Wichtigste Neuregelung ist die Punkteskala: Der Führerschein wird zukünftig schon bei 8 Punkten entzogen anstelle der bislang geltenden Grenze von 18 Punkte. Punkte gibt es pro Verstoß maximal drei, wobei im Wesentlichen nur noch solche Verstöße mit Punkten geahndet werden, die sicherheitsgefährdend sind. Dazu zählt beispielsweise auch das Zuparken von Feuerwehr- sowie Rettungsausfahrten, was bislang häufig als Kavaliersdelikt angesehen wurde.
Wem es nun den Schweiß auf die Stirn treibt, wenn er an seine bereits eingetragenen Punkte denkt, der sei ein wenig beruhigt: Die alten Punkte werden auf das neue System umgestellt. Gelöscht werden Punkte, die bislang für leichtere Ordnungswidrigkeiten eingetragen wurden, die künftig nicht mehr mit einem Eintrag geahndet werden. Auch bleibt die Möglichkeit erhalten, die Punkte über die freiwillige Teilnahme an Fahreignungsseminaren, welche ebenfalls neu ausgestaltet worden sind, abzubauen. Allerdings nur bei einem Stand von bis zu fünf Punkten und nur ein Punkt in fünf Jahren. Bislang konnten bis zu vier Punkte abgebaut werden: Ein Besuch eines solchen Seminars vor dem 01. Mai 2014 könnte sich daher noch lohnen.
Die Verjährung der Verstöße wird ebenfalls neu geregelt: Die bisherige Tilgungshemmung durch den Eintrag neuer Punkte fällt weg. Dafür verjähren die Punkte, jeder für s! ich, je nach Schwere, nach zweieinhalb, fünf oder auch erst zehn Jahren.
Ob sich die Reform mit den, nach Aussage des Verkehrsministers, "klareren Regeln, mehr Transparenz und weniger Bürokratie" auf die Sicherheit auf deutschen Straßen auswirken wird, bleibt fraglich.
Gern beraten wir Sie über Ihre Möglichkeiten zum alten und neuem Verkehrsrecht!
Rechtsanwälte Callsen & Thürk
Claudia Gottschlich
Am Fördeufer 1b
24944 Flensburg
Deutschland
E-Mail: info@callsen-thuerk.de
Homepage: http://www.rechtsanwaltskanzlei-flensburg.de
Telefon: 0461/4301080
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