Mittwoch, 19. Dezember 2012

Bilanzierung: Neuregelung lässt 2013 Dokumentations- und Kostenbelastung steigen

Bilanzierung: Neuregelung lässt 2013 Dokumentations- und Kostenbelastung steigen Statt einer Vielzahl unterschiedlicher IFRS-Rechnungslegungsvorschriften für die Zeitwertbewertung von Vermögen und Schulden gibt es ab kommendem Jahr nur noch eine zentrale Regelung. Für die Wertermittlung nutzen börsennotierte Unternehmen dann mit IFRS 13 eine zentrale, übergreifende Vorschrift zur Bestimmung des "Fair Value". Dr. Sebastian Hoffmann, Wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Rechnungswesen, Wirtschaftsprüfung und Controlling an der HHL Leipzig Graduate School of Management, sagt: "Praktisch betrachtet wird sich die Bewertungssituation ab 2013 nicht verändern, da die Neuregelung im Wesentlichen bekannte Regelungen und etablierte Praxis festschreibt. Gleichwohl steigt die Dokumentations- und Kostenbelastung für die Unternehmen, da künftig zu belegen ist, wie der Markt für ein bestimmtes Bewertungsobjekt, also beispielsweise ein Unternehmensgebäude oder ein Finanzderivat, zu charakterisieren ist." Der Finanzwissenschaftler weist zudem auf einen fundamentalen Kritikpunkt der Fair-Value-Bilanzierung hin: "Nach wie vor können Marktpreise für viele Vermögenswerte nur geschätzt werden. Ob dies jeweils sachgerecht ist und tatsächlich zu entscheidungsnützlichen Informationen für Investoren führt, bleibt dahingestellt. Tröstlich erscheint in diesem Zusammenhang nur, dass der neue Standard detailliertere Angaben von Unternehmen fordert, wenn eine Fair-Value-Bewertung durchgeführt wurde. So steigt zumindest die Wahrscheinlichkeit, dass man al! s Leser eines Jahresabschlusses nun eher weiß, ob die ausgewiesenen Bilanzwerte auf Basis tatsächlicher Marktpreise oder mit Hilfe komplexer Bewertungsverfahren ermittelt wurden."

+++ Bewertung nach "Fair Value" bislang uneinheitlich geregelt

Börsennotierte Unternehmen erstellen ihre Bilanzen nach den internationalen Rechnungslegungsvorschriften IFRS. Viele dieser Regelungen verlangen eine Bewertung von Vermögen und Schulden des Unternehmens zum sogenannten Fair Value (deutsch: beizulegender Zeitwert). Ziel des Fair Value ist es, einen Marktpreis zu bestimmen, der dann Eingang in die Bilanzen der Unternehmen findet. Da Marktwerte, wie ein Blick auf die Aktienmärkte zeigt, regelmäßig schwanken, führt eine an Marktpreisen ausgerichtete Fair-Value-Bilanzierung auch zu entsprechenden Veränderungen in den Bilanzen und damit letztlich auch bei Gewinnen oder Verlusten der Unternehmen. Problematisch war bislang, dass das Bewertungskonstrukt "Fair Value" in den IFRS nicht einheitlich geregelt war.

+++ IFRS 13 regelt zukünftig die Wertbestimmung

Neu können die Unternehmen ab kommendem Jahr auf eine zentrale, übergreifende Regelung zur Bestimmung eines nicht verfügbaren Marktpreises für ihre Vermögens- und Schuldenpositionen zurückgreifen. Beispiel: Ein Unternehmen möchte den Fair Value für ein vermietetes Wohnhaus und ein von ihm gehaltenes finanzielles Derivat (z.B. eine Option oder einen Swap) bestimmen. Bislang musste die Wertbestimmung des vermieteten Wohnhauses nach den Regelungen der internationalen Rechnungslegungsvorschrift IAS 40 und die des finanziellen Derivats nach IAS 39 vorgenommen werden. Beide Regelungen enthielten unterschiedliche Ansätze zur Bestimmung des Fair Value, insbesondere in Fällen, wo ein direkter Marktpreis (z.B. an einer Börse) nicht verfügbar war. In Zukunft greift das Unternehmen für beide Sachverhalte auf IFRS 13 zurück. Die Fair Value Bewertung wird damit vereinheitlicht. Unternehmen brauchen sich nicht mehr mit verschied! enen Kon zeptionen und Ansätzen zur Wertbestimmung vertraut zu machen, sondern können dafür eine zentrale, übergreifende Regelung nutzen.

+++ Vorschrift lässt 2013 Dokumentations- und Kostenbelastung steigen

Ab 2013 stehen die Unternehmen vor der Herausforderung, die Neuregelung in für alle mit dem Fair Value bewerteten Vermögen und Schulden umzusetzen. Dabei müssen sie sich zunächst mit der neuen Struktur der Fair-Value-Bestimmung vertraut machen. Diese sieht vor, dass zunächst und teilweise sehr aufwändig zu bestimmen ist, wie der Markt aussieht, auf dem der Preis beispielswiese für das vermietete Wohnhaus zu bestimmen ist. Obwohl sich der eigentliche Bewertungsvorgang nicht wesentlich von den bisherigen Regelungen unterscheidet, wird der Dokumentationsaufwand - und damit die Kostenbelastung - für die Unternehmen steigen.

+++ Die HHL Leipzig Graduate School of Management

Die HHL ist eine universitäre Einrichtung und zählt zu den führenden internationalen Business Schools. Ziel der ältesten betriebswirtschaftlichen Hochschule im deutschsprachigen Raum ist die Ausbildung leistungsfähiger, verantwortungsbewusster und unternehmerisch denkender Führungspersönlichkeiten. Neben der internationalen Ausrichtung spielt die Verknüpfung von Theorie und Praxis eine herausragende Rolle. Die HHL zeichnet sich aus durch exzellente Lehre, klare Forschungsorientierung und praxisnahen Transfer sowie hervorragenden Service für ihre Studierenden. http://www.hhl.de

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