Montag, 23. Dezember 2013

Online Marketing: Facebook-Likes

Was ist Social Seo?
Unter dem Begriff Social Seo kann man alle Tätigkeiten auf Social Medial Plattformen zusammenfassen, die dazu dienen suchmaschinenrelevante "Empfehlungen" wie Shares and Likes zu generieren.

Was sind Social Signals?
Zu den sogenannten Social Signals zählen Shares und Likes einer Webseite auf den Social Media Plattformen. Als wichtigste Social Media Webseite sind für Europa mit Sicherheit Facebook und Twitter zu nennen.

Welchen SEO-Effekt haben Social Media Signals?
Direkte Effekte: Durch Shares oder Likes einer Webseite werden andere Nutzer auf diese aufmerksam und das angebotene Produkt wird in der Onlinewelt sehr schnell bekannt. Dadurch kann die Webseite neue Besucher gewinnen, zusätzliche Bestellungen können generiert werden und der Bekanntheitsgrad der Marke steigt.
Indirekte Effekte: Da Social Media Signals mittlerweile zu den wichtigsten Ranking-Faktoren zählen, können für die jeweiligen Webseiten starke und einflussreiche Backlinks generiert werden. Dies spiegelt sich dann in den SERPS wider.

Facebook-Likes generieren leicht gemacht!
Mittlerweile gibt es eine scheinbar unüberschaubare Anzahl an Anbietern im Bereich Fanaufbau.
Doch gerade in diesem Bereich sollte man einen diskreten und seriösen Partner an seiner Seite haben. Social-Sponsor.com ist 2013 deutscher Markführer im Bereich Social Marketing und bietet mehr als einfach nur die Möglichkeit Facebook-Likes und Shares zu erwerben.
Mit einem gut verlinkten Werbenetzwerk und über 200 Partnern kann so gut wie jede Zielgruppe abgedeckt werden und in kurzer Zeit eine große Reichweite garantiert werden.
Das Hauptaugenmerk liegt auf Natürlichkeit. Um einen natürlichen Fanaufbau zu garantieren, können sowohl ein Tages- als auch ein Stundenlimit festgelegt werden. Ein weiterer wichtiger Punkt, ist die Tatsache, dass nur deutsche Fans bzw. Likes vermittelt werden.

Abschließend noch 5 Tipps für eine professionelle Facebook-Page mit Erfolg:
1.)Titel: Der Titel ist - wie auch bei anderen Webseiten - entscheidend, da er ein wichtiger Rankingfaktor ist. Das wichtigste Keyword sollte im Titel vorhanden sein!

2.)Tabs: Unter den sogenannten Tabs hat man die Möglichkeit, eigene Unterseite zu erstellen und eigene Inhalte auf die Webseite zu bringen. Dies ist auch vorteilhaft, um unterschiedliche Keywords unterzubringen. Man sollte jedenfalls mehrere Unterseiten erstellen.

3.)Interaktivität: Dies ist eines der wichtigsten Dinge im Social Media Bereich! Binden Sie Besucher mit ein! Dies gelingt sehr gut durch Gewinnspiele, Umfragen oder Ähnliches.

4.)Keine Überreizung: Dass Sie auf Facebook aktiv sein wollen ist toll, dennoch sollte man zu viele Posting (v.a. reine Werbepostings) vermeiden. Viele Facebook-User empfinden solche Postings als lästig - dies wirft ein schlechtes Licht auf die eigene Marke und ist daher nicht empfehlenswert. Besser weniger sinnvolle Postings, die die Leser begeistern oder interessieren als zu viele unnütze Werbepostings.

5.)Linkaufbau: Wie auch bei anderen Webseiten ist der Linkaufbau für die eigene Facebook-Page ein wichtiger Rankingfaktor. Deshalb sollte man auch für seine Facebook-Seite einen natürlichen Linkaufbau betreiben. Außerdem kann es um einiges leichter sein eine Facebook-Seite in den SERPS nach vorne zu bringen als die eigene Webseite, da Facebook selbst schon einiges an Trust bei Google mitbringt.

