Donnerstag, 27. Februar 2014

Networking mit Mobile-Experten: MobileTechCon Open in München

München, 27. Februar 2014 - Im Rahmen der MobileTech Conference erwartet Mobile-Interessierte am 18. März erneut das Networking-Event MobileTechCon Open in München - ein unterhaltender Abend rund um mobile Themen, wie insbesondere das Internet der Dinge und innovative Mobile-Apps. So erhalten Mobile-Interessierte ab 18:30 Uhr freien Zugang zur MobileTech Conference, sofern sie sich vorab kostenfrei registriert haben. Die MobileTechCon Open präsentiert unter anderem praxisnahe Vorträge zum Thema Internet of Things mit dem IoT-Meetup München sowie die Verleihung der MobileTech Awards, die innovative Apps aus dem deutschsprachigen Raum auszeichnen. Bei Snacks und Getränken kommen Gäste und Mobile-Experten ins Gespräch.

"Intelligente, vernetzte Geräte halten heute mehr und mehr Einzug in Alltag und Geschäftsleben und entwickeln sich aktuell zum wichtigen Innovationstreib er für Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur", erklärt der Entwickler.de-Redakteur Christoph Ebert, der mitverantwortlich für das Programm der MobileTechCon Open ist. So soll auch das damit beschriebene Kernthema Internet of Things im Fokus der diesjährigen MobileTechCon Open stehen. Für praxisnahe Einblicke in aktuelle Projekte, Entwicklungen und den derzeitigen Stand zu dem Internet der Dinge sorgt das IoT-Meetup München. Erfahrene Referenten präsentieren ab 20:15 Uhr verschiedene Vorträge und Talks und stehen im Anschluss daran für vertiefende Gespräche und Diskussionen zur Verfügung. Bei Snacks und Getränken werden die gewonnenen Eindrücke mit anderen Mobile-Interessierten und -Experten geteilt und wertvolle Kontakte geknüpft.

Einen Überblick zu den derzeit innovativsten Mobile-Apps aus dem deutschsprachigen Raum vermittelt die Verleihung der diesjährigen MobileTech A wards 2014. Die seit 2012 fest im Programm der MobileTech Conference etablierte Award-Verleihung findet in diesem Jahr ab 19:45 Uhr auf der MobileTechCon Open 2014 statt. "Wir prämieren Apps der Kategorien "Business & Produktivität", "Reise & Mobilität", "Information & Service" sowie "Entertainment & Lifestyle" und freuen uns schon auf kreative Digitalagenturen und junge App-Entwicklertalente", kündigt Christoph Ebert, Koordinator der MobileTech Awards und Redakteur von Entwickler.de an.

Wer bereits pünktlich um 18:30 Uhr zum Einlass der MobileTechCon Open erscheint, schnuppert übrigens noch etwas mehr Konferenzluft. Denn bis etwa 19:45 Uhr werden Gäste auf der sogenannten "Expo Reception" in Empfang genommen. Hier präsentieren innovative Unternehmen der Web- und Mobile-Szene ihre Produkte und Leistungen und kommen mit interessierten Gästen ins Gespräch. Für Snacks und Getränke ist dabei gesorgt.

Die MobileTech Con Open ist kostenfrei zugänglich - Gäste, die kein Konferenzticket für die MobileTech Conference besitzen, registrieren sich vorab kostenfrei unter http://mobiletechcon.de/open.

Weitere Informationen zum Programm der MobileTechCon Open 2014 finden sich unter: http://mobiletechcon.de/open

Software & Support Media GmbH
Maike Helm
Darmstädter Landstraße 108

60598 Frankfurt am Main
Deutschland

E-Mail: mhelm@sandsmedia.com
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Mensch gegen Maschine

Hamburg, 27. Februar 2014 - Timo Boll gegen den Industrieroboter "KR Agilus" von KUKA Robotics, auf dieses Tischtennis-Duell hat die Welt gewartet. Mensch gegen Maschine in einem Sport, in dem ganz viel Feinmotorik gefragt ist - Trailer kursieren im Internet, Spannung wird aufgebaut. Am 11. März 2014 soll das Duell in Shanghai steigen, alle können live im Netz zuschauen. Und ab sofort können alle darauf wetten, wer als Sieger von der Platte geht.

