der Kostensenkung liegt in der Beleuchtung. Dorena empfiehlt allen Betrieben die rechtzeitige Umstellung auf LED-Leuchten. Durch modernste Lichtmessung wird die Optimierung berechnet und eine individuelle Lichtkonzeption ermöglicht. Im Produktportfolio von Dorena finden sich LED-Konzepte für den Außen- und Innenbereich wie Decken- und Hallenstrahler, Downlights, Spots, Fluchtlichter bis hin zu Beleuchtung von Büros, Parkplatz, Tiefgaragen und Straßen. Spezialität sind kundenspezifische Lösungen zum Beispiel eine LED-Winkeltube mit einem Abstrahlwinkel von 220° oder der besonders leistungsfähige LED-Strahler Ecomet, der den verschiedenen Einsatzzwecken entsprechend als Hallenstrahler oder als Unterwasserbeleuchtung individuell gefertigt wird. Diese Neuheiten wurden unter anderem zuletzt auf der IHK-Veranstaltung zum! Thema E ffiziente Beleuchtung am 15.4.13 in München präsentiert.

Herkömmliche Energiesparlampen enthalten Quecksilber und müssen fachgerecht entsorgt werden. Deutlich umweltfreundlicher ist hier die LED-Beleuchtung. 50.000 h Laufzeit sparen auch Auswechsel- und Servicekosten, schonen nicht nur den Geldbeutel sondern auch die Umwelt. Gleichzeitig wird eine Effizienzverbesserung durch gerichtetes Licht erreicht, so sind die LED-Tubes von Dorena drehbar. Bedingt durch das Lichtspektrum, das dem des Sonnenlichts ähnelt, ist die LED-Beleuchtung für das menschliche und tierische Auge deutlich angenehmer als das Flackern einer herkömmlichen 3-Banden- oder Energiespar-Lampe. Ob Industrielle Fertigung oder Arztpraxis: Die Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz erhöht sich. Da keine UV- oder IR-Strahlung enthalten ist, werden keine Insekten angezogen, Textilien bleichen nicht so schnell aus. LED-Straßenlampen verschmutzen weniger, in Ställen wird die Insektenbelastung reduziert.

In den letzten Jahren hat sich viel auf dem LED-Markt getan. Leistungsfähige Chips haben derzeit bis zu 140 Lumen/Watt, moderne LED-Lampen erreichen sehr gute Farbwiedergaben von RA90 (zum Vergleich: Energiesparlampe RA80) und sind oft dimmbar. Sie stehen nach dem Einschalten sofort zur Verfügung im Gegensatz zu Quecksilberdampflampen, die bis zu 15 Minuten Zeit benötigen, bis Sie ihre volle Lichtleistung nach dem Einschalten erreichen. Repowering und Retrofit Systeme erlauben den Ersatz vorhandener alter Leuchten durch LED, d.h. den Einsatz von LED-Leuchtmitteln in vorhandene noch intakte Lampen. Das spart zusätzlich Geld und verkürzt Amortisationszeiten.

Von der Datenaufnahme vor Ort, der Erstellung einer Lichtberechnung, Lichtsimulation, dem Angebot mit Wirtschaftlichkeitsberechnung, Verkauf, Lieferung und Montage bis hin zum Service oder der Unterstützung bei Förderanträgen reicht das Leistungsspektrum von Dorena. Regelmäßig werden auch Vorträge gehalten oder Schulungen veranstaltet. Basiere! nd auf d en Erfahrungen seit 1983 und mehr als 200 zufriedenen kommunalen und vielen neuen nicht kommunalen Kunden aus dem Bereich Industrie, Handel, Arztpraxen und Hotels können Auftraggeber auf ein bisher unerreichtes Know-How der Firma Dorena zurückgreifen.

Übrigens: Neben dem Einsparpotential findet auch die Energie-Erzeugung im Dorena Portfolio Beachtung. Das Know-How in Sachen Blockheizkraftwerk oder Solar-Carport wird schnell zum Gewinnbringer. Kommunale Einrichtungen können diese Energie-Effizienz-Maßnahmen über das Dorena PPP-also ohne Risiko und ohne eigenes Invest sofort umsetzen. Für gewerbliche Kunden bietet sich neben dem Kauf auch die Möglichkeit für Leasing an.