Social-Sponsor
Maik Satzer
Handorfer Weg 13

31241 Ilsede
Deutschland

E-Mail: support@mswebmedia.de
Homepage: http://social-sponsor.com
Telefon: 0176 31538825

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Das richtige Zweirad für den Alltag

Das richtige Zweirad für den Alltag Fahrrad fahren wird zweifellos immer beliebter, das zeigt nicht nur ständig wachsende Zahl der Fahrräder und deren Ausführungen. Auch rund um das Thema Fahrrad gibt es immer wieder neue Errungenschaften, selbst Fahrradreisen, Radwanderwege und natürlich auch die Ausstattung rund um das Thema ist davon betroffen. Einer der Klassiker im Bereich Fahrrad ist ein Modell von Diamant, das von den Gebrüdern Friedrich und Wilhelm Nevoigt aus der Nähe von Chemnitz entwickelt wurde. Das war im Jahre 1895 und wenn man sich dieses erste Fahrrad einmal näher ansieht, hat es schon sehr viel mit den heutigen Modellen gemeinsam.
Im Laufe der Jahre haben sowohl die Firmeninhaber wie auch die Fahrräder immer wieder Veränderungen durchlaufen. Ein besonderer Punkt war das Jahr 1928, als die Adam Opel AG das halbe Aktienkapital der Elite-Diamant-AG, wie das Unternehmen mittlerweile hieß, kaufte und dadurch einen drohenden Konkurs abwendete. Vielleicht auch weil es ein Autobauer ist, der den neuen Eigentümer von Diamant verkörpert wird 1934 das erste Lieferfahrrad auf den Markt gebracht. Damit aber nicht genug, im gleichen Jahr wird auch das erste Fahrrad mit dem Diamant Gesundheitslenker entwickelt, ein Lenker mit ergonomischer Sitzhaltung macht aus dem Tourenfahrrad ein Hollandfahrrad. Mittlerweile wurden auch Rennräder unter der Bezeichnung Diamant hergestellt, Namen wie Gustav Adolf Schur und Erik Zabel stehen damit in Verbindung.
1997 werden die Diamant Fahrradwerke von Villiger und Söhne GmbH übernommen und gründet ein Jahr später einen neuen Firmensitz in Hartmannsdorf und produziert das 10.000.000 Fahrrad. Als die Villiger-Gruppe von der Trek Bicycle Corporation übernommen wird, wird auf die innovative Linie im Fahrradbau gesetzt. Mittlerweile bietet Diamant Fahrräder in diesen Kategorien an:
Ride & Sport
Ride & Komfort
Trekking
City
Von diesen Modellen sind besonders die Trekking- und City-Fahrräder sehr beliebt. Sie wurden mit einem völlig neuen Konzept bedacht und überzeugen zwar auch schon vom optischen Eindruck, aber ganz besonders von der Technik. Die Rubin Modelle haben einen der leichtesten Rahmen bekommen, die derzeit auf dem Markt sind und sorgen damit dafür, dass der Radspaß nicht aufhört, wenn die Bedingungen schwieriger werden. Zusätzlich können noch einige komfortable Komponenten ausgewählt werden, wie winkelverstellbare Vorbauten oder ergonomisch geformte Griffe und Lenker oder gefederte Sattelstützen.
Street & Style stehen bei Diamant Fahrrädern der neuen Generation ebenso im Vordergrund des Interesses. Man kann diese Fahrräder mit Vintage-Charme kaufen oder sich auf die klassische Variante konzentrieren. Alle Modelle haben eine bestechend schöne Optik, was besonders Frauen an diesen Fahrrädern so gut gefällt. Das "Topas" mit seinem Schwanenhals ist ein Markenzeichen geworden, mehr als 100 Jahre Tradition geben den perfekten Hintergrund dafür. Die Achat und Saphir Modelle stehen bei der sportlichen Cityfahrrad Bikerin im Vordergrund. Nicht nur wegen der tollen modischen Farben, sondern auch wegen der funktionellen Ausstattung. Wenn wir Sie jetzt neugierig gemacht haben und für den Frühling ein neues Fahrrad angeschafft werden soll, werfen Sie doch einen Blick in den Fahrrad Onlineshop www.toma-versand.com. Hier finden Sie die Klassiker unter den Diamant Fahrrädern in vielen günstigen Ausführungen. Bestellen Sie online oder im Ladengeschäft und freuen Sie sich auf vielfältige Radtouren nach Ihren Wünschen.
Der Fahrrad-Online Shop TOMA-Versand zeigt im Internet auf seiner Seite www.toma-versand.com hochwertige Fahrräder, Ersatzteile und wichtiges Zubehör. Bereits seit 2004 erfolgreich am Markt tätig, wurden der Internethandel und das Ladengeschäft ständig ausgebaut. Fachkundige Mitarbeiter sind damit ausgelastet, die Kundenwünsche zu erfüllen und stets für Nachschub an innovativen Neuerungen zu sorgen.

