Dienstag, 30. Oktober 2012

Kabelordnung.com: Der einfache Weg weg vom PC-, Hifi- und TV-Kabelchaos hin zur perfekten Ordnung

Kabelordnung.com: Der einfache Weg weg vom PC-, Hifi- und TV-Kabelchaos hin zur perfekten Ordnung Wer systematisch mit Computer-, Hifi- und TV-Kabelgewirr aufräumen will, findet speziell für diesen Zweck ausgewählte Produkte im neuen Onlineshop Kabelordnung.com. Das hochwertige Sortiment stellt Lösungen für alle Problemstellungen bereit: Es umfasst Boxen und Wannen, Kabelbrücken, -kanäle, -schläuche, -binder und -clips sowie Steckerleisten in verschiedenen Farben und Ausführungen. Alles passt zusammen und kann auch von einem Laien einfach und schnell montiert werden. Fertig zusammengestellte Sets erleichtern Kunden die Auswahl. Der übersichtlich strukturierte Shop bietet dabei die einfache Navigation durch das Sortiment. Zusätzlich werden Kunden mit vielen nützlichen Informationen unterstützt, wie z.B. mit anschaulichen Montagebeispielen in der praktischen Ausführung. Alle Informationen und Angebote finden Interessenten direkt online unter www.kabelordnung.com

Es stört, sieht unschön aus und kann unfallträchtig sein - das chaotische Durcheinander von lose verlegten Netz-, Daten- und Anschlusskabeln rund um PC, Hifi und TV oder Telefonanschluss. Behelfslösungen erweisen sich als unvollständig und spätestens dann als unpraktisch, wenn die Verkabelung geändert werden muss. Der neue Onlineshop Kabelordnung.com hat zur Abhilfe ein spezielles Produktsortiment zusammengestellt, das komplett mit jedem Kabelsalat fertig wird. Willi Nothofer, Gründer von Kabelordnung.com: "Unsere Produkte sind aufeinander abgestimmt und einfach zu montieren, auch Befestigungsmittel liefern wir mit. Produziert wird überwiegend in Deutschland und Westeuropa, damit die Qualität sichergestellt ist." Die Maßnahmen für! geordne te Kabelverhältnisse sind im Wesentlichen Bündeln, Befestigen und Verstauen. Dazu geeignet sind Kabelbinder, Kabelschläuche, Kabelhalter und Kabelboxen oder -wannen aus Metall. Kabelboxen oder -wannen werden z. B. an die Wand oder unter die Schreibtischplatte geschraubt. Eine Steckerleiste, wahlweise mit oder ohne Überspannungsschutz, sowie Kabelüberlängen sind darin perfekt aufgeräumt. Damit Kabel auf dem Boden nicht zur Stolperfalle werden, gibt es Kabelbrücken, die nebenbei auch die Kabel selbst schützen. Und soll ein Flachbildfernseher an Wand oder Decke richtig edel wirken, verbirgt man die Kabel unter einem Design-Kabelkanal aus Aluminium, der in unterschiedlichen Oberflächen und wahlweise mit integrierbarer LED-Beleuchtung erhältlich ist.

Neben der Qualität sind es durchdachte Details, die Kabelordnung.com für Kunden nützlich machen: Beispielsweise Kabelschläuche - eine praktische Einziehhilfe ist im Lieferumfang enthalten - in verschiedenen Größen mit Längs- und Querschlitzung. Das ermöglicht es, Kabel an beliebiger Stelle aus dem Strang auszuleiten. Gewebeschläuche mit Klettverschluss machen das Hinzufügen oder Entnehmen von Kabeln zum Kinderspiel. Kabelbinder mit Beschriftungsfeld verbessern die Übersicht. Praktisch sind auch die abgestimmten Einsteiger-Sets aus Box, Steckerleiste, Kabelschlauch und -bindern sowie Zubehör, die bei der Zusammenstellung benötigter Materialen Zeit und Geld sparen. Um die bestmögliche Lösung für ihr Vorhaben umzusetzen, können Kunden dazu bei Kabelordnung.com auf eine persönliche Beratung und Betreuung zurückgreifen.

