Donnerstag, 18. Mai 2017

Bei der Erbschaftsteuer müssen Sie mit allem rechnen - vor allem mit einer zu hohen Bewertung durch die Finanzbehörde

Bei der Erbschaftsteuer müssen Sie mit allem rechnen - vor allem mit einer zu hohen Bewertung durch die Finanzbehörde Bereits vor vielen Jahren hat der BGH das alte Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz als verfassungswidrig eingestuft.

Im Jahr 2008 einigte sich die damalige große Koalition auf entsprechende gesetzliche Neuregegelungen, die am 01.01.2009 in Kraft traten und zum 01.01.2010 noch einmal geändert wurden.

Da die Ausführungsbestimmungen erst sehr viel später veröffentlicht wurden, verzögerte sich die Bearbeitung der Erbschaft- und Schenkungsteuerangelegenheiten bei vielen Finanzämtern.

Aufgrund der gesetzlichen Änderungen nehmen die Finan zämter jetzt Bewertungen nach dem aktuellen Bewertungsgesetz vor, die in vielen Fällen aber zu massiven Überbewertungen führen.

Entsprechend groß ist die Verunsicherung bei Erben und Beschenkten.

Deshalb kommt es auf marktgerecht ermittelte Verkehrswerte als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts gegenüber den Finanzbehörden in Zusammenhang mit Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer an.

Das neue E-Book von Lutz Schneider liefert alle wichtigen informationen zum Thema "Immobilienbewertung" und "Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer". Es kann hier kostenlos abgerufen werden:
Erbschaftsteuer Schenkungsteuer Immobilienbewertung
oder allgemein weitere Informationen unter
Immobilienbewertung

Immobilienbewertung Lutz Schneider
Lutz Schneider
Zittauer Straße 12

02681 Wilthen
Deutschland

E-Mail: info@wertermittlung-schneider.de
Homepage: http://www.wertermittlung-schneider.de
Telefon: 03592/31908

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Immobilienbewertung Lutz Schneider wertet intensiv den Grundstücksmarkt in Brandenburg aus

Immobilienbewertung Lutz Schneider wertet intensiv den Grundstücksmarkt in Brandenburg aus In den letzten Monaten wurde dafür der Immobilienmarkt in Brandenburg durch den zertifizierten Immobiliensachverständigen intensiv analysiert. Neben den allgemein zugänglichen Quellen wie Mietspiegel, Grundstücksmarktberichte und Bodenrichtwerte wurden unzählige Immobilienangebote von Ein- und Zweifamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern sowie Wohn- und Geschäftshäusern in Brandenburg aufwendig ausgewertet. Dazu werden durch das Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung neben den bekannten Immobilienportalen in Brandenburg auch neue Tools wie Immobilien-Marktdateninformationssysteme genutzt. Dadurch besteht eine detaillierte Übersicht der auf dem Grundstücksmarkt in Brandenburg angebotenen Immobilien. So kann genau nachvollzogen werden, seit wann und zu welchem Preis die Grundstücke bereits aus dem Immobilienmarkt in Brandenburg angeboten werden. Zudem sind entsprechende Auswertungen möglich, die Durchschnittskaufpreise etc. bieten. Daneben wurden zusammen mit Sachverständigenkollegen zahlreiche Kaufpreise des Immobilienmarktes in Brandenburg ausgewertet und Marktdaten wie Liegenschaftszinssätze und Marktanpassungsfaktoren für Brandenburg abgeleitet.

Solche Martkinformationen sind für einen verantwortungsvoll arbeitenden Immobiliensachverständigen als Grundlage für die marktgerechte Gutachtenerstellung in Brandenburg unverzichtbar. Soll doch gerade der Marktwert einer Immobilie in einem Verkehrswertgutachten möglichst zielgenau getroffen werden.

Käufer oder Verkäufer einer Immobilie in Brandenburg beauftragen doch gerade ein Gutachten über den Verkehrswert bei einem Sachverstän digen um den wirklich am Markt in Brandenburg erzielbaren Immobilienwert ermitteln zu lassen.

