Weiter wird berichtet, dass es beim Vertrieb von Finanzprodukten zu Unregelmäßigkeiten gekommen sein soll. So sollen in den Verkaufsprospekten zu Orderschuldverschreibungen falsche Angaben zur Vermögens- und Ertragslage von Emittenten gemacht worden sein.
Bei der Razzia sollen u.a. auch die Räume der Future Business KG aA, die Infinus-Mutter, durchsucht worden sein. Infinus handelt offenbar vorwiegend mit Genussscheinen und Orderschuldverschreibungen, die durch ihre hohen Zinssätze besonders attraktiv sind. Bislang sollen Anleger ihr Geld immer rechtzeitig erhalten haben. Und auch nach der Razzia gilt die Unschuldsvermutung.
Dennoch werden etliche Anleger aufgeschreckt sein und um ihr Geld fürchten. In diesem Fall sollten sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Er kann die rechtlichen Möglichkeiten überprüfen und entsprechende Schritte einreichen. Sollte sich zum Beispiel der Verdacht erhärten, dass in den Verkaufsprospekten falsche Angaben gemacht wurden, kann das den Anspruch auf Schadensersatz begründen. Aber auch darüber hinaus können verschiedene Ansatzpunkte rechtlich geprüft werden.
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