Mittwoch, 30. Oktober 2013

2018: Deutschland NACH dem Crash

2018: Deutschland NACH dem Crash Was geschieht nach einem Euro-Crash mit Deutschland? Was bedeutet das für jeden Einzelnen und sein Vermögen? Was verschweigt die Politik?

Seit Jahren erhalten die Bürger in puncto Eurokrise keine klaren Antworten von den Politikern. Kommen Euro-Crash und Staatsbankrott wirklich nicht, wie landauf und landab gepredigt wird? Oder doch? Und wenn doch - wann? Dies sind brennende Fragen, die auf http://2018crash.wordpress.com vertieft werden.

Währungsreform wahrscheinlich
Diplom-Mathematiker und Wirtschaftswissenschaftler Bernd-Thomas Ramb hat eine 'Wahrscheinlichkeitskurve' für eine Währungsreform entworfen, die auf der demografischen Entwicklung Deutschlands basiert. Demnach würde eine solche im Jahr 2017 eine Wahrscheinlichkeit von 50 Prozent erreichen. Zudem wäre sie 2018 eher 'größer', als dass eine Währungsreform nicht käme.

Gerüchteküche brodelt
Inzwischen wird der Crash der europäischen Einheitswährung schon längst unter vorgehaltener Hand diskutiert. Die Krise ist mitnichten ausgestanden - im Gegenteil ...

Doch was, wenn die Euro-Währungszone tatsächlich zusammenbricht? Wie geht es dann weiter? Das fragen sich inzwischen immer mehr Menschen, nicht nur in den EU-Krisenländern, sondern auch im vermeintlich 'stabilen' Deutschland.

Dabei liegen die Pläne für ein solches Szenario längst den großen Wirtschaftsunternehmen, Versicherungen, Banken, Militär, Geheimdiensten und natürlich den Regierungen vor. Die Vorbereitungen dazu laufen bereits, sind grundgesetzlich abgesegnet. Nur der 'normale' Bürger weiß nichts darüber - bis jetzt.

Publizist, TV-Redakteur und Journalis! t Guido Grandt zeigt in seinem investigativen Wirtschafts-Thriller

2018
Deutschland NACH dem Crash

erstmals dieses mögliche 'Nach-Euro-Crash-Szenario' auf und enthüllt noch mehr:
- Was eine Währungsreform für jeden Einzelnen und sein Vermögen bedeutet und was danach kommt ...
- Wie 'krank' Deutschland tatsächlich ist ...
- Wie groß die Gefahr einer 'Eurobellion' ist ...
- Wie sich Bundeswehr und Spezialeinheiten auf Bürgerkrieg und Aufstandsbekämpfung vorbereiten ...
- Wie 'schlecht' es den EU-Krisenländern wirklich geht ...
- Wie Politikern in Sachen Euro gelogen haben ...
- Welches die 'wahren' Gründe für den Euro-Crash sind ...
- Wie sich der Crash auf Europa auswirkt ...

Auf http://2018crash.wordpress.com stellt Guido Grandt seit April 2013 sein Buch vor und verbindet es mit aktuellen Meldungen.

Quellen:
www.gugra-media-verlag.de | http://guidograndt.wordpress.com
http://2018crash.wordpress.com | www.youtube.com/watch?v=bJBBVGcyKJw
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http://de.wikipedia.org/wiki/Leistungsschutzrecht_für_Presseverleger

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Schroeder Logistic Investment Fonds 2: Anleger sollen scheinbar mit Verlust verkaufen - Kapitalmarktrecht

Schroeder Logistic Investment Fonds 2: Anleger sollen scheinbar mit Verlust verkaufen - Kapitalmarktrecht GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Emissionshaus Schroeder & Co. hatte den geschlossenen Containerfonds Schroeder Logistic Investment Fonds 2 (SLIF2) im Jahr 2008 aufgelegt. Die Hoffnungen der Anleger auf ordentliche Renditen konnten scheinbar aber nicht erfüllt werden. Nun berichtet Fonds professionell Online, dass die Anleger einem Verkauf der Container zustimmen sollen. Dabei sollen sie offenbar auch hohe Verluste hinnehmen. Weiter heißt es, dass ein Verkaufsbeschluss schon bis zum 8. November 2013 gefasst werden müsse. Anderenfalls drohen noch höhere Verluste als die ohnehin schon prognostizierten 70 Prozent. Eine Anlegerversammlung oder ähnliches sei nicht geplant.