Auch für die Gutachtenerstellung für Immobilien als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts gegenüber den Finanzbehörden in Brandenburg in Zusammenhang mit Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer kommt es auf marktgerecht ermittelte Verkehrswerte von Grundstücken in Brandenburg an. Gemäss § 198 Bewertungsgesetz (BewG) steht es dem Steuerpflichtigen auch nach den neuen Regelungen frei, durch ein Gutachten eines qualifizierten Sachverständigen nachzuweisen, dass der gemeine Wert am Wertermittlungsstichtag tatsächlich niedriger ist, als der vom Finanzamt nach §§ 179 und 182 - 196 BewG ermittelte Wert. Die Bedeutung dieser Vorschrift hat angesichts der Neuregelungen bei der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer in der Praxis bereits deutlich zugenommen.

Viele weitere Informationen, auch einige kostenlose E-Books zum Thema "Immobilienwert und Immobilienbewertung" fin den sich auf der Homepage von Immobilienbewertung Lutz Schneider Sachverständigenbüro Immobilienbewertung Brandenburg oder allgemein unter Immobilienbewertung

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Immobilienbewertung Lutz Schneider wertet intensiv den Grundstücksmarkt im Freistaat Sachsen aus

Immobilienbewertung Lutz Schneider wertet intensiv den Grundstücksmarkt im Freistaat Sachsen aus In den letzten Monaten wurde dafür der Immobilienmarkt in der Stadt Weißwasser und dem Landkreis Görlitz durch den zertifizierten Immobiliensachverständigen intensiv analysiert. Neben den allgemein zugänglichen Quellen wie Mietspiegel, Grundstücksmarktberichte und Bodenrichtwerte wurden unzählige Immobilienangebote von Ein- und Zweifamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern sowie Wohn- und Geschäftshäusern in Weißwasser aufwendig ausgewertet. Dazu werden durch das Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung neben den bekannten Immobilienportalen in Weißwasser auch innovative Tools wie Immobilien-Marktdateninformationssysteme genutzt. Dadurch besteht eine detaillierte Übersicht der auf dem Grundstücksmarkt in Weißwasser angebotenen Immobilien. So kann genau nachvollzogen werden, seit wann und zu welchem Preis die Grundstücke bereits aus dem Immobilienmarkt in Weißwasser angeboten werden. Zudem sind entsprechende Auswertungen möglich, die Durchschnittskaufpreise etc. bieten. Daneben wurden zusammen mit Sachverständigenkollegen zahlreiche Kaufpreise des Immobilienmarktes in Weißwasser ausgewertet und Marktdaten wie Liegenschaftszinssätze und Marktanpassungsfaktoren für die Stadt Weißwasser abgeleitet.

Solche Martkinformationen sind für einen verantwortungsvoll arbeitenden Immobiliensachverständigen als Grundlage für die marktgerechte Gutachtenerstellung in Sachsen unverzichtbar. Soll doch gerade der Marktwert einer Immobilie in einem Verkehrswertgutachten möglichst zielgenau getroffen werden.

Käufer oder Verkäufer einer Immobilie in Sachsen beauftragen doch gerade ein Gutachte n über den Verkehrswert bei einem Sachverständigen um den wirklich am Markt in Sachsen erzielbaren Immobilienwert ermitteln zu lassen.

Auch für die Gutachtenerstellung für Immobilien als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts gegenüber den Finanzbehörden in Sachsen in Zusammenhang mit Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer kommt es auf marktgerecht ermittelte Verkehrswerte von Grundstücken in Sachsen an. Gemäss § 198 Bewertungsgesetz (BewG) steht es dem Steuerpflichtigen auch nach den neuen Regelungen frei, durch ein Gutachten eines qualifizierten Sachverständigen nachzuweisen, dass der gemeine Wert am Wertermittlungsstichtag tatsächlich niedriger ist, als der vom Finanzamt nach §§ 179 und 182 - 196 BewG ermittelte Wert. Die Bedeutung dieser Vorschrift hat angesichts der Neuregelungen bei der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer in der Praxis bereits deutlich zugenommen.

