Pikanterweise war die Rücknahme der Anteilsscheine beim CS Euroreal und SEB Immoinvest zum Zeitpunkt der Zeichnung bereits ausgesetzt, beim KanAm Grundinvest erst gerade wieder aufgenommen worden. Dies hatte die vermittelnde Bank allerdings verschwiegen. Wenig später wurde bei allen drei Fonds die Anteilsrücknahme erneut ausgesetzt. Inzwischen befinden sich alle drei Fonds in der Liquidation.
Im Beratungsgespräch wurde unser Mandant allerdings weder auf die Möglichkeit zur Aussetzung der Anteilsrücknahme noch auf das Schließungsrisiko hingewiesen. Lediglich das Risiko von Kursschwankungen wurde erwähnt. Die entsprechenden Verkaufsprospekte erhielt er erst spät oder gar nicht.
Das Landgericht Hannove r sah hierin eine Verletzung der Pflicht zur anleger- und anlagegerechten Beratung seitens der Bank (BGH 123, 126). Sie hätte zwingend auf die bestehenden Risiken, die zu einem enormen Kapitalverlust führen können, hinweisen müssen. Aufgrund dieser Risiken seien die Fonds auch nicht als sicherheitsorientierte Kapitalanlage geeignet gewesen. Ferner kamen die Richter zu der Überzeugung, dass unser Mandant bei einer ordnungsgemäßen Beratung die Fondsanteile nicht gezeichnet hätte. Wegen dieser Falschberatung verurteilte das Landgericht Hannover die Bank zu Schadensersatz auf Rückabwicklung zzgl. Zinsen gegen Abtretung der Fondsanteile.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Anleger, die in offenen Immobilienfonds investiert haben, können sich also weiterhin Hoffnung auf Schadensersatz machen. Zur Durchsetzung ihrer Ansprüche können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
M Rainer
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