Unter www.betsafe.com bietet Buchmacher Betsafe die Wette zum Duell an - und hier ist Timo Boll haushoher Favorit mit einer Quote von 1,15. Das heißt zehn Euro auf Boll setzen und im Erfolgsfall 11,50 Euro gewinnen. Interessanter ist da schon die Quote von 5,00 auf den KUKA-Roboter. Wenn die Maschine gewinnt, werden bei erfolgreicher Wette aus zehn Euro Einsatz schöne 50 Euro.

Viel mehr als den Youtube-Trailer gibt es vom KUKA-Roboter bislang noch nicht zu sehen - schwer zu sagen also, was die Maschine wirklich kann. Da ist die Wette doch umso spannender, direkt unter folgendem Link:

https://www.betsafe.com/de/sportwetten#/#%2FOutrights%2F9164

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Wandern in Südtirol - Texelgruppe

Das wunderschöne Südtirol begeistert jedes Jahr zahlreiche Besucher. Hier treffen alpine und italienische Lebenskultur inmitten von einer atemberaubenden Landschaft aufeinander. Besonders für Wanderer ist das Gebiet ein wahres Paradies. Eine geeignete Bleibe stellt ein Hotel in Meran, der Partaneshof, dar. Er liegt am Fuße eines eindrucksvollen Naturparks, der Texelgruppe.

Wer in seinem Südtirol urlaub Luxus und Entspannung mit zahlreichen Möglichkeiten zum Wandern in der Freien Natur verbringen möchte, der ist im Partaneshof ideal aufgehoben. Das gemütliche Hotel verbindet Komfort mit mediterranem Ambiente und einem ausgezeichneten Service. Es liegt am Rande der Weinberge und verfügt sogar über einen eigenen Bio-Obstgarten, sodass immer für einen gut gefüllten Weinkeller gesorgt ist. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Wellnessangebote um sich vom stressigen Alltag zu erholen und neue Energie zu tanken. Neben einem Pool, einer Sauna und einer Infrarotkabi ne, bietet das Hotel außerdem Gesichtsbehandlungen besondere Peelings und Ganzkörpermassagen. Hier wird rundum für das Wohl der Gäste gesorgt.

Sie entscheiden selbst, ob Sie lieber in einem gemütlichen Hotelzimmer oder in einer der großzügigen Suiten unterkommen. Bei schönem Wetter können Sie den Tag auch im hoteleigenen Garten verbringen, sich auf der Liegewiese entspannen oder eine Runde im Pool schwimmen.

Rund um den Partaneshof gibt es einiges zu entdecken. Die urige Stadt Meran ist auf jeden Fall einen Besuch wert. Ihr mediterraner Charakter drückt sich besonders ihrer Lebensfreude aus. Vor allem lädt die Umgebung aber zum Wandern ein. Ein gut ausgebautes Netz aus Wanderwegen ermöglicht Touren für Anfänger und Fortgeschrittene. Auch mit dem Rad kann die Gegend erkundet werden. Eine umfangreiche Wanderkarte ist natürlich im Hotel erhältlich.

Hotel Partaneshof
Matthäus Ladurner
Verdistraße 66

39012 Meran
Italien

E-Mail: info@partanes.com
Homepage: http://www.partaneshof.de/
Telefon: +39 0473 446 260

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BLT bietet Laserschneiden und Abkanten von Metallen

In der Metallbearbeitung gehört Laserschneiden zu den thermischen Trennverfahren. Mit einem modernen Maschinenpark bietet die BLT GmbH Laserzuschnitte in einer Größe von bis zu 2.500 x 6.500 mm an. Die Materialstärke kann bei Edelstahl bis zu 30 mm, bei Stahl bis zu 25 mm und bei Aluminium bis zu 15 mm betragen.

Wirtschaftliche Metallbearbeitung

Mittels Laserstrahlschneiden ist die einfache und kostengünstige Bearbeitung von Metall in Einzel- und Serienfertigung möglich. BLT verfügt über einen großen Maschinenpark, der die Herstellung von Laserzuschnitten von überlangen Metallen nach Vorgabe der Kunden ermöglicht. Die Präzision, die durch Laserschnitte erreicht wird, ist im Vergleich zu anderen Verfahren in der Metallbearbeitung von überragender Qualität.