Dorena Freizeitanlagen GmbH & Co.KG
Eva Keller-Gesing
Münchener Str. 26

82140 Olching
Deutschland

E-Mail: eva.keller-gesing@dorena.de
Homepage: http://www.dorena.de
Telefon: +49 (8142) 44332-16

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Martina Frenzel wellness und media
Phillip Wolter
Achterstraße 32

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"Badeurlaub All Inclusive Light" in Bad Krozingen

Besucher mit dem Wellness-Paket können täglich kostenlos die Vita Classica-Therme und das Saunaparadies nutzen oder sich bei einem Rasulbad und Entspannungsmassagen verwöhnen lassen. Wer es ein bisschen sportlicher mag, schwingt sich aufs Fahrrad und beteiligt sich an den AquaCycling Kursen oder erkundet mit einer Nordic Walking-Gruppe die Umgebung. Auch im Fitnessraum des Vita Classica-Wohlfühlhauses darf die ganze Woche lang gratis geschwitzt werden.

All Inclusive-Gästen ermöglicht die KONUS-Gästekarte freie Fahrt mit Bus und Bahn in der gesamten Ferienregion Schwarzwald, so dass auch ein Ausflug nach Freiburg, Titisee oder Basel kostenlos möglich ist. Wer unabhängig Touren ins umliegende Markgräflerland machen möchte, kann sich ein Fahrrad ausleihen.

Das All Inclusive-Paket umfasst auch die Mahlzeiten: Vom Frühstück am Büffet über das Mittagessen bis zum abendlichen 3-Gang-Menü sind alle Mahlzeiten durch das "Vita Classica-Paket" abgedeckt.

Der Geschäftsführer, Rolf Rubsamen, erklärt: "Die Kur und Bäder GmbH Bad Krozingen möchte mit dem Rundum-Sorglos-Paket, dass sich die Gäste in Bad Krozingen unbeschwert erholen können. Sie sollen sich keine lästigen Gedanken mehr über ihren Ferien-Terminplan machen. Eine ganze Woche lang heißt es Entspannung pur!"

Informationen zu dem Arrangement gibt es online unter www.vita-classica.de sowie telefonisch unter 07633 4008-154.

Kur und Bäder GmbH Bad Krozingen
Katharina Pfefferle
Herbert-Hellmann-Allee 12

79189 Bad Krozingen
Deutschland

E-Mail: presse@bad-krozingen.info
Homepage: http://www.bad-krozingen.info
Telefon: 07633/4008156

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BGH: Bereits ausgezahlte Ausschüttungen sollen wohl nicht zurückgefordert werden können

BGH: Bereits ausgezahlte Ausschüttungen sollen wohl nicht zurückgefordert werden können GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Rechtsstreitigkeiten bezüglich nicht rentabler Fondsbeteiligungen werden in aller Regel vor Gericht ausgetragen. Oftmals handelt es sich um falsch beratene Anleger, die ihre Rechte von Fondsgesellschaften geltend machen wollen. Nun sollen erst kürzlich die Rollen vertauscht worden sein, denn eine Fondsgesellschaft brachte nun einen Anleger vor Gericht.

In einem dem BGH vorliegenden Fall vom 12.03.2013 (Az.: II ZR 73/11) soll eine Fondsgesellschaft allem Anschein nach eben zur Wiederbelebung des betroffenen Fonds eine Investition der Anleger eingefordert haben. Dazu genutzt werden sollten den Anlegern bereits im Vorhinein ausgezahlte Ausschüttungen aus der Kapitalanlage. Die Fondsgesellschaft soll sich darauf berufen haben, dass den Fondsgesellschaftsverträgen zu Folge die ausgezahlten Ausschüttungen den Anlegern lediglich als Darlehen gewährt wurden. Somit sah die Fondsgesellschaft sich in ihrem Recht bestärkt, die Ausschüttungen von den Anlegern zurückzufordern.

Als ein Anleger sich weigerte, die Rückzahlung zu tätigen, wurde dieser von der Fondsgesellschaft verklagt. Neben dem Landgericht Dortmund (Az.: 18 O 162/09 und 18 O 163/09) stimmte auch das Oberlandesgericht Hamm (Az. I-8 U 132/10 und I-8 U 133/10) dem Begehren der Fondsgesellschaft zu. Der betroffene Anleger gab nicht auf und so wurde der Fall letztendlich vor dem BGH entschieden.