Toma-Versand
Thomas Roßbander
Alte Pumpe 7

29410 Salzwedel
Deutschland

E-Mail: Info@Toma-Versand.de
Homepage: http://www.Toma-Versand.com
Telefon: 03901-3075490

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Wortmanufaktur Lövenich
Sonja Lövenich
Am Daens 27

52379 Langerwehe
Deutschland

E-Mail: info@wortmanufaktur-loevenich.de
Homepage: http://www.wortmanufaktur-loevenich.de
Telefon: 02409-701093

Robin Hood Tierheimservice deutschlandweiter Unterstützer für Tierheime und Tierschutzvereine

Robin Hood Tierheimservice deutschlandweiter Unterstützer für Tierheime und Tierschutzvereine Die Firma Robin Hood Tierheimservice konnte seit 1998 mehr als 50.000 Firmen als Sozialsponsoren für Tierheime gewinnen. Diese sind äußerst dankbar für das kostenlose Tierfutter, da das eingesparte Geld für weitere wichtige Belange in Sachen Tierschutz eingesetzt werden kann.

Robin Hood Tierheimservice
Die Firma Robin Hood Tierheimservice ist deutschlandweit das erste Unternehmen, das mittels Sozialsponsoring Tierheimen und Tierschutzvereinen kostenlos Tierfutter zur Verfügung gestellt hat. Durch zahlreiche Tierfutter-Sponsoring-Aktionen in ganz Deutschland, konnten bis zu 10 Tonnen Futtermittel pro Monat an Tierheime ausgeliefert werden. Dabei hat es sich die Firma Robin Hood Tierheimservice seit 1998 zur Aufgabe gemacht, Tierheime in ganz Deutschland durch Tierfutter-Sponsoring-Aktionen bis zu 100% mit der benötigten Menge an Tiernahrung kostenlos zu versorgen. Bedenkt man, dass ein großer Prozentsatz des vorhandenen geringen Etats der Tierheime von den Kosten der Tiernahrung verschlungen wird, wird deutlich, welche Bedeutung das Sozialsponsoring für die Tierheime hat. Neben dem Kostenvorteil erspart das Sozialsponsoring den Tierheimen zudem viel Arbeit und Zeit: Die Firma Robin Hood Tierheimservice übernimmt die aktive Sponsorensuche, die Betreuung der Sponsoren verbunden mit der entsprechenden Veröffentlichung, die Futterbestellung und -auslieferung - alles sehr zeitaufwendige Aktivitäten. Die Mitarbeiter der Tierheime können sich durch den Wegfall dieser Aufgaben mehr um die weiteren Belange der zu betreuenden Tiere kümmern. Der Firma Robin Hood Tierheimservice geht es bei ihrem Angebot dabei nicht nur um Kosten- und Arbeits- bzw. Zeitersparnis für die von ihr betreuten Tierheime. Ebenso wichtig ist es ihr, den Tierheimen ein qualitativ hochwertiges und seriöses Angebot an Tierfuttermitteln bereit zu stellen. Deshalb legt die Robin Hood Tierheimservice großen Wert darauf, dass die benötigten Futtermittel frei aus den Produktpaletten einer Vielzahl namhafter Futtermittelhersteller ausgewählt werden kann, ohne dass bestimmte Herstellerketten unterstützt werden.