Viele weitere Informationen, auch einige kostenlose E-Books zum Thema "Immobili enwert und Immobilienbewertung" finden sich auf der Homepage von Immobilienbewertung Lutz Schneider Sachverständigenbüro Immobilienbewertung Sachsen oder allgemein unter Immobilienbewertung

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Immobilienbewertung Lutz Schneider wertet intensiv den Grundstücksmarkt in Weißwasser aus

Immobilienbewertung Lutz Schneider wertet intensiv den Grundstücksmarkt in Weißwasser aus In den letzten Monaten wurde dafür der Immobilienmarkt in der Stadt Weißwasser und dem Landkreis Görlitz durch den zertifizierten Immobiliensachverständigen intensiv analysiert. Neben den allgemein zugänglichen Quellen wie Mietspiegel, Grundstücksmarktberichte und Bodenrichtwerte wurden unzählige Immobilienangebote von Ein- und Zweifamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern sowie Wohn- und Geschäftshäusern in Weißwasser aufwendig ausgewertet. Dazu werden durch das Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung neben den bekannten Immobilienportalen in Weißwasser auch innovative Tools wie Immobilien-Marktdateninformationssysteme genutzt. Da durch besteht eine detaillierte Übersicht der auf dem Grundstücksmarkt in Weißwasser angebotenen Immobilien. So kann genau nachvollzogen werden, seit wann und zu welchem Preis die Grundstücke bereits aus dem Immobilienmarkt in Weißwasser angeboten werden. Zudem sind entsprechende Auswertungen möglich, die Durchschnittskaufpreise etc. bieten. Daneben wurden zusammen mit Sachverständigenkollegen zahlreiche Kaufpreise des Immobilienmarktes in Weißwasser ausgewertet und Marktdaten wie Liegenschaftszinssätze und Marktanpassungsfaktoren für die Stadt Weißwasser abgeleitet.

Solche Martkinformationen sind für einen verantwortungsvoll arbeitenden Immobiliensachverständigen als Grundlage für die marktgerechte Gutachtenerstellung in Weißwasser unverzichtbar. Soll doch gerade der Marktwert einer Immobilie in einem Verkehrswertgutachten möglichst zielgenau getroffen werden.

Käufer oder Verkäufer einer Immobilie in Weißwasser beauftragen doch gerade ein Gu tachten über den Verkehrswert bei einem Sachverständigen um den wirklich am Markt in Weißwasser erzielbaren Immobilienwert ermitteln zu lassen.

Auch für die Gutachtenerstellung für Immobilien als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts gegenüber den Finanzbehörden in Weißwasser in Zusammenhang mit Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer kommt es auf marktgerecht ermittelte Verkehrswerte von Grundstücken in Weißwasser an. Gemäss § 198 Bewertungsgesetz (BewG) steht es dem Steuerpflichtigen auch nach den neuen Regelungen frei, durch ein Gutachten eines qualifizierten Sachverständigen nachzuweisen, dass der gemeine Wert am Wertermittlungsstichtag tatsächlich niedriger ist, als der vom Finanzamt nach §§ 179 und 182 - 196 BewG ermittelte Wert. Die Bedeutung dieser Vorschrift hat angesichts der Neuregelungen bei der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer in der Praxis bereits deutlich zugenommen.

Viele weitere Informationen, auch einige kostenlose E-Books z um Thema "Immobilienwert und Immobilienbewertung" finden sich auf der Homepage von Immobilienbewertung Lutz Schneider Sachverständigenbüro direkt auf der Seite von Weißwasser Immobilienbewertung Weißwasser oder allgemein unter Immobilienbewertung

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Immobilienbewertung Lutz Schneider wertet intensiv den Grundstücksmarkt in Riesa aus