Auch wenn es so aussieht, als ob die Anleger in jedem Fall mit massiven Verlusten zu rechnen haben, könnte es für sie eventuell noch einen Ausweg geben: Sie können ihre Beteiligung von einem im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt auf mögliche Schadensersatzansprüche rechtlich prüfen lassen. Diese können aus verschiedenen Gründen vorliegen.

Möglicherweise wurden die Anleger im Beratungsgespräch nicht umfassend genug auf die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition hingewiesen. Außerdem muss die Anlage auch zum Anlegerprofil passen: Das bedeutet, dass für einen Anleger, der ausdrücklich in eine sichere Altersvorsorge investieren möchte, die Beteiligung an einem geschlossenen Containerfonds sicher nicht die richtige Kapitalanlage ist, da hier das Risiko des Totalverlusts besteht. In einem solchen ! Fall wä ren die hohen Maßstäbe an eine anleger- und objektgerechte Beratung nicht erfüllt.

Darüber hinaus hätten die Anleger auch über die Rückvergütungen, die die beratende Bank für die Vermittlung der Anteile erhält, aufgeklärt werden müssen. Denn diese sogenannten Kick-Backs können großen Einfluss auf die Kaufentscheidung haben, da sie einen Hinweis darauf geben, ob sich die Bank möglicherweise in einem Konflikt zwischen ihren eigenen Interessen und den Wünschen des Kunden befindet. Auch hier ist die Rechtsprechung eindeutig und anlegerfreundlich, auch wenn natürlich immer der Einzelfall geprüft werden muss.

http://www.grprainer.com/Kapitalmarktrecht.html

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Anrechnung von Urlaubsansprüchen bei Freistellung nach Kündigung unzulässig - Arbeitsrecht

Anrechnung von Urlaubsansprüchen bei Freistellung nach Kündigung unzulässig - Arbeitsrecht GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit seiner Entscheidung (Az.: 16 Sa 763/12) hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm entschieden, dass ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer nicht unter Anrechnung von Urlaubsansprüchen von seiner Arbeitspflicht freistellen dürfe. Dabei stützte das LAG sich auf eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Az.: 6 AZR 647/77).

Das LAG hatte einen Fall zu entscheiden, in dem ein Arbeitnehmer fristlos und hilfsweise ordentlich gekündigt wurde und der Arbeitgeber ihn, falls die fristlose Kündigung unwirksam ist, von der Arbeitspflicht freistellte. Für die Freistellung wollte der Arbeitgeber noch offene Urlaubs- und Überstundenansprüche des Arbeitnehmers anrechnen. Nachdem die Abgeltung der Urlaubsansprüche seitens des Arbeitgebers mit Verweis auf die Freistellung abgelehnt wurde, erhob der Arbeitnehmer Klage vor dem Arbeitsgericht.

Nachdem die Klage vom Arbeitsgericht Dortmund zunächst abgewiesen wurde, hoben die Richter in Hamm das Urteil des Arbeitsgerichts nun auf und gaben der Klage statt. Ein fristlos kündigender Arbeitgeber könne bestehende Urlaubsansprüche nur abwickeln, wenn die Urlaubsdauer beim Kündigungstermin berücksichtigt und dieser entsprechend hinausgeschoben werde. Der Arbeitgeber müsse zudem dann für den gewährten Urlaub den Arbeitslohn als Urlaubsentgelt zahlen. Im vorliegenden Fall habe dies aber nicht stattgefunden. Weiterhin sei auch die Formulierung ungewöhnlich gewesen. Die Beklagte habe den Urlaub nämlich nicht für den Fall der Unwirksamkei! t der fr istlosen Kündigung gewährt, sondern sich auf die Wirksamkeit der ordentlichen Kündigung bezogen. Ob dies mit den Anforderungen der Deutlichkeit von Erklärungen vereinbar sein soll, ließ das Gericht offen.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten sich bei Fragen und Problemen rund um die Themen Arbeitsvertrag, Abmahnung und Kündigung an einen im Arbeitsrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Da im Arbeitsrecht oft nur kurze Fristen gelten, ist ein unverzügliches Handeln notwendig. So muss im Fall einer Kündigung innerhalb von drei Wochen nach Zugang eine Kündigungsschutzklage erhoben werden. Auch mögliche Ausschlussfristen in Arbeits- und Tarifvertrag müssen beachtet werden.

http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht-Kuendigung.html

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Maklerkosten als Werbungskosten - Steuerrecht

Maklerkosten als Werbungskosten - Steuerrecht GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Nach einem Urteil des Finanzgerichts (FG) Münster (Az.: 10 K 3103/10 E) sollen Kosten für einen Makler, die für den Verkauf eines Hauses anfallen, als Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften, die durch die Vermietung anderer Objekte des Steuerpflichtigen erzielt werden, in Abzug gebracht werden können.

