Montag, 16. Dezember 2013

Änderung des Patientenrechtegesetzes erfordert eine Überprüfung der Berufshaftpflichtversicherung

Änderung des Patientenrechtegesetzes erfordert eine Überprüfung der Berufshaftpflichtversicherung Die neuen Rechte für Patienten
Bisher hatten wohl die meisten Patienten keinen Durchblick, was ihre Rechte gegenüber Ärzten oder Krankenkassen anbelangt. Das neue Patientenrechtegesetz soll die Patienten zum einen zu kritischen Verbrauchern machen und zum andern dafür sorgen, dass sie in Zukunft stärker für ihre Rechte eintreten können. Nach dem neuen Gesetz sind zum Beispiel Ärzte, aber auch Heilpraktiker dazu angehalten, ihre Patienten vor einer Behandlung über die möglichen Risiken, die anfallenden Kosten und die Prognose der Behandlung in Kenntnis zu setzen. Auch die Krankenkassen haben die Pflicht, ihre Leistungen dem versicherten Patienten gegenüber transparent darzulegen. So müssen sie beispielsweise innerhalb von drei Wochen begründet entscheiden, ob sie eine geforderte Leistung übernehmen. Geschieht dies nicht im Verlauf dieser Frist, ist die Krankenkasse zur Erstattung der Kosten verpflichtet.

Der Wettkampf ist eröffnet
Das neue Patientenrechtegesetz macht aus den Patienten einen informierten und somit auch kritischen Verbraucher. Die Ärzte, Krankenkassen oder auch Apotheken können sich nicht mehr leisten, zweifelnde oder ahnungslose Patienten zu übergehen. Diese neu geschaffene Transparenz kann unter anderem auch zur Folge haben, dass ein Patient möglicherweise nicht mehr zufrieden mit seinem Dienstleister ist. Sei es, dass die Rechnung bei genauerer Betrachtung Fragen offen lässt oder der Arzt auf einen offensichtlichen Behandlungsfehler nicht richtig reagiert. Die Ärzte, Krankenkassen oder Apotheken müssen also bei ihren Leistungen, ihrem Kundenservice und vielen anderen Faktoren eine hohe Qualität schaffen, um die Patienten halten zu können. Dies treibt automatisch den Konkurrenzkampf zwischen den einzelnen Anbietern an. Weitere Veränderungen und neue Rechte können Patienten auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit einsehen.

Vorstellung des Unternehmens Continentale Versicherung
Die Continentale Versicherung gilt als einer der größten Versicherer deutschlandweit und ist aus einem Zusammenschluss von sechs Versicherern entstanden. Die rund 5 Millionen Kunden werden von circa 3.000 Mitarbeitern im Innendienst und über 8.000 Partnern im Außendienst professionell und persönlich betreut und beraten. Dank dieser Kundenbetreuung konnte die Continentale im Jahr 2011 Beitragssummen von circa 2,7 Milliarden Euro erwirtschaften. Das Leistungsspektrum der Continentale beinhaltet sowohl private Krankenzusatz- und Krankenvollversicherungen als auch Lebens-, Sach- und Haftpflichtversicherungen.

Interview mit dem Versicherungsvertreter Robert Zellerer

WuP: Inwiefern schützt das Patientenrechtegesetz die Rechte der Patienten? Was beinhaltet das Recht?

Zellerer: Das Gesetz setzt sich aus mehreren Verträgen und Bereichen zusammen. Beispiele dafür sind die Behandlungsverträge, die Informations- und Aufklärungspflichten, das Einsichtsrecht oder das Bewilligungsverfahren durch Krankenkassen.
Insgesamt werden also alle Rechte der Patienten gegen über Krankenkassen, Ärzten und sogar Apotheken geklärt und übersichtlich dargestellt. Um ein paar Beispiele von Patientenrechten zu geben: der Patient hat das Recht, eine vollständige Einsicht in seine Patientenakte zu erhalten und sogar Kopien davon anfertigen. Außerdem ist es nun Pflicht eines Arztes, seine Behandlungsfehler selbst zuzugeben und den Patienten darüber aufzuklären. Wir schaffen dadurch ein gesundes Gleichgewicht zwischen dem Arzt und dem Patienten. Leider sind sich die meisten Patienten noch nicht über diese Rechte bewusst. Da muss noch viel Aufklärungsarbeit stattfinden.

WuP: Wieso war eine Änderung des Patientenrechtegesetzes notwendig?

Zellerer: Bislang waren Patientenrechte in Deutschland in einer Vielzahl von Vorschriften in verschiedenen Rechtsbereichen und durch Richterrecht geregelt. Das neue Gesetz führt nun wichtige Bestimmungen zusammen. Das Patientenrechtegesetz stärkt die Rechte der Patienten und macht deren Rechte transparenter.

WuP: Welche Auswirkungen hat die Änderung dieses Gesetzes nun auf die Berufshaftpflichtversicherungen?

Zellerer: Zum jetzigen Zeit hat diese Änderung keinen Einfluss auf die Berufshaftpflichtversicherung. Vielleicht ändert sich das noch ein wenig, sobald die Gesetzesänderung durch die Medien stärker publiziert wird.

WuP: Was wurde an der Versicherung jetzt genau überprüft? Was muss geändert werden?

Zellerer: Zurzeit sehen wir noch keinen Handlungsbedarf, diese Versicherung zu verändern oder anzupassen.

WuP: Hat diese Gesetzesänderung auch Auswirkungen auf die Continentale? Werden dadurch mehr oder weniger Berufshaftpflichtversicherungen abgeschlossen?

Zellerer: Da sich an der Rechtslage an sich durch das neue Gesetz nichts geändert hat, dürfte sich aus diesem Grunde keine Veränderung bei den Neuabschlüssen ergeben. Es bleibt für die Zukunft abzuwarten, ob die Patienten sensibler werden und verstärkter ihre Rechte einfordern, weil über das Patientenrechtegesetz in den Medien berichtet wird. Dieses könnte zur Folge haben, dass die Behandler sich eher dem Risiko einer Inanspruchnahme ausgesetzt sehen. Da das Gesetz erst seit knapp drei Monaten in Kraft ist, bleibt diese Entwicklung abzuwarten.

WuP: Vielen Dank für das Interview!

Kontakt berufshaftpflichtversicherung1.de

Geschäftsführer Herr Robert Zellerer
Forstenrieder Allee 70
81476 München

Tel: 089-74112232
Mail: info@berufshaftpflichtversicherung1.de
Web: www.berufshaftpflichtversicherung1.de

Berufshaftpflichtversicherung1
Robert Zellerer
Forstenrieder Allee 70

81476 München
Deutschland

E-Mail: info@berufshaftpflichtversicherung1.de
Homepage: http://www.berufshaftpflichtversicherung1.de
Telefon: 089-74112232

Pressekontakt
Berufshaftpflichtversicherung1
Robert Zellerer
Forstenrieder Allee 70

81476 München
Deutschland

E-Mail: info@berufshaftpflichtversicherung1.de
Homepage: http://www.berufshaftpflichtversicherung1.de
Telefon: 089-74112232

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.