Link zum Informationsvideo: http://www.youtube.com/watch?v=VZrFf-ZHGBA

Nothofer EDV-Beratung
Heinz W. Nothofer
Plazerstr. 2a

81375 München
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E-Mail: w.nothofer@nothofer.de
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Kinoradar jetzt auch fürs iPad verfügbar

Kinoradar jetzt auch fürs iPad verfügbar Kinoradar, die Android-App für den ambitionierten Kinogänger, steht jetzt auch den Benutzern des Apple iPad zur Verfügung. Das Warten auf die Umsetzung für Tablet hat sich gelohnt: Die bereits von der Smartphone-Version her bekannten Features sind auf dem iPad ebenfalls verfügbar und aufgrund des größeren Displays noch komfortabler zu nutzen, so dass jetzt keine Wünsche mehr offen bleiben dürften. Der Filmfreund ist nicht nur jederzeit über die Programme der Kinos in seiner Stadt oder Region informiert, in der er sich gerade befindet, sondern bekommt weit mehr: Kinoradar begleitet und führt ihn von der Idee, heute Abend einmal wieder ins Kino zu gehen, bis buchstäblich vor die Leinwand. Herunterladen kann man sich die kostenlose App im AppStore und direkt von der Kinoradar-Website: http://www.kinoradar.de/

Kinoradar macht Kino erst so richtig schön. Zunächst bietet die App neben dem eigentlichen Programm der Kinos im eingestellten Zugriffsbereich alles, was man benötigt, um sich den richtigen Film für seinen persönlichen Kinoabend auszusuchen. Selbstverständlich kann man sich die Trailer zu den Filmen ansehen, aber darüber hinaus auch alle weiteren Informationen abrufen, die man benötigt, um seine Wahl zu treffen. Eine Inhaltsangabe gibt es genauso wie eine Liste der mitwirkenden Schauspieler, Angaben zur Länge des Films, seine FSK-Klasse und noch einiges mehr. Ist nun der Wunschfilm des Abends gefunden, ist Kinoradar mit seinem Latein jedoch noch lange nicht am Ende: Ein weiteres Feature verbindet auf Wunsch direkt mit der Ticket-Hotline des jeweiligen Kinos, damit der Kinofan sich telefonisch seine Tickets reservieren lassen kann. Falls man fremd in der Stadt ist! oder ei nfach den Weg zum ausgewählten Kino noch nicht kennt, bringt einen die eingebaute Routenplanung auf dem schnellsten Wege dorthin. So gelangt man direkt ans Ziel und kann seinen Wunschfilm entspannt genießen. Schließlich kann dieser dann nach der Vorführung mit einer weiteren Funktion der Kinoradar-App auch noch bewertet und auch das gerade besuchte Kino gegebenenfalls in die Liste der Lieblingskinos aufgenommen werden.

Ein wichtiger Vorteil von Kinoradar ist es, dass es wirklich alle Kinos "kennt". Man kann sich also sicher sein, dass man seinen persönlichen Kultfilm nicht deswegen verpasst, weil das Kino, in dem er gerade läuft, nicht angeschlossen ist. Auch der Umkreis, in dem die Kinos berücksichtigt werden sollen, kann eingestellt werden. So kann man sein persönliches Kinoprogramm auch an der Wegstrecke festmachen, die einem ein Kinobesuch wert ist. Besonders bei den heutigen Benzinpreisen ist das durchaus ein nützliches Detail. Alles in allem ist Kinoradar ein äußerst komfortables Hilfsmittel für alle, die gerne ins Kino gehen - ganz egal, ob sie die App daheim oder auf Reisen nutzen. Und da es Kinoradar obendrein noch umsonst gibt, erübrigt sich auch die Frage, ob man es sich herunterladen sollte.

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Maik Schophuis
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Hohe Verluste können den Investoren der MPC Rendite-Fonds Leben Plus drohen

Hohe Verluste können den Investoren der MPC Rendite-Fonds Leben Plus drohen GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Lebensversicherungsfonds der MPC sind in der Regel geschlossene Fonds. Der Fonds investiert dabei in Versicherungspolicen, die auf einem Zweitmarkt erworben werden. Der Fonds bezahlt weiterhin die Versicherungsprämie und erhält nach dem Tod des Versicherungsnehmers die Versicherungssumme. Dabei ist die Einschätzung des Lebensalters von erheblicher Bedeutung für den Erfolg des Investments. Fällt die Schätzung zu niedrig aus, müssen jahrelang Prämien gezahlt werden, ohne dass die Versicherungssumme in den Fonds fließen kann. Neben Problemen aufgrund einer falschen Einschätzung, habe jetzt auch die Finanzkrise und bei Fonds, die in deutsche Kapitallebensversicherungen investiert haben, der hohe Fremdkapitalanteil, für Schwierigkeiten innerhalb der Fonds gesorgt.