Komplettlösungen vom Profi

Die verstärkte Nachfrage der Kunden hat BLT dazu veranlasst, neben den Laserzuschnitten auch die Weiter verarbeitung in Form von Abkanten und Oberflächenbearbeitung anzubieten. Bereits im Jahr 2006 wurde die Beyeler Abkantpresse in Betrieb genommen. Mit einer Presskraft von 250 Tonnen und einer maximalen Biegelänge von 4.100 mm können alle von BLT produzierten Bleche nach dem Laserzuschnitt abgekantet werden. Hierbei ist die Maschine für die Verarbeitung von Dick- und Dünnblechen geeignet. Ein CNC-gesteuerter 4-Achsen-Hinteranschlag und die Vergrößerung der Hub- und Einbauhöhenvergrößerung von jeweils 100 mm hat die mögliche Flexibilität der Maschine zudem stark erhöht.

BLT GmbH
Andreas Borchers
Hainholzstraße 59

27336 Rethem/Aller
Deutschland

E-Mail: info@blt-gmbh.com
Homepage: http://www.blt-gmbh.com
Telefon: +49 5165 2918-0

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Geheimnis entschlüsselt: Sauerstoffmangel verantwortlich für das Warnen von Hunden bei Epilepsie und Diabetes

Geheimnis entschlüsselt: Sauerstoffmangel verantwortlich für das Warnen von Hunden bei Epilepsie und Diabetes -- /via JETZT-PR/ --Das Team des Deutschen Assistenzhunde-Zentrums um die Pionierin der Diabetikerwarnhunde, Luca Barrett, erzielt bahnbrechende Erkenntnisse in einer Forschungsstudie: Hunde, die Unterzuckerungen, Überzuckerungen, Asthmaanfälle, Migräneanfalle und epileptische Anfälle im Vorfeld anzeigen, reagieren auf eine verringerte Sauerstoffsättigung im Körper von Betroffenen.

In einer sieben Jahre andauernden Verhaltensstudie fanden die Forscher heraus, dass alle Hunde nicht nur auf Unterzuckerungen und Überzuckerungen gleich reagierten, sondern ebenfalls auf fokale epileptische Anfälle, Migräneanfälle und le bensgefährliche Asthmaanfälle. An der Studie nahmen über 1000 Hunde in einem Alter zwischen drei Wochen und sieben Jahren teil, die über eine angeborene Fähigkeit verfügten zu warnen ohne Training erhalten zu haben. Das Warnen der Hunde zeigte sich durch stupsen an Hand, Ohr, Bein und Mund, lecken an Hand und Mund und Pfote auflegen und war bei allen Erkrankungen identisch. Hunde, die Unterzuckerungen anzeigten, warnten ebenfalls auf die selbe Art vor Migräneanfällen und fokale Anfällen im Vorfeld. Diese Beobachtung legte nahe, dass Hunde bei allen Erkrankungen, das selbe bemerkten.

Zwischen Mai 2013 und Februar 2014 führte das Team des Deutschen Assistenzhunde-Zentrums eine Studie mit 24 Teilnehmern und vierzehn Hunden durch. An der Studie nahmen sieben Typ 1 Diabetiker, ein Typ 2 Diabetiker, zwei Epileptiker mit fokalen Anfällen, ein Asthmatiker und ein Migräniker, sowie 12 gesunde Probanden teil, im Alter zwischen zehn und 63 Jahren. Alle vierzehn Hunde ver fügten nachweislich über die angeborene Fähigkeit zu warnen und zeigten sowohl bei ihnen bekannten, als auch fremden Studienteilnehmern an. Unter den Hunden waren zwei Mischlinge, sieben Langhaar Collies, vier Lollies und ein Großpudel. Jeder Studienteilnehmer wurde über mehrere Tage mit verschiedenen Hunden beobachtet, wobei sich jedoch immer nur ein Hund gleichzeitig im selben Raum befand. Während dieser Zeit trugen alle Studienteilnehmer ein Puls Oximeter am Finger, das den SpO2 Wert des Studienteilnehmers dauerhaft bestimmte. Die Diabetiker maßen in kurzen Abständen den Blutzucker. Zu Beginn wurde von jedem Teilnehmer der normale SpO2 Wert bestimmt, während bei Diabetikern der Blutzucker optimal war und Epileptiker, Migräniker und Asthmatiker keinen drohenden Anfall hatten.

