Klarere Verhältnisse und größere Rechtssicherheit werden vor allem erwartet, wenn es um den Schutz der Hunde bei Provokationen untereinander geht: So soll berücksichtigt werden, ob Hunde zubeißen, weil sie von anderen Hunden im Vorfeld provoziert worden sind, oder ob sie "von sich aus" aggressiv handeln. Kommt es zu Verletzungen, die auf Hundebisse zurückzuführen sind, bedeutet das jedoch nicht, dass der Hund automatisch von der Polizei getötet wird. Kleine Rangeleien unter Hunden sind normal und geschehen in der Regel ohne das Hinzuziehen der Polizei. Wird die Polizei involviert, kann diese entscheiden, ob es der zusätzlichen Einschätzung eines Tierarztes bedarf. Erst wenn dieser das Tier als grundsätzlich gefährlich einstuft, kann er das Tier einschläfern. Allerdings: Bisher ist kein Hund eines Touristen in Gewahrsam genommen und eingeschläfert worden. Auch wurde bisher kein einziger Hund eines Touristen aufgrund einer Beißerei gemeldet.
Im neuen Hundegesetz bleibt aller Voraussicht nach das Verbot der 13 Rassen bestehen, wonach das Halten, Züchten und Einführen von Hunden (und Mischlingshunden) dieser 13 Rassen verboten ist, weil die zuständigen Behörden diese Rassen als besonders gefährlich einstufen.
Im gleichen Heft präsentiert das Hundemagazin DOGandTRAVEL eine wunderschöne Reisereportage "Dänemarks Nordseeküste im Winter: Ferienhaus-Urlaub zur "falschen" Jahreszeit, nämlich im Winter.
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