Das Finanzgericht hatte einen Fall zu entscheiden, in welchem dem Kläger drei Mietobjekte gehörten, die er allesamt vermietete. Der Kläger wollte eines der Objekte veräußern und beauftragte dafür einen Makler. Die Objekte des Klägers waren durch eine an dem zu veräußernden Grundstück bestellte Grundschuld abgesichert. Zur Tilgung des Finanzierungsdarlehens sollte der Verkauf des Hauses genutzt werden. Vertraglich vereinbart wurde deshalb, dass die Überweisung des Kaufpreises direkt an die darlehensgewährende Bank erfolgen sollte. Der Kläger war deshalb der Ansicht, dass die angefallenen Maklerkosten als Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften in Abzug gebracht werden könnten. Diese sollten deshalb abzugsfähig sein, da diese im Zusammenhang mit der Tilgung des Darlehens entstanden seien.

Das zuständige Finanzamt hatte die Abzugsfähigkeit zunächst abgelehnt. Dagegen entschied nun das FG Münster, dass bei Vorliegen bestimmter Umstände die Kosten für den Makler doch abzugsfähig sein sollen. Nach Meinung des Gerichts sei es insbesondere denkbar, dass die Veräußerungskosten gleichzeitig Geldbeschaffungskosten darstellen. Voraussetzung hierfür sei aber, dass die durch den Verkauf erzielten Erlöse! auch wi rklich der Finanzierung anderer Objekte dienen. Zudem müsse dieser Zweck schon von Anfang verfolgt und zu diesem Punkt auch eine vertragliche Vereinbarung getroffen worden sein. Im vorliegenden Fall seien die Voraussetzungen allesamt erfüllt, weshalb die Kosten angesetzt werden können.

Das Steuerrecht unterliegt einem ständigen Wandel und stellt Laien oft vor Probleme. Der rechtliche Rat eines im Steuerrecht tätigen Anwalts kann helfen bestehende Fragen zu beseitigen und eventuelle Schwierigkeiten zu umgehen. Die Vielschichtigkeit der Materie macht in vielen Fällen eine umfangreiche und individuelle Prüfung unablässig.

http://www.grprainer.com/Steuerrecht.html

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A spouse's dementia does not stand in the way of an effective divorce - Family Law

A spouse's dementia does not stand in the way of an effective divorce - Family Law GRP Rainer Lawyers and Tax Advisors in Cologne, Berlin, Bonn, Bremen, Dusseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hanover, Munich, Nuremberg, Stuttgart and London - www.grprainer.com/en conclude: The Superior Court [OLG] of Hamm (File number: 3 UF 43/13) had to deal with the effect of Alzheimer-type dementia on the decision in divorce proceedings. The petitioner, who suffers from Alzheimer disease, and the respondent separated at the end of 2011 after eight months of marriage. In 2012, the petitioner's caregiver filed a petition for divorce. The family court granted the divorce in spite of the respondent's claim that her then husband wanted to continue the marriage. The OLG of Hamm has now confirmed this.

According to the OLG, first of all, the petition had been filed effectively by the petitioner's caregiver as his representative, and the guardianship court had approved this. Although the respondent wished to continue the marriage, the parties had already lived apart for more than a year, which constituted the prerequisite for a divorce. In the petitioner's opinion, the marriage had broken down without a possibility of resuming cohabitation.

Even the evidence collected by the court had shown that the petitioner had the intention to separate and to divorce. While his illness at the time of the hearing had progressed far and that it had therefore no longer been possible for him to make a decision about a divorce, it was possible to go back to remarks which he had made during a judicial examination early in 2012. During that examination, the petitioner had clearly expressed his will to separate and to divorce. An expert medical opinion confirmed that he had been able to form a fre! e opinio n at that time. For that reason, the court found that it was irrelevant whether a will to divorce could no longer be expressed at the divorce hearing.

The consequences of separation and divorce can be far-reaching for both spouses. Persons who have not concluded a marriage contract beforehand will often have to be prepared for an unpleasant legal dispute. It is advisable to clarify important aspects of divorce at an early time with a lawyer experienced in family law. Often, in addition to property-related issues, there are questions regarding parental care and custody.

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Mittelstand verzichtet auf Forderungen im Wert von knapp über 23 Mrd. Euro

Es ist immer ein unschönes Ereignis für alle Beteiligten, wenn Forderungen nicht pünktlich beglichen werden. Trotzdem überrascht, mit welcher Leichtfertigkeit deutsche Unternehmen Forderungen nicht nachverfolgen. So kommt der Debitos-Index 2013 zu dem Ergebnis, dass im vergangenen Jahr ein Forderungsvolumen von etwas mehr als 23 Mrd. Euro von Gläubiger-Unternehmen zunächst tituliert aber dann archiviert wurde. Dies entspricht rund 2,5% aller gegen inländische Unternehmen erhobenen Forderungen.