Bei den gesunden Studienteilnehmern warnte, während der gesamten Studie, keiner der Hunde und der SpO2 Wert veränderte sich nicht. Bei allen Diabetikern sank der SpO2 Wert um mindesten s drei Einheiten gegenüber ihrem individuellen Normalwert, jedes Mal, wenn der Blutzucker in eine drohende Unterzuckerung sank oder drohende Überzuckerung stieg. Bei den Epileptikern sank der SpO2 Wert signifikant kurz vor einem fokalen Anfall. Bei dem Asthamatiker und Migräniker sank der SpO2 Wert ebenfalls kurz vor einem Anfall. Jedes Mal, wenn das Puls Oximeter das Sinken des SpO2 Wertes um drei bis vier Einheiten anzeigte, stand der Hund auf, ging zu dem Studienteilnehmer und zeigte typisches Warnverhalten durch stupsen, lecken oder Pfote auflegen. Bei den Diabetikern sank der SpO2 Wert weiter bei Unterzuckerungen, bis um acht Einheiten, wenn der Diabetiker nach dem Warnen des Hundes nur verzögert Kohlenhydrate zu sich nahm, bis auf SpO2 91. Bei einem langsamen Sinken des Blutzuckers in eine Unterzuckerung trat abwechselnd mit normalen Werten mehrmals eine verringerte Sauerstoffsättigung auf, bis zum Eintreten einer Hypoglykämie. Ebenfalls sank der SpO2 Wert weiter bei fok alen Anfällen und lebensbedrohlichen Asthmaanfällen und normalisierte sich erst wieder, wenn der Blutzucker stabil war oder die Anfälle vorüber waren. Die Hunde warnten so lange, bis der SpO2 Wert wieder im individuellen Normbereich des Betroffenen lag. Keiner der Hunde warnte, wenn der SpO2 Wert nicht um mindestens drei Einheiten sank.

Die Forscher schlussfolgerten, dass die Hunde eine sinkende Sauerstoffsättigung wahrnehmen und diese verantwortlich ist, für das Warnen der Hunde. Durch eine sinkende Sauerstoffsättigung verändert sich die Atemgeschwindigkeit minimal und unmerklich für Menschen. Die Forscher gehen davon aus, dass Hunde die gering veränderte Atemgeschwindigkeit hören, da alle Warnhunde, bevor sie warnen deutliche Ohrenbewegungen zeigen, um ein Geräusch zu lokalisieren, bevor sie zu dem Betroffenen gehen.

Ein Video zur Studie:
http://www.youtube.com/watch?v=zDI4LIgYzjc&list=UURHeuQVLOC29LQfrGH2SGeg&feature=player_detailpage

Auf Anfrage kann die vollständige Forschungsstudie zu der Sauerstoffsättigung und dem Warnen von Hunden zugesendet werden.

Assistenzhunde-Zentrum UG
Luca Barrett
Iltisweg 15

37520 Osterode
Deutschland

E-Mail: info@assistenzhunde-zentrum.de
Homepage: http://www.assistenzhunde-zentrum.de
Telefon: 0361-660202-51

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BGH zur Kündigung der Mitversicherung eines Volljährigen - Versicherungsrecht

BGH zur Kündigung der Mitversicherung eines Volljährigen - Versicherungsrecht GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Bundesgerichtshof wies die Revision der beklagten Versicherung mit Urteil vom 18.12.2013 (Az.: IV ZR 140/13) zurück, der Nachweis einer Anschlussversicherung des Volljährigen sei nicht erforderlich.

Vorliegend hatte der Kläger mit der Versicherung einen Krankheitskostenversicherungsvertrag abgeschlossen und seinen Sohn in diesem mitversichert. Als der Sohn des Klägers volljährig wurde, erhöhte die Versicherung den Beitrag des Klägers, da für den nunmehr erwachsenen Sohn nun auch der Tarif für Erwachsene zu z ahlen sei. Der Kläger kündigte den besagten Versicherungsvertrag infolgedessen. Die Versicherung erwiderte, die Kündigung werde erst wirksam, wenn nachgewiesen werde, dass für den Sohn eine Anschlussversicherung bestehe.

Der Kläger verlangte daraufhin von seinem Sohn, dass dieser sich selbst versichere. Allerdings wurde seitens des Sohnes kein entsprechender Versicherungsvertrag abgeschlossen, weder bei der Beklagten noch bei einer anderen Versicherung.

Der Kläger erhob nunmehr Feststellungsklage mit dem Begehren festzustellen, dass die Mitversicherung für seinen volljährigen Sohn erloschen sei. Das Landgericht Köln wies die Klage ab, das Oberlandesgericht (OLG) Köln gab ihr statt.