Die Firma Robin Hood Tierheimservice selbst ist weder Futtermittelvertreiber noch -hersteller. So ist gewährleistet, dass die Vierbeiner das Futter erhalten, das sie benötigen bzw. ihnen auch bekommt.

Weitere Informationen zu der Arbeitsweise der Firma Robin Hood sowie Informationen für potentielle Sponsoren, die sich im Bereich Sozial-Sponsoring engagieren möchten, um den Tierheimen zu helfen und voneinander zu profitieren sind zu finden auf der Webseite der Firma Robin Hood Tierheimservice und unter:

de.scribd.com/RobinHoodTierheimser

www.pinterest.com/robinhoodtierhe

und auf

about.me/RobinHoodTierheimservice

Robin Hood Tierheimservice
Abteilung Presse
Hertzstr. 2

71083 Herrenberg
Deutschland

E-Mail: info@robin-hood-tierheimservice.de
Homepage: http://www.robin-hood-tierheimservice.de
Telefon: 07032 790057

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Risikohinweise reichen bei Falschberatung nicht aus - Kapitalmarktrecht

Risikohinweise reichen bei Falschberatung nicht aus - Kapitalmarktrecht GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat in einem Beschluss (Az.: I-34 W 173/12) festgestellt, dass eine fehlerhafte Beratung in einem mündlichen Gespräch zwischen Anlageberater und Anleger nicht durch schriftliche Hinweise, welche auf die Risiken der Anlage hinweisen, ersetzt werden kann. Berücksichtigt werden muss insbesondere die besondere Situation und das Vertrauen, dass ein Anleger dem jeweiligen Anlageberater entgegenbringt. Die mündliche Beratung nimmt im Rahmen einer Anlageberatung einen großen Stellenwert ein. Insbesondere weil der Anleger wegen der vorliegenden Umstände die Empfehlung des Beraters oftmals nicht hinterfragt.

Im zugrundeliegenden Fall hatte eine Anlegerin Klage auf Schadensersatz gegen einen Finanzdienstleister erhoben. Nach Beratung durch den Anlageberater habe die Klägerin eine hohe Geldsumme in einen empfohlenen geschlossenen Leasingfonds investiert. Dieser Fonds sei ihr während des Beratungsgesprächs als sicher präsentiert worden. Allerdings seien die tatsächlichen Risiken nicht im Gespräch, sondern erst im Informationsmaterial zur streitgegenständlichen Anlage aufgezeigt worden. Die Richter sahen diese schriftlichen Hinweise nicht als ausreichend an und gaben der Klägerin Recht.

In den meisten Fällen werden Kapitalanlagen nach ausführlicher Beratung im Rahmen eines persönlichen Gesprächs und auf Empfehlung eines Anlageberaters gezeichnet. Dabei vertrauen die Anleger dem speziellen Fachwissen, den Erfahrungen des Beraters. Vor diesem Hintergrund ist es nachvollziehbar, dass etwaigem Informationsmaterial, welches im Anschluss an die mündliche Beratung herausgegeben wird, nicht besonders viel Bedeutung zugemessen wird.

Sowohl freie Anlageberater und unabhängige Finanzdienstleister als auch Banken müssen bei der Anlageberatung einige Vorgaben und Regeln einhalten. Auch die Berater einer Bank müssen im Rahmen einer Finanzberatung objekt- und anlegergerecht beraten. Von einer objektgerechten Anlageberatung spricht man, wenn der Berater alle entscheidungsrelevanten Aspekte der Kapitalanlage aufzeigt. Anlegergerecht heißt, dass die Wünsche, die Anlageziele, das bisherige Anlageverhalten und das subjektive Wissen des Kunden berücksichtigt werden. Bei Zweifeln kann ein im Bankrecht tätiger Rechtsanwalt prüfen, ob möglicherweise gegen die Beratungspflichten verstoßen wurde und welche Ansprüche der Anleger geltend machen kann.