Für die Anleger solcher MPC "Rendite-Fonds Leben plus" könnte daher - neben hohen Kapitalverlusten - sogar die Gefahr eines Totalverlustes der Beteiligungen drohen. Die Betroffenen wissen oftmals nicht, ob und wie ihre Beteiligungen noch zu retten sind. Anleger der MPC "Rendite-Fonds Leben plus" sollten ihre Situation nicht tatenlos hinnehmen. Unsere im Kapitalmarktrecht tätigen Anwälte beraten Sie gerne umfassend über Ihre rechtlichen Ansprüche.

Möglicherweise könnten Anleger Schadenersatzansprüche aufgrund einer Falschberatung geltend machen. Diese könnten sich vor allem daraus ergeben, dass die Anlageberater die Fonds ihren Kunden in der Regel vergleichbar einem Sparbuch als "genauso sicher, aber besser verzinst" angepriesen haben sollen.

Nebe! n der Ü berprüfung des Anlegervertrages wird ein kompetenter Rechtsanwalt umfassend und einzelfallbezogen prüfen, ob und gegen wen Ihnen möglicherweise Ansprüche zustehen könnten. Insbesondere wird geprüft, ob Sie über die Risiken einer solchen Beteiligung umfassend aufgeklärt worden sind.

Lassen Sie daher Ihre Kapitalanlage überprüfen, um weitere Verluste ihres investierten Geldes zu vermeiden.

Sollten Sie als Betroffener, sogar einen Kredit aufgenommen haben, um Ihre Beteiligung zu finanzieren, und dadurch einen Schaden erlitten haben, sollten Sie Ihre Ansprüche umfassend von einem erfahrenen Rechtsanwalt prüfen lassen. Mit Hinblick auf die kurzen Verjährungsfristen sollten Sie unverzüglich handeln.

http://www.grprainer.com/MPC-Lebensversicherungsfonds.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Hohenzollernring 21-23

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BGH Urteil bestätigt Unwirksamkeit einiger Kostenvereinbarungen in Lebensversicherungsverträgen

BGH Urteil bestätigt Unwirksamkeit einiger Kostenvereinbarungen in Lebensversicherungsverträgen GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Durch das aktuelle Urteil vom 17.10.2012 (Az.: IV ZR 202/10) hat der Bundesgerichtshof seine jüngste Rechtsprechung bestätigt und einige Klauseln zur Berechnung der Kosten von Lebensversicherungen für unwirksam erklärt. Mit diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof anscheinend nun klar Stellung zu den Abrechnungsmethoden der Lebensversicherer bezogen.

Wie das Gericht vermeldet, soll das BGH - Urteil vom 25.07.2012 bestätigt worden sein. Weitere Klauseln bezüglich der Kostenverteilung in vielen Versicherungsverträgen und Rentenversicherungsverträgen sollen für unwirksam erklärt worden sein. Es bleibt zu hoffen, dass durch das aktuelle Urteil nun klare Bedingungen zu Gunsten der Kunden herrschen dürften. Die Rechte von Verbrauchern bei einer vorzeitigen Kündigung von Lebensversicherungen dürften in einer Vielzahl von Fällen somit als weiter gestärkt angesehen werden.

Den Versicherten wurden im Falle der vorzeitigen Kündigung aufgrund von Verrechnungen vielfach nur noch geringe Beträge ausgezahlt. In vielen Fällen verrechneten die Versicherungen noch Abschlusskosten mit den bis zu diesem Zeitpunkt eingezahlten Versicherungsbeiträgen.

In der Regel halten nur wenige Kunden ihre Lebensversicherung bis zum ursprünglich geplanten Ende aufrecht. Lebensversicherungen sind als Kapitalanlage weit verbreitet. Entsprechend häufig sollen die Klauseln auch zur Anwendung gekommen sein. Es ist zu erwarten, dass das Urteil des BGH somit große Bedeutung für viele Lebensversicherungskunden haben wird! .

