Für die Anleihe-Zeichner hängt vom Verkaufserlös des Großprojekts MEG 1 viel ab. Denn ihre Forderungen werden im Insolvenzverfahren nachrangig behandelt, so dass große finanzielle Verluste zu befürchten sind.
Stellungnahme GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart:
Sollte das Projekt MEG 1 verkauft werden, haben die Anleger zumindest mehr Klarheit, mit welcher Quote sie im Insolvenzverfahren rechnen können. Besonders die Zeichner der beiden Mittelstandsanleihen müssen auf einen möglichst hohen Erlös hoffen, damit ihre Forderungen zumindest zum Teil berücksichtigt werden können. Daher erscheint es ratsam, parallel auch Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen.
Dazu sollten sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob Schadensersatzansprüche durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden si nd. Denn zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung gehört auch eine umfassende Risikoaufklärung. Bei Investitionen in Windparks gehören zu diesen Risiken unter anderem die Unwägbarkeiten politischer Vorgaben und Gesetze oder auch das Totalverlustrisiko.
Ebenso kann überprüft werden, ob die Angaben in den Emissionsprospekten zu den Mittelstandsanleihen vollständig und wahrheitsgemäß waren. Fehlerhafte oder irreführende Aussagen in den Verkaufsprospekten können Schadensersatz aus Prospekthaftung begründen.
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