Immobilienbewertung Lutz Schneider wertet intensiv den Grundstücksmarkt in Riesa aus In den letzten Monaten wurde dafür der Immobilienmarkt in der Stadt Riesa durch den zertifizierten Immobiliensachverständigen intensiv analysiert. Neben den allgemein zugänglichen Quellen wie Mietspiegel, Grundstücksmarktberichte und Bodenrichtwerte wurden unzählige Immobilienangebote von Ein- und Zweifamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern sowie Wohn- und Geschäftshäusern in Riesa aufwendig ausgewertet. Dazu werden durch das Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung neben den bekannten Immobilienportalen in Riesa auch innovative Tools wie Immobilien-Marktdateninformationssysteme genutzt. Dadurch besteht eine detaillierte Übersicht der auf dem Ri esaer Grundstücksmarkt angebotenen Immobilien. So kann genau nachvollzogen werden, seit wann und zu welchem Preis die Grundstücke bereits aus dem Immobilienmarkt in Riesa angeboten werden. Zudem sind entsprechende Auswertungen möglich, die Durchschnittskaufpreise etc. bieten. Daneben wurden zusammen mit Sachverständigenkollegen zahlreiche Kaufpreise des Riesaer Immobilienmarktes ausgewertet und Marktdaten wie Liegenschaftszinssätze und Marktanpassungsfaktoren für die Stadt Riesa abgeleitet.

Solche Martkinformationen sind für einen verantwortungsvoll arbeitenden Immobiliensachverständigen als Grundlage für die marktgerechte Gutachtenerstellung in Riesa unverzichtbar. Soll doch gerade der Marktwert einer Immobilie in einem Verkehrswertgutachten möglichst zielgenau getroffen werden.

Käufer oder Verkäufer einer Riesaer Immobilie beauftragen doch gerade ein Gutachten über den Verkehrswert bei einem Sachverständigen um den wirklich am Markt in Berlin er zielbaren Immobilienwert ermitteln zu lassen.

Auch für die Gutachtenerstellung für Immobilien als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts gegenüber den Finanzbehörden in Riesa in Zusammenhang mit Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer kommt es auf marktgerecht ermittelte Verkehrswerte von Grundstücken in Riesa an. Gemäss § 198 Bewertungsgesetz (BewG) steht es dem Steuerpflichtigen auch nach den neuen Regelungen frei, durch ein Gutachten eines qualifizierten Sachverständigen nachzuweisen, dass der gemeine Wert am Wertermittlungsstichtag tatsächlich niedriger ist, als der vom Finanzamt nach §§ 179 und 182 - 196 BewG ermittelte Wert. Die Bedeutung dieser Vorschrift hat angesichts der Neuregelungen bei der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer in der Praxis bereits deutlich zugenommen.

Viele weitere Informationen, auch einige kostenlose E-Books zum Thema "Immobilienwert und Immobilienbewertung" finden sich auf der Homepage von Immobilienbewertung Lutz Schne ider Sachverständigenbüro Immobilienbewertung oder direkt auf der Seite für Riesa Immobilienbewertung Riesa

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Immobilienbewertung Lutz Schneider wertet intensiv den Grundstücksmarkt in Potsdam aus

Immobilienbewertung Lutz Schneider wertet intensiv den Grundstücksmarkt in Potsdam aus In den letzten Monaten wurde dafür der Immobilienmarkt in der Landeshauptstadt Potsdam durch den zertifizierten Immobiliensachverständigen intensiv analysiert. Neben den allgemein zugänglichen Quellen wie Mietspiegel, Grundstücksmarktberichte und Bodenrichtwerte wurden unzählige Immobilienangebote von Ein- und Zweifamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern sowie Wohn- und Geschäftshäusern in Potsdam aufwendig ausgewertet. Dazu werden durch das Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung neben den bekannten Immobilienportalen in Potsdam auch innovative Tools wie Immobilien-Marktdateninformationssysteme genutzt. Dadurch besteht eine detaillierte Übe rsicht der auf dem Potsdamer Grundstücksmarkt angebotenen Immobilien. So kann genau nachvollzogen werden, seit wann und zu welchem Preis die Grundstücke bereits aus dem Immobilienmarkt in Potsdam angeboten werden. Zudem sind entsprechende Auswertungen möglich, die Durchschnittskaufpreise etc. bieten. Daneben wurden zusammen mit Sachverständigenkollegen zahlreiche Kaufpreise des Potsdamer Immobilienmarktes ausgewertet und Marktdaten wie Liegenschaftszinssätze und Marktanpassungsfaktoren für die Landeshauptstadt Potsdam abgeleitet.