Nunmehr bestätigte der BGH die Auffassung des OLG Köln. Es hat die Revision der Beklagten damit abgewiesen. Der BGH vertritt die Auffassung, der Nachweis einer Anschlussversicherung sei für die Kündigung einer Mitversicherung eines Volljährigen nicht erforde rlich. Zwar solle durch das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ein nahtloser Versicherungsschutz sichergestellt werden, allerdings handele es sich lediglich um ein gewährleistetes Fortsetzungsrecht, nämlich die Versicherung im eigenen Namen fortzusetzen.

Nach dem VVG wird die Kündigung daher erst wirksam, wenn der Mitversicherte von der Kündigung der Mitversicherung Kenntnis erhält. Allerdings, so der BGH, sei es nicht möglich, dass der Versicherungsnehmer für den bisher Mitversicherten ohne dessen Willen, in diesem Fall ohne Bevollmächtigung, eine Anschlussversicherung abschließt.

Das Versicherungsrecht ist eine komplexe Materie und für einen Laien ist häufig nicht erkennbar, ob die betreffenden Klauseln in den Versicherungsverträgen tatsächlich wirksam sind.
Im Zweifel lohnt es sich, einen versierten und im Versicherungsrecht tätigen Rechtsanwalt um Rechtsrat zu fragen oder den Versicherungsvertrag von diesem überprüfen zu lassen.

http://www.grprainer.com/Versicherungsrecht.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
M Rainer
Hohenzollernring 21-23

50672 Köln
Deutschland

E-Mail: presse@grprainer.com
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Nicht abgeführte Lohnsteuer begründet Haftung des Geschäftsführers einer GmbH - Gesellschaftsrecht

Nicht abgeführte Lohnsteuer begründet Haftung des Geschäftsführers einer GmbH - Gesellschaftsrecht GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In einem aktuellen Urteil hat sich das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz (Az.: 3 K 1632/12) mit der Frage beschäftigt, wie weit die Haftung eines Geschäftsführers einer GmbH im Falle nicht abgeführter Lohnsteuern reicht. Vorliegend wurden für die Arbeitnehmer einer GmbH über mehrere Monate keine Lohnsteuern an das Finanzamt abgeführt, woraufhin das Finanzamt zunächst versuchte, in das Vermögen der Gesellschaft zu vollstrecken. Dies war aber aufgrund der finanziellen Situation nicht möglich, so dass auf die beiden Geschäftsführer zurückgegriffen wurde. Einer der Geschäftsführer reichte anschließend Klage beim FG Rheinland-Pfalz ein.

Der Kläger führte an, dass nur der andere Geschäftsführer im Sinne einer internen Vereinbarung für steuerliche Angelegenheiten verantwortlich gewesen sei. Einer Haftung seinerseits stehe zudem die Tatsache entgegen, dass er sich regelmäßig über die ordnungsgemäße Erfüllung der steuerlichen Pflichten informiert habe und somit seiner Überwachungspflicht nachgekommen sei. Das FG Rheinland-Pfalz folgte der Argumentation des Klägers jedoch nicht und wies die Klage ab.

Nach Ansicht des Gerichts hafte der Kläger als gesetzlicher Vertreter der GmbH. Die angeführte Aufgabenverteilung könne nicht als Haftungsbegrenzung herangezogen werden. Lediglich wenn die Geschäftsverteilung im Vorfeld durch eine eindeutige schriftliche Vereinbarung niedergelegt wurde, könne eine Haftung ausgeschlossen werden. Die sei hier jed och nicht der Fall gewesen. Außerdem entbinde eine solche Regelung den Geschäftsführer nicht von seinen Überwachungspflichten. So müsse der Geschäftsführer auch dann einschreiten, wenn die wirtschaftliche Situation der GmbH oder Umstände in der Person des Mitgeschäftsführers Anlass hierzu geben.

Demnach sei der Haftungsbescheid des Finanzamtes rechtens gewesen und eine etwaige Haftungsbeschränkung greife nicht, auch weil ansonsten die Gefahr bestünde, dass jeder Geschäftsführer die Verantwortung weiter reiche.

Schon bei der Gründung einer GmbH werden die Grundsteine für ein erfolgreiches Unternehmen gelegt. Wichtiger Bestandteil ist der Gesellschaftsvertrag, in welchem auch bedeutende Aspekte der Haftung geregelt werden können. Aus diesem Grund ist es ratsam sich frühzeitig an einen im Gesellschaftsrecht versierten Anwalt zu wenden. Er hilft bei der Gestaltung aller Verträge und kann bei auftretenden Schwierigkeiten die bestmögliche Lösung durchsetzen.

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