GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Allem Anschein nach wurde nach der Auferlegung der geschlossenen Lebensversicherungsfonds MPC Rendite-Fonds Leben plus GmbH & Co. KG im Jahre 2002 Interessenten gegenüber vor allem mit der hohen Sicherheit des Fonds geworben. Mittlerweile könnten den Anlegern daran aber Zweifel gekommen sein, da sie nach ein paar Ausschüttungen seit dem Jahr 2008 keine Ausschüttungen mehr bekommen haben sollen, weil der Fonds in wirtschaftlichen Schwierigkeiten stecke.
Größtenteils sei der Fonds zwar durch Fremdkapital finanziert worden, aber eben auch durch Kredite. Dass der Fonds in finanziellen Schwierigkeiten stecke, zeige sich jedoch auch daran, dass derweil die mit einer der Banken vereinbarte Beleihungsgrenze unterschritten werde.
Würden die Anleger die Beteiligungen auf dem Zweitmarkt verkaufen, so wäre dies wahrscheinlich nur mit enormen Verlusten möglich. Ebenso droht möglicherweise ein Totalverlust der Anlage. Viele Anleger wissen nicht, wie sie damit umgehen bzw. diese Verluste vermeiden können.
Dabei gibt es für sie eventuell sogar die Möglichkeit, ihre gesamte Anlage zurück zu bekommen. Einerseits könnten die Gründungsgesellschafter in Anspruch genommen werden, wenn den Anlegern die Risiken der Beteiligung an dem Fonds im Emissionsprospekt nicht sachgerecht genug dargestellt wurden Die Pflicht, auf Fehler im Prospekt und �"nderungen bzgl. "älterer" Prospekte hinzuweisen besteht aber nach der Rechtsprechung.
Auf der anderen Seite könnte es sein, dass die Anleger von ihren Banken oder sonstigen Anlageberatern nich! t ausrei chend aufgeklärt wurden. Dies könnte zu Schadensersatzansprüchen in Höhe der Anlage für die Anleger führen. Häufig soll den Anlegern verschwiegen worden sein, dass bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten einen Totalverlust ihrer Anlage möglich sei, da sie eine unternehmerische Beteiligung erwerben und sie dementsprechend wie Unternehmer haften. Ferner sei ihnen der Unterschied zwischen "Lebensversicherung" und "Lebensversicherungsfonds" nicht deutlich genug erklärt worden und auch hinsichtlich der langen Laufzeit des Fonds sei häufig keine ausreichende Beratung erfolgt.
Um möglicherweise bestehende Schadenersatzansprüche geltend zu machen, sollten Sie sich als betroffener Anleger möglichst bald an einen im Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden: Gerade bei Anlegern des MPC Leben Plus sollen nämlich in Kürze viele Ansprüche verjähren, so dass diese schutzlos gestellt sein könnten, wenn sie nicht rechtzeitig handeln.
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Hohenzollernring 21-23
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