Immerhin sehen das andere Länder in der EU anders wie zum Beispiel England. Hier soll der Insolvente möglichst schnell die Chance auf einen finanziellen Neubeginn erhalten um wieder arbeits- und steuerfähig zu werden. Eine Restschuldbefreiung ist bereits nach 12 Monaten möglich. Davon sind wir in Deutschland weit entfernt, auch wenn die Bundesregierung eine Reform plant, wonach die Restschuldbefreiung bereits nach 3 Jahren möglich sein soll.
Der Druck seitens der EU scheint langsam zu wirken, denn diese hat bereits im Jahre 2000 beschlossen, dass man als EU Bürger dort Privatinsolvenz anmelden kann, wo man lebt. Seinen Lebensmittelpunkt in ein anderes Land zu verlegen, ist heutzutage durchaus nicht ungewöhnlich. Auch dafür hat die EU eine einheitliche Regelung geschaffen. Wie das funktioniert und ob sich das rechnet erfährt man bei darauf spezialisierten Unternehm! en bzw. Kanzleien.
Weg-Adresse
Angelika Achtzehn
Otto Lindenmayer Str. 28
86153 Augsburg
Deutschland
E-Mail: weg.adresse@gmail.com
Homepage: http://weg-adresse.de
Telefon: (09191) 83 999 84
Pressekontakt
Cosena Managment S.L.
Arno Ashoff
P. Maritimo Ciudad Melilla 3
29016 Malaga
Spanien
E-Mail: info@cosena.eu
Homepage: http://www.website-seo-check.com/
Telefon: +34 952 606564
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.