Nach übereinstimmenden Medienberichten sollen inzwischen bei der Staatsanwaltschaft Lübeck auch Strafanzeigen gegen PROKON eingegangen sein. Es werde geprüft, ob ein Anfangsverdacht wegen Betrugs und anderer Wirtschaftsdelikte bestehe.
Die jüngsten Entwicklungen macht die Situation für die rund 74.000 Anleger nicht einfacher. Ihnen droht der Totalverlust des investierten Geldes. Um ihr Kapital zu retten, sollten sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden, der im Einzelfall überprüfen kann, welche rechtlichen Schritte eingeleitet werden können, um den Schaden abzuwenden.
In Betracht kommen Schadensersatzansprüche gegen die Vertriebsgesellschaften wegen fehlerhafter Anlageberatung. Sollten die PROKON Genussrechte als sichere Geldanlage beworben sein, könnte Falschberatung vorliegen, da es sich bei Genussrechten um eine hoch spekulative Anlageform mit dem Risiko des Totalverlusts handelt. Über diese Risiken müssen die Anleger aufgeklärt werden. Bereits im September 2012 hatte das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht einer Klage gegen PROKON wegen unlauterer Werbung stattgegeben. Die Aussagen zur Sicherheit der Genussrechte seien irreführend gewesen, heißt es in dem Urteil (Az: 6 U 14/11).
Sollten die Angaben im Verkaufsprospekt fehlerhaft sein, kann auch Schadensersatz wegen Prospekthaftung in Betracht kommen.
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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