GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Wegen dringenden Tatverdachts des Betrugs mit Kapitalanlagen, der Untreue und anderer Straftaten wurden im Rahmen einer groß angelegten Razzia zahlreiche Tatverdächtige, so auch die Geschäftsführer der S&K Gruppe, verhaftet. Der Vorwurf: Die Entwicklung einer Art "Schneeballsystems". Die S&K Gruppe habe wohl zusammen mit einem Partnerunternehmen und anderen Personen ein lange durchdachtes und geplantes Betrugssystem installiert. Nun muss im Rahmen der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft geprüft werden, ob tatsächlich Straftaten vorliegen.
Die Anleger sollen wahrscheinlich im mehrstelligen Millionen-Bereich durch die Tatverdächtigen geschädigt worden sein. Die Anleger folgender Fonds könnten mittelbar oder unmittelbar von dem gesamten Verfahren betroffen sein: SHB Fürstenfeldbruck und München; SHB Renditefonds 6; SHB Altersvorsorgefonds; United Investors Fonds; S&K Real Estate Value Added Fondsgesellschaft mbH & Co. KG; Deutsche S&K Sachwerte GmbH & Co. KG; Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG; S&K Investment GmbH & Co. KG und S&K Investment Plan GmbH & Co. KG; Vario Zins, Vario Flex, Vario Loan, Vario First und Vario Prime der Deutschen Sachwert Emissionshaus AG; Asset Trust AG; MIDAS Mittelstandsfonds GmbH & Co. KG; DCM-Fonds der DCM AG.
Zurzeit ist es fraglich, ob Vermögenswerte überhaupt bestehen und inwieweit Anleger auf Vermögenswerte der S&K-Gruppe zugreifen können, denn ein Großteil der Anlegergelder sollen laut Vermutungen der Staatsanwaltschaft mitunter in den luxuriösen u! nd aussc hweifenden Lebensstil der Tatverdächtigen geflossen sein.
Wenn Sie sich als Anleger fragen, ob Sie tatsächlich betroffen sind, ist es ratsam, Ihre Lage durch einen erfahrenen Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.Ein im Kapitalmarktrecht tätiger Rechtsanwalt kann Ihre Situation einzelfallbezogen prüfen. Aufgrund der womöglich sehr großen Zahl der vom sog. "S&K-Skandal" betroffenen Anleger ist eine Interessenbündelung hier von Vorteil. Zwar existieren in Deutschland keine Sammelklagen wie in den USA, dennoch können die Interessen der Betroffenen gebündelt werden, um ähnlich gelagerte Fälle bestmöglich bearbeitet zu können.
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