GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Nachdem das Insolvenzverfahren über Prokon vor wenigen Wochen eröffnet wurde, stellte der Insolvenzverwalter inzwischen eine Insolvenzquote von 30 bis 60 Prozent in Aussicht. Anders ausgedrückt: Den Genussrechte-Inhabern drohen Verluste zwischen 40 und 70 Prozent. Wie hoch die Quote tatsächlich ausfallen wird, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös beantworten. Positiv ist, dass die Forderungen der Genussrechte-Inhaber nicht nachrangig behandelt werden, sondern mit den Forderungen anderer Gläubiger gleichgestellt sind. Mit der Eröffnung des Inso lvenzverfahrens gelten alle Forderungen als fällig. Unabhängig davon, ob die Genussrechte gekündigt wurden oder nicht.
Im Insolvenzverfahren müssen einige Faktoren beachtet werden. Im Juli werden die Gläubiger voraussichtlich die Unterlagen für ihre Forderungsanmeldungen vom Insolvenzverwalter erhalten. Die Forderungen müssen dann bis zum 15. September 2014 angemeldet werden und werden geprüft. Prüfungstermin am Amtsgericht Itzehoe ist der 15. Januar 2015. In einem Insolvenzverfahren können nur angemeldete Forderungen berücksichtigt werden.
Zuvor findet am 22. Juli eine Gläubigerversammlung in Hamburg statt. Hier wird über den weiteren Fortgang des Insolvenzverfahrens entschieden und ob ein Insolvenzplan aufgestellt wird. Über diesen Plan würde dann in einer weiteren Gläubigerversammlung abgestimmt - voraussichtlich im ersten Quartal 2015. Zuvor können Gläubiger nicht mit Zahlungen rechnen.
Für Prokon-Anleger geht es jetzt in erste r Linie darum, ihre Forderungen anzumelden und treffend zu begründen, damit ihre Forderungen im Insolvenzverfahren berücksichtigt werden. Und auch die Gläubigerversammlung, bei der Weichen für den weiteren Fortgang gestellt werden, ist ein wichtiger Termin für die Zeichner der Genussrechte.
Für die meisten Anleger sind Insolvenzverfahren, Forderungsanmeldungen oder Gläubigerversammlungen absolutes Neuland, das sie nicht ohne juristischen Beistand betreten sollten. Ein im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenter Rechtsanwalt kann sie dabei unterstützen und dafür sorgen, dass ihre Interessen gewahrt bleiben.
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