Die rechtlichen! Aspekte rund um den Garagenbau
In dicht bebauten Siedlungsgebieten mit kleinen Grundstücken kommt es oft zur Grenzbebauung. In einem möglichen Idealfall entscheiden beispielsweise zwei Nachbarn, zwei Einzelgaragen oder Doppelgaragen Wand an Wand an der Grundstücksgrenze zu errichten. Dies erzeugt einen optisch angenehmen Eindruck für beide Anwesen. Der örtliche Bebauungsplan der Gemeinde enthält Vorgaben, wie weit eine Garage von den Grundstücksgrenzen entfernt sein muß, damit an der Straßenseite keine Sichtbehinderungen auftreten, die den Garagenbenutzer, aber auch die Fußgänger, Zweiradfahrer und die anderen Autofahrer gefährden können. In der Bundesrepublik Deutschland sind die baurechtlichen Regelungen Teil des Landesrechtes. So kommt es, dass jedes Bundesland Besonderheiten im Baurecht aufweist. In einigen Gegenden Deutschlands und Österreichs muss mit erhöhten Schneelasten gerechnet werden. Der genaue Wert für die minimale Dachlast ist in der Gemeinde bekannt und muss in der Statik der Garage berücksichtigt werden.
Vom ersten Kontakt bis zur Schlüsselübergabe
Ein regional tätiger Fachberater von Exklusiv-Garagen ist telefonisch über 0800 785 3785 oder über das Kontaktformular von www.Exklusiv-Garagen.de zu erreichen. Er ruft gerne zur gewünschten Zeit an und erkundigt sich nach den Wünschen und Vorstellungen eines Bauherrn. So werden viele Fragen im Vorfeld geklärt und der Ortstermin vorbereitet, bei dem die Garagen vertragsreif geplant werden. So ist sichergestellt, dass alles passt und der Bau reibungslos erfolgt.
Quellen: [1] www.kurier.at/chronik/oberoesterreich/garagenstreit-genervte-78-jaehrige-laesst-asylwerber-in-ihr-zugemauertes-haus/1.806.351
www.Exklusiv-Garagen.de/garagendesigner.htm |www.Exklusiv-Garagen.de/promovideo_exklusiv.html | www.Exklusiv-Garagen.de/bilder_einzelgaragen.htm
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