In der Erkältungszeit werden viele Menschen von lästigem Husten gequält, der sie vom Schlafen abhält. Laufende Nase, tränende Augen und Fieber können weitere Symptome eines grippalen Infekts sein.
Es kann jedoch auch sein, dass sich der Patient mit Keuchhusten infiziert hat, denn dieser kommt in den ersten Erkrankungswochen ähnlich daher wie eine banale Erkältung. Längst gehört die Pertussis - so heißt der Keuchhusten medizinisch - nicht mehr zu den klassischen Kinderkrankheiten. Das Durchschnittsalter der Erkrankten beträgt inzwischen 42 Jahre.
Experten sind der Ansicht, dass die durch das Bakte rium Bordetella pertussis ausgelöste Krankheit oft unerkannt bleibt. So werden erwachsene Keuchhusten-Patienten zum größten Ansteckungsrisiko für Kinder. Insbesondere für Säuglinge kann die Infektion lebensbedrohlich sein, da es im Verlauf der Erkrankung zu Atemaussetzern bis hin zum Atemstillstand kommen kann.
Medikamente wie Hustenstiller können bestenfalls ein bisschen Linderung verschaffen. Auch Antibiotika stehen hier auf verlorenem Posten. Sie können nur - in der frühen Erkrankungsphase gegeben - die Beschwerden lindern, die Erkrankungsdauer verkürzen sowie die Infektionskette unterbrechen.
Eine durchgemachte Keuchhusten-Erkrankung erzeugt zwar Antikörper, die aber nur zehn bis maximal 15 Jahre Schutz bieten.
Den besten Schutz bietet die Impfung, die jedoch auch in regelmäßigen Abständen aufgefrischt werden muss. Die erste Impfung erhalten Säuglinge in der Regel ab dem vollendeten zweiten Lebensmonat im Rahmen einer Sechsfach-Imp fung, die gegen Pertussis, aber auch gegen Diphtherie, Tetanus, Polio, Hib, Hepatitis B schützt. Auffrischungs-Impfungen, sogenannte Booster-Impfungen erfolgen meist mit einem Dreifach-Impfstoff gegen Pertussis, Tetanus und Diphtherie, denn einen Einzelimpfstoff gegen Pertussis gibt es nicht. Die STIKO - Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut - empfiehlt zur Auffrischung der Immunität Booster-Impfungen: erstmals für Kinder im Alter von fünf bis sechs Jahren, danach zwischen dem 9. und 17. Lebensjahr und schließlich seit 2009 auch für alle Erwachsenen. Der Grund für diese Empfehlung sind unzureichende Impfquoten in der Bevölkerung sowie die Verschiebung der Erkrankung ins Erwachsenenalter. Schließlich gibt es seit März 2013 die Meldepflicht für Keuchhusten. All diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Herdenimmunität zu erhöhen: Je mehr Menschen geimpft sind, desto geringer ist einerseits die Ansteckungsgefahr für den Einzelnen, aber andererseits auch für die Gesamtbevölkerung.
Erwachsene sollten den kostenlosen "Check-up 35" der gesetzlichen Krankenkassen nutzen, um ab dem 35. Lebensjahr regelmäßig ihre Gesundheit im Rahmen von etlichen Vorsorgemaßnahmen überprüfen zu lassen, aber auch um Impflücken zu schließen.
Wer noch mehr zum Thema wissen will, findet auf den folgenden Websites eine Fülle von Informationen: www.gesundes-kind.de, www.kinderaerzte-im-netz.de, www.rki.de (Robert Koch-Institut).
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Angelika Lemp
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