Die Karlsruher Richter urteilten in der Sache jedoch entgegen ihrer Kollegen und hoben die Urteile der Vorinstanzen auf. Si! e erklä rten, den vorliegenden Gesellschaftsverträgen keinen Rückzahlungsanspruch der Fondsgesellschaft entnehmen zu können. Dem Gericht nach müssten die Verträge dazu explizit und eindeutig eine solche Anspruchsvereinbarung aufweisen. Denn allein der Umstand, dass die Beträge nach dem Gesellschaftsvertrag unabhängig von einem erwirtschafteten Gewinn ausgeschüttet wurden, lässt nach Ansicht des Gerichtes einen Rückzahlungsanspruch nicht entstehen.

Fest steht, dass zahlreiche Anleger unter dem Druck der teils barsch formulierten Rückzahlungsforderungen die erhaltenen Ausschüttungen bereits an die Gesellschaft zurückzahlten. Obwohl die Rückzahlung mithin freiwillig erfolgte, können jedoch auch diese betroffenen Anleger - mit Verweis auf die dargelegte Rechtsprechung des BGH - das Geld ihrerseits gegebenenfalls zurückfordern. Ein im Kapitalmarktrecht tätiger Rechtsanwalt steht den Anlegern dabei beratend zur Seite.

http://www.grprainer.com/Kapitalmarktrecht.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
M Rainer
Hohenzollernring 21-23

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Nachfristsetzung bei mangelhafter Kaufsache kann entbehrlich sein

Nachfristsetzung bei mangelhafter Kaufsache kann entbehrlich sein GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Grundsätzlich kann der Käufer einer Sache, die mit einem Mangel behaftet ist, dem Verkäufer eine Frist zur Nacherfüllung setzen. Erst nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist kann der Käufer dann den Kaufpreis mindern, vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen. Damit wird das sogenannte "Recht zur zweiten Andienung" des Verkäufers geschützt, der erst einmal selbst die Möglichkeit zur Mängelbeseitigung erhalten soll. An einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 23.01.2013 (Az.: VIII ZR 140/12) wird allerdings deutlich, dass es auch Situationen geben kann, in denen ein Käufer ohne Fristsetzung vom geschlossenen Vertrag zurückzutreten kann.

Hier ging es um den Fall des sogenannten "Montagsautos". Ein solches liegt nach der Rechtsprechung des BGH bei einem Neufahrzeug vor, wenn der bisherige Geschehensablauf aus Sicht eines verständigen Käufers bei wertender und prognostischer Betrachtung die Befürchtung rechtfertigte, es handele sich um ein Fahrzeug, das wegen seiner auf herstellungsbedingten Qualitätsmängeln - namentlich auf schlechter Verarbeitung - beruhenden Fehleranfälligkeit insgesamt mangelhaft sei und das auch zukünftig nicht über längere Zeit frei von herstellungsbedingten Mängeln sein würde.

Im konkreten Fall ging es um ein Wohnmobil, das mit einer sehr hohen Anzahl von Mängeln belastet war. Dennoch lag aus Sicht des BGH kein "Montagsauto" vor. Es lasse sich nur aufgrund einer umfassenden Würdigung der gesamten Einzelfallumstände abschließend beurteilen, ob der K! äufer e in "Montagsauto" erhalten habe. Bei dieser Beurteilung sollen Art, Ausmaß und Bedeutung der aufgetretenen Mängel eine entscheidende Rolle spielen. Gerade bei Bagatellmängeln, die nicht die technische Funktionsfähigkeit, sondern eher die Ausstattung und das Aussehen eines Fahrzeuges betreffen, liegt ein "Montagsauto" trotz vieler einzelner Mängel möglicherweise nicht vor.

Der Tatrichter habe einen Ermessensspielraum bei der Bewertung, ob im Einzelfall eine Nachfristsetzung entbehrlich ist. Ein "Montagsauto" wird wohl nur in wenigen Fällen vorliegen. Käufern ist daher anzuraten, nicht ohne weiteres - und insbesondere nicht bereits lediglich beim Vorliegen einer Vielzahl von Mängeln - ohne Fristsetzung vorzugehen. Um von Beginn an richtig vorzugehen, ist es ratsam, sich in kaufrechtlichen Streitigkeiten an einen im Zivilrecht tätigen Rechtsanwalt zu wenden.

http://www.grprainer.com/Zivilrecht.html

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