Solche Martkinformationen sind für einen verantwortungsvoll arbeitenden Immobiliensachverständigen als Grundlage für die marktgerechte Gutachtenerstellung in Potsdam unverzichtbar. Soll doch gerade der Marktwert einer Immobilie in einem Verkehrswertgutachten möglichst zielgenau getroffen werden.

Käufer oder Verkäufer einer Potsdamer Immobilie beauftragen doch gerade ein Gutachten über den Verkehrswert bei einem Sachverstä ndigen um den wirklich am Markt in Potsdam erzielbaren Immobilienwert ermitteln zu lassen.

Auch für die Gutachtenerstellung für Immobilien als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts gegenüber den Finanzbehörden in Potsdam in Zusammenhang mit Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer kommt es auf marktgerecht ermittelte Verkehrswerte von Grundstücken in Potsdam an. Gemäss § 198 Bewertungsgesetz (BewG) steht es dem Steuerpflichtigen auch nach den neuen Regelungen frei, durch ein Gutachten eines qualifizierten Sachverständigen nachzuweisen, dass der gemeine Wert am Wertermittlungsstichtag tatsächlich niedriger ist, als der vom Finanzamt nach §§ 179 und 182 - 196 BewG ermittelte Wert. Die Bedeutung dieser Vorschrift hat angesichts der Neuregelungen bei der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer in der Praxis bereits deutlich zugenommen.

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Immobilienbewertung Lutz Schneider wertet intensiv den Grundstücksmarkt in Berlin aus In den letzten Monaten wurde dafür der Immobilienmarkt in der Hauptstadt Berlin durch den zertifizierten Immobiliensachverständigen intensiv analysiert. Neben den allgemein zugänglichen Quellen wie Mietspiegel, Grundstücksmarktberichte und Bodenrichtwerte wurden unzählige Immobilienangebote von Ein- und Zweifamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern sowie Wohn- und Geschäftshäusern in Berlin aufwendig ausgewertet. Dazu werden durch das Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung neben den bekannten Immobilienportalen in Berlin auch innovative Tools wie Immobilien-Marktdateninformationssysteme genutzt. Dadurch besteht eine detaillierte Übersicht der auf dem Berliner Grundstücksmarkt angebotenen Immobilien. So kann genau nachvollzogen werden, seit wann und zu welchem Preis die Grundstücke bereits aus dem Immobilienmarkt in Berlin angeboten werden. Zudem sind entsprechende Auswertungen möglich, die Durchschnittskaufpreise etc. bieten. Daneben wurden zusammen mit Sachverständigenkollegen zahlreiche Kaufpreise des Berliner Immobilienmarktes ausgewertet und Marktdaten wie Liegenschaftszinssätze und Marktanpassungsfaktoren für die Hauptstadt Berlin abgeleitet.

Solche Martkinformationen sind für einen verantwortungsvoll arbeitenden Immobiliensachverständigen als Grundlage für die marktgerechte Gutachtenerstellung in Berlin unverzichtbar. Soll doch gerade der Marktwert einer Immobilie in einem Verkehrswertgutachten möglichst zielgenau getroffen werden.

Käufer oder Verkäufer einer Berliner Immobilie beauftragen doch gerade ein Gutachten über den Verkehrswert bei einem Sachverständigen um den wirklich am Markt in Berlin erzielbaren Immobilienwert ermitteln zu lassen.

Auch für die Gutachtenerstellung für Immobilien als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts gegenüber den Finanzbehörden in Berlin in Zusammenhang mit Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer kommt es auf marktgerecht ermittelte Verkehrswerte von Grundstücken in Berlin an. Gemäss § 198 Bewertungsgesetz (BewG) steht es dem Steuerpflichtigen auch nach den neuen Regelungen frei, durch ein Gutachten eines qualifizierten Sachverständigen nachzuweisen, dass der gemeine Wert am Wertermittlungsstichtag tatsächlich niedriger ist, als der vom Finanzamt nach §§ 179 und 182 - 196 BewG ermittelte Wert. Die Bedeutung dieser Vorschrift hat angesichts der Neuregelungen bei der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer in der Praxis bereits deutlich zugenommen.

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