http://www.grprainer.com/Bank-und-Kapitalmarktrecht.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
M Rainer
Hohenzollernring 21-23

50672 Köln
Deutschland

E-Mail: presse@grprainer.com
Homepage: http://www.grprainer.com
Telefon: 0221-2722750

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Unverhältnismäßigkeit einer Kündigungsfrist gegenüber Handelsvertretern - Handelsrecht

Unverhältnismäßigkeit einer Kündigungsfrist gegenüber Handelsvertretern - Handelsrecht GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 21.03.2013 (Az. VII ZR 224/12) entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass eine gegenüber einem Handelsvertreter im Nebenberuf verwendete Formularbestimmung, nach der die Vertragskündigung nach einer Vertragslaufzeit von drei Jahren allein unter Einhaltung einer Frist von zwölf Monaten auf das Ende eines Kalenderjahres zulässig sein soll, wegen unangemessener Benachteiligung unwirksam sein soll. Eine solche Klausel soll insbesondere der Inhaltskontrolle nach Maßgabe von § 307 Abs. 1 BGB nicht standhalten. Sie soll den Handelsvertreter entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen.

Für ein nebenberufliches Handelsvertreterverhältnis müssten andere Grundsätze gelten, als für ein hauptberufliches Handelsvertreterverhältnis. Ein nebenberufliches Handelsvertreterverhältnis müsste insbesondere schneller beendet werden können als ein hauptberufliches Handelsvertreterverhältnis. Dies soll nach Auffassung des BGH deshalb gelten, weil der Handelsvertreter, der in dem Handelsvertreterverhältnis lediglich nebenberuflich tätig werde, nicht daran gehindert werden soll, ein Handelsvertreterverhältnis als Hauptberuf bei einem konkurrierenden Unternehmen anzunehmen, welches die Existenz des Handelsvertreters sichert.

Handelsvertreter ist, wer ein selbständiges Handelsgewerbe mit eigenem Unternehmensrisiko betreibt, ständig vertraglich verpflichtet ist, für andere Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder abzuschließen und dieses in fremdem Namen und auf fremde Rechnung unternimmt. Dem Handelsvertreter steht während des Vertragsverhältnisses ein gesetzlicher Provisionsanspruch für alle Geschäftsabschlüsse zu, die auf seine Tätigkeit zurückzuführen sind. Nach Beendigung eines Handelsvertretervertrages hat der Handelsvertreter zudem einen gesetzlich geregelten Ausgleichsanspruch gegen den Unternehmer, sofern dieser auch nach Vertragsbeendigung von den Geschäftsbeziehungen profitiert, die der Handelsvertreter während der Vertragslaufzeit angeworben hat.

Handelsvertreter oder Personen, die mit einem Handelsvertreter zusammenarbeiten wollen, sollten sich frühzeitig von einem im Handelsrecht versierten Rechtsanwalt beraten lassen.

Ein im Handelsrecht tätiger Rechtsanwalt kann insbesondere dabei behilflich sein, Ausgleichs- und Provisionsansprüche von Handelsvertretern geltend zu machen, oder im Hinblick auf die Möglichkeiten der Beendigung eines Handelsvertretervertrages für den Einzelfall umfassend beraten.

http://www.grprainer.com/Handelsrecht.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Keine Reduzierung des Unterhaltsbedarfs bei volljährigen Kindern - Familienrecht

Keine Reduzierung des Unterhaltsbedarfs bei volljährigen Kindern - Familienrecht GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In seinem Beschluss (Az.: 2 WF 98/13) entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm, dass sich aus dem Umstand, dass das Kind kostenlos im Haus der Großmutter wohne, keine Verringerung des Unterhalts ergebe. In der Begründung führte das Gericht aus, dass der monatliche Bedarf auch in der vorliegenden Konstellation nicht mit dem eines Kindes im elterlichen Haushalt zu vergleichen sei, sondern eher mit einer Lebenssituation eines Kindes mit eigenem Haushalt. Etwas anderes ergebe sich auch nicht daraus, dass der Antragssteller keine Kosten für Verpflegung oder Wohnen bei der Großmutter habe. Eine Unterhaltspflicht der Großmutter bestehe ebenfalls nicht.

