Opfer O möchte sein iPhone bei Ebay-Kleinanzeigen verkaufen. Ein Käufer K meldet sich und möchte 600 EUR zahlen, per Paypal.
O akzeptiert und erhält eine Zahlung per Paypal mit dem Betreff: "wie vereinbart, 600 EUR für die Schrankwand". O nimmt telefonisch Kontakt auf und hakt nach, ob hier ein Fehler unterlaufen sei, K sagt, er habe sich vertan, das sei aber schon in Ordnung.
Daraufhin schickt O das Ha ndy an die telefonisch vereinbarte Adresse, selbstverständlich versichert, selbstverständlich mit Sendungsverfolgung.
Kurze Zeit später meldet K einen Konflikt bei Paypal wegen nicht erhaltener Ware und weil bei Paypal auch eine andere Adresse hinterlegt ist als diejenige, an die O das Handy geschickt hat, wird der Betrag vom Paypal-Konto des O zurückgebucht, das Telefon ist weg. Unter der Adresse der Paketsendung ist der Käufer nicht zu finden.
In einem solchen Fall bleibt Ihnen nur noch eine Strafanzeige und die Hoffnung, dass die Täter gefunden werden und die versandte Ware noch vorhanden ist.
Was also müssen Sie tun? Senden Sie per Paypal überwiesene Geldbeträge mit einer falschen Bezeichnung des Kaufgegenstandes sofort zurück. Lassen Sie sich bei größeren Geldbeträgen eine Ausweiskopie schicken, aus der hervorgeht, dass die Lieferadresse auch die Meldeadresse ist.
Das ist umständlich? Leider ja, aber nur so sind Sie sich er!
Rechtsanwälte Callsen & Thürk
Alexander Busch
Am Fördeufer 1b
24944 Flensburg
Deutschland
E-Mail: info@callsen-thuerk.de
Homepage: http://www.rechtsanwaltskanzlei-flensburg.de
Telefon: 0461/4301080
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