Es werden vor Allem Auswirkungen auf bestehende und auf neue Verträge erwartet. Viele Versicherungsnehmer werden daher, im Falle einer vorzeitigen Vertragskündigung, eventuell Anspruch auf Auszahlung eines höheren Auszahlungsbetrages haben, als ihnen von den Versicherungsgesellschaften mitgeteilt worden ist. Die beanstandeten Klauseln sind nach dem Urteil jedenfalls mit sofortiger Wirkung unwirksam.

Ein Rechtsanwalt, der im Versicherungsrecht versiert ist, sollte Sie bereits vor dem Vertragsschluss beraten und Ihnen des Weiteren bei der Durchführung, Beendigung und Abwicklung behilflich sein.

Unter Umständen könnte der Vertrag von dem Urteil begünstigt sein. Auch Versicherungsnehmer von bereits zur Auszahlung gekommenen Versicherungen könnten von dem Urteil profitieren. Versicherungsnehmern von Lebensversicherungen wird angeraten, ihren Versicherungsvertrag von einem erfahrenen Anwalt überprüfen zu lassen.

http://www.grprainer.com/Versicherungsrecht.html

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Nachfolgerhaftung im Gesellschaftsrecht

Nachfolgerhaftung im Gesellschaftsrecht GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Ein Erwerber eines Handelsgeschäfts haftet gemäß § 25 I HGB für alle im Betrieb des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des früheren Geschäftsinhabers, wenn er das Handelsgeschäft unter der bisherigen Firma fortführt. Mit Urteil vom 02.12.2011 (AZ: 20 U 134/10) hat das Oberlandesgericht Köln entschieden, dass von der Fortführung der Firma als Handelsname des Kaufmanns, die Übernahme einer bloßen Geschäfts- oder Etablissementbezeichnung zu unterscheiden sei. Die Firmenfortführung setze voraus, dass tatsächlich auch eine Firmenbezeichnung weiter verwendet werde. Die Übernahme eines Handelsgeschäfts unter Fortführung einer bloßen Geschäfts- oder Etablissementbezeichnung löse eine Haftung nach § 25 I HGB hingegen nicht aus. Eine solche Geschäfts- oder Etablissementbezeichnung kennzeichne lediglich das Geschäft oder den Betrieb allgemein oder stelle nur eine Branchenangabe oder sonstige Bezeichnung des Geschäfts dar.

Eine entsprechende Anwendung der Nachfolgerhaftung des § 25 I HGB komme mangels planwidriger Regelungslücke ebenfalls nicht in Betracht.

Die wirtschaftlichen Fallgestaltungen im Gesellschaftsrecht sind komplex und oftmals müssen entgegenstehende Interessen berücksichtigt werden. Die Normen des Gesellschaftsrechts finden sich in den unterschiedlichsten Gesetzen wieder. Auch die steuerrechtlichen Problematiken müssen Berücksichtigung finden.

Im Gesellschaftsrecht bestehen zudem zahlreiche Haftungsrisiken auch für die Gesellschafter. So kann sogar der Gesellschafter, der die Firma eines Handelsgeschäfts fortfüh! rt, für Verbindlichkeiten, die der bisherige Inhaber des Handelsgeschäftes begründet hat, haften. Ein im Gesellschaftsrecht tätiger Rechtsanwalt berät Sie hierüber individuell und umfassend.

Sollten innerhalb einer bestehenden Gesellschaft einmal Schwierigkeiten auftauchen, brauchen Sie einen Anwalt, der Ihnen mit dem nötigen Überblick hierüber hinweg hilft. Damit Sie und Ihre Gesellschaft möglichst unbeschadet bleiben, ist es wichtig, in diesen Fällen frühzeitig zu handeln.

Ein im Gesellschaftsrecht tätiger Anwalt kann Ihnen bereits bei der Erstellung von Gesellschaftsverträgen helfen, um Problemen frühzeitig vorzubeugen. Sollten Sie die Übernahme einer Gesellschaft planen, ist es ratsam, einen erfahrenen Anwalt hinzuzuziehen um Risiken zu vermeiden.

http://www.grprainer.com/Gesellschaftsrecht.html

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Bremer Rechenzentrum baut Internetpräsenz aus

Bremer Rechenzentrum baut Internetpräsenz aus Der Partner für Lohn- und Gehaltsabrechnung, das Bremer Rechenzentrum (BRZ), nutzt künftig das Portal personalmanagement.info für einen zusätzlichen Auftritt im Internet.

