Bei der nun im November stattfindenden Gläubigerversammlung sind neben den Anlegern der Orderschuldverschreibungen auch die Zeichner der Genussrechte und Nachrangdarlehen eingeladen. Im Rahmen der Gläubigerversammlung werden Weichen für den Fortgang des Insolvenzverfahrens gestellt. Hoffnungen auf eine hohe Insolvenzquote können sich die Anleger indes nicht machen. Während die Gläubiger der Orderschuldverschreibungen nach vorläufigen Angaben des Insolvenzverwalters immerhin noch mit einer Quote von zirka 20 Prozent rechnen können, drohen die Besitzer der Genussrechte und der Nachrangdarlehen komplett leer auszugehen, da ihre Forderungen nachrangig behandelt werden.
Um nicht auf dem finanziellen Schaden sitzen zu bleiben, sollten FuBus-Anleger nicht nur auf das Insolvenzverfahren hoffen, sondern auch ihre Ansprüche auf Schadensersatz von einem im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt prüfen lassen. Damit sollte nicht bis zum Ausgang des Insolvenzverfahrens gewartet werden, da sich dieses in die Länge ziehen kann und möglichen Schadensersatzansprüchen dann die Verjährung drohen könnte.
Schadensersatzansprüche können aus unterschiedlichen Gründen entstanden sein. So könnte zum Beispiel eine fehlerhafte Anlageberatung vorliegen, d.h. der Anleger wurde nicht ordnungsgemäß über die Risiken im Zusammenhang mit seiner Investition beraten. Auch kommen Ansprüche aus Prospekthaftung in Betracht, wenn die Angaben im Verkaufsprospekt bereits falsch, irreführend oder unvollständig waren.
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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