Der Bundesgerichtshof entschied, dass die Clerical Medical-Kunden Anspruch auf die volle Zahlung, der sich aus der Police ergebenen Leistungen oder auch Schadensersatzansprüche haben. Darüber hinaus stellte der BGH auch eine Verletzung der Aufklärungspflicht fest. Immer mehr Gerichte folgen inzwischen dieser anlegerfreundlichen Rechtsprechung des BGH.
Natürlich ist immer der Einzelfall entscheidend. Clerical Medical verweist offenbar häufiger darauf, dass die Aufklärungspflicht nicht verletzt worden sei und im persönlichen Beratungsgespräch eine Beschränkung der Auszahlungsansprüche vereinbart wurde. Doch diese Taktik ist in vielen Fällen offenbar nicht von Erfolg gekrönt, da CMI scheinbar den nötigen Beweis für diese angeblich vereinbarte Beschränkung nicht erbringen kann. Ähnlich verhält es sich wohl auch bei Schadensersatzansprüchen gegen Clerical Medical.
Bei dem Altersvorsorgemodell "Wealthmaster Noble" erkannte der BGH, dass es sich um ein typisches Anlagegeschäft handele. Dementsprechend müsse der Anleger auch über sämtliche Risiken, die mit dieser Kapitalanlage verbunden sind, aufgeklärt werden.
Nach den Urteilen des BGH und auch von verschiedenen Landgerichten und Oberlandesgerichten sind die Chancen für Anleger, ihre Ansprüche gegen Clerical Medical auch jetzt noch durchzusetzen, weiter gestiegen. Zur Wahrung ihrer Interessen sollten sich betroffene Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden, der den Einzelfall rechtlich einschätzen und gegebenenfalls die notwendigen Schritte einleiten kann.
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