Mit einer Unternehmenspräsentation, aktuellen Praxisberichten und umfangreichen Werbemaßnahmen ist der HR-Experte BRZ künftig auf personamanagenet.info präsent. Auf einen Schlag erreicht das Unternehmen so über 150.000 zusätzliche Leser im Jahr. Denn knapp 14.000 Internetnutzer informieren sich monatlich1 auf der Plattform personalmanagement.info über Anbieter und News aus der HR-Welt. Hinzukommen über 16.000 Leser des monatlichen personalmanatement.info Newsletters. Auch in der beliebten Xing-Gruppe "Know-How-Transfer Human Resource Management" und dem Marktplatz der Gruppe "Human Resources" postet das Bremer Unternehmen künftig Neuigkeiten.

"Gefunden werden und informieren, das sind zwei wichtige Ziele des Internetmarketings. Die Plattform personalmanagement.info ist dabei für immer mehr Unternehmen der HR-Branche ein wichtiger Partner", summiert Geschäftsführer Hans Diegruber die Vorteile für personalmanagement.info Kunden.

Zu den Unternehmen
Das Bremer Rechenzentrum (BRZ) ist seit über 40 Jahren professioneller Partner für IT-Lösungen und Services rund um die Lohn- und Gehaltsabrechnung und das Personalmanagement. Unser Anspruch ist es, die komplexen HR-Prozesse unserer Kunden möglichst einfach und effizient zu gestalten. Dies realisieren wir täglich für mittelständische Unternehmen ebenso wie für Großkonzerne verschiedener Branchen. Vom Standort Bremen aus betreut die BRZ-Firmengruppe heute bundesweit über 130.000 Abrechnungen/Monat im! PAISY O utsourcing (Teil- und Fullservice).

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Madlen Fandler
Lammertal 177

5522 St. Martin
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.eu Domains preiswert registrieren

.eu Domains preiswert registrieren Domains sind zur Erstellung einer eigenen Homepage sehr wichtig. Doch die Domains mit einem aussagekräftigen Titel werden immer seltener. Auf dem Markt der .de und .com Domains wird man kaum noch einen freien Domainnamen finden, der ein wichtiges Keyword enthält und dabei nicht zu lang ist. An generische Domains ist schon lange nicht mehr zu denken. Daher sollte man sich einmal den Markt anderer Domainendungen näher ansehen wie etwa den der .eu Domain.

Der Markt für .eu Domains bietet Chancen

Der Markt für .eu Domains hingegen bietet noch Möglichkeiten einen wirklich guten Domainnamen zu finden. So kann man hier mit etwas Glück sogar noch generische Domains finden. Auf jeden Fall bieten sich jedoch Möglichkeiten, Domains mit einem einzelnen Keyword oder einer guten Kombination zu finden. Diese Tatsache spricht für eine Registrierung von .eu Domains, denn der Faktor Keyword ist bekanntlich sehr entscheidend, wenn es um die Position in Suchmaschinen geht. Die Domain ist also bereits ein sehr wichtiger Faktor bei der Suchmaschinenoptimierung.

.eu Domains preiswert registrieren

Bei TecSpace kann man preiswert Domains registrieren. Wer eine oder mehrere .eu Domains registrieren möchte, sollte dies nun bei TecSpace tun, denn TecSpace hat für den Zeitraum vom 01.11.2012 bis zum 31.01.2013 ein spezielles Angebot für die Registrierung von .eu Domains aufgelegt. Der Kunde kann sich bei der Neuregistrierung der eu. Domain über einen Preis von 3,00 Euro im ersten Jahr freuen. So lässt sich viel Geld einsparen, vor allem, wenn man gleich mehrere .eu Domains registrieren möchte. Die Aktion ist allerdings auf 300! .eu Dom ains limitiert. Die Aktion endet also nachdem die ersten 300 .eu Domains registriert wurden.

Sind die Domains erst einmal registriert kann man bei TecSpace die Domains einfach administrieren und dazugehörigen Webspace bekommen, um ansprechende Webanwendungen für die Domains bereitstellen zu können.

TecSpace e.K.
Andre Matus
Süsterfeldstr. 25

52072 Aachen
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E-Mail: mail@tecspace.net
Homepage: http://www.tecspace.net
Telefon: +49 (0) 241 515987 50

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Virtual Visions oHG
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