Die Richter sahen in der Beherbergung des Enkelkindes durch die Großmutter eine freiwillige Leistung Dritter. Auf den Unterhaltsbedarf habe diese Leistung keine Wirkung. Der Vater, welcher leistungsfähig ist, müsse weiter den vollen Unterhalt zahlen.

Grundsätzlich entsteht ein Unterhaltsanspruch entweder wegen einer vertraglichen Vereinbarung oder kraft Gesetzes. So gibt es beispielweise gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen zwischen Ehegatten bzw. Lebenspartnern und zwischen Verwandten grader Linie, z.B. Eltern und deren Kinder. Der Anspruch entsteht bei Ehegatten und Lebenspartner durch die Eheschließung respektive durch die Eingehung der Partnerschaft.

Die Pflicht zur Gewährung von Unterhalt entsteht aber nur dann, wenn der Anspruchsteller bedürftig und die in Anspruch zu nehmende Person leistungsfähig ist. Dabei spielen mehrere Faktoren eine Rolle, die sowohl bei der Rechtfertigung als auch bei der Höhe des Unterhalts heranzuziehen sind. Für Laien ist es meist schwierig diese Kriterien der Bedürftigkeit und der Leistungsfähigkeit einer Person zu erkennen. Bevor Unterhaltsvereinbarungen geschlossen werden, sollte daher unbedingt rechtlicher Rat eingeholt werden.

Ein im Familienrecht versierter Anwalt prüft einzelfallbezogen, ob und in welcher Höhe eine Pflicht zur Zahlung von Unterhalt besteht. Auch bei der Aufsetzung von entsprechenden Vereinbarungen steht er beratend zur Seite. So können Streitigkeiten innerhalb der Familie meistens schon im Vorfeld vermieden werden.

http://www.grprainer.com/Familienrecht.html

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Das Last Minute-Weihnachtsgeschenk

Hamburg, 23. Dezember 2013 - Wer immer noch nicht alle Weihnachtsgeschenke beisammen hat, der kann sich mit einem online LOTTO Geschenkgutschein den Ritt durch die rammelvollen Innenstädte sparen.

Denn der TÜV-zertifizierte online Lottoanbieter Lottoland stellt unter dem Link https://www.lottoland.com/verschenken einen Geschenkgutschein für LOTTO 6aus49 bereit, die sich ganz bequem von zu Hause aus kaufen und verschenken lassen - das ideale Last Minute-Weihnachtsgeschenk mit der Chance auf Millionengewinne.

Und damit die Lottofreunde nicht nur ihre Lieben sondern auch sich selbst auf den letzten Drücker eine Weihnachtsfreude machen können, gibt es unter https://lottoland.com/gutschein noch ein ganz besonderes Schnäppchen, nutzbar bis einschließlich 24. Dezember 2013, 20.30 Uhr: Mit etwas Glück beschert das Angebot aus EuroMillions und MegaMillions mit 16% Rabatt ein millionenschweres Geschenk zum Heiligabend.

Übrigens: Lottoland war zuletzt in einer großen Studie des Branchenreportes "Service Initiative Deutschland" mit der Note "Sehr Gut" getestet worden und ist damit bester Lottoanbieter für ganz Deutschland.

Die Wettzentrale meint: LOTTO zu verschenken ist weit besser als mit leeren Händen dazustehen - und mit etwas Glück wird für den Beschenkten sogar ein echter Traum war. Also nichts wie hin ins Lottoland, liebe Spätschenker!

Wettzentrale
Wettzentrale /c/o Gamblers First
Am Fuchsberg 18a

21075 Hamburg
Deutschland

E-Mail: prmeldungen@wettzentrale.net
Homepage: http://www.wettzentrale.net
Telefon: 04043265449

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