Vom BIP zum Debitos-Index
So belief sich laut Statistischem Bundesamt das deutsche Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2012 auf 2.666,4 Mrd. Euro. Hiervon wurde etwas mehr als die Hälfte von kleinen und mittleren Unternehmen erwirtschaftet. Gegenüber anderen deutschen Unternehmen erbrachten diese Unternehmen Leistungen mit einem Gegenwert von insgesamt 910 Mrd. Euro. Mit 2,7% musste hiervon ein etwas geringeres Forderungsvolumen als noch im Vorjahr als Totalausfall abgeschrieben werden. Von den verbleibenden 885 Mrd. Euro wurden etwas über 30% oder 271 Mrd. Euro nicht rechtzeitig bezahlt. Hiervon wiederum gaben die Gläubigerunternehmen 33 Mrd. Euro ins vorgerichtliche Inkasso bei externen Dienstleistern. Weitere knapp 71 Mrd. Euro haben die Schuldnerunternehmen mit zum Teil erheblicher Verspätung beglichen. Nach Abzug von 22 Mrd. Euro, die ins gerichtliche Verfahren bei Inkassodienstleistern gegeben wurden, haben Unternehmen für 16% des verbliebenen Forderungsvolumens von 144 Mrd. Euro einen Vollstreckungstitel erwirkt. Danach jedoch fand keine weitere Bearbeitung statt. Der Debitos-Index ermittelt auf diese Weise allein für das Jahr 2012 ein Forderungspotential von 23,1 Mrd. Euro.

Erhebliches Liquiditätspotential vorhanden
Hajo Engelke, Geschäftsführer von Debitos, zu den Ergebnissen der Auswertung: "Das signifikante Volumen von 23 Mrd. Euro titulierter aber danach nicht weiter bearbeiteter Forderungen stellt ! ein erhe bliches Liquiditätspotential für den deutschen Mittelstand dar. Der Verkauf von Forderungen kann dazu beitragen, dieses Potential zu realisieren."

Grafiken, Quellennachweise und weitere Informationen zum Debitos-Index finden Sie unter folgendem Link zum Download: https://www.debitos.de/static/81/Debitos-Index

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Wohnen in NRW wird teurer

Wie aus dem "LEG-Wohnungsmarktreport NRW 2013" hervorgeht, werden Mietwohnungen in vielen Städten Nordrhein-Westfalens immer teurer - so stiegen die Angebotsmieten für Wohnungen zwischen April 2012 und März 2013 in NRW um durchschnittlich 5,6 Prozent; die Durchschnitts-Nettokaltmiete für Neuvermietungen betrug pro Quadratmeter und Monat 6,05 Euro und damit 32 Cent mehr als noch ein Jahr zuvor.

In Düsseldorf und Köln werden gemäß der Studie bei Neuvermietungen sogar durchschnittlich 9 Euro und mehr pro Quadratmeter fällig, in sehr guten Lagen Nordrhein-Westfalens stiegen die Mieten für hochwertige Wohnungen um 15,3 Prozent. Generell besteht der Untersuchung zufolge ein Mangel an Mietwohnungen. Auch Käufer von Eigentum müssen tiefer in die Tasche greifen - die Kaufpreise für Wohnungen stiegen um 9, für Mehrfamilienhäuser sogar um 5 Prozent.

Wie aus der Studie hervorgeht, ist wegen der hohen Wohnraumnachfrage die Zahl der leer stehenden Wohnungen in den meisten nordrhein-westfälischen Städten gesunken. Mit dem Bau von fast 40.000 neuen Wohnungen wollen die Großstädte am Rhein dem steigenden Bedarf auf dem Immobilienmarkt gerecht werden. Für die Untersuchung wurden alle 864 Postleitzahlgebiete Nordrhein-Westfalens sowie knapp 360.000 Mietangebote und mehr als 130.000 Kaufangebote herangezogen. (Quelle: www.leg-nrw.de)

Immobilieninteressierte aus Nordrhein-Westfalen, die Immobilien mieten und Immobilien kaufen möchten, erhalten bei immogenius.de mit wenigen Klicks eine Auswahl an passenden Häusern und Wohnungen, die ausschließlich von seriösen und professionellen Maklern angeboten werden.

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Sascha Tiebel
Münsters Gäßchen 16

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