Freitag, 10. März 2017

Garagenrampe.de und Betäubungsmittel

Garagenrampe.de und Betäubungsmittel Aufgrund der guten Belüftung einer Stahlfertiggarage von www.Garagenrampe.de ist sie in einer dichten Bebauung nicht zum Anbau von Marihuana für den Eigenbedarf geeignet. Der starke Geruch würde die Nachbarn belästigen. Die sprachen nicht mit einem Anbauer am Niederrhein, sondern riefen gleich die Polizei an, weil sie staatsgläubig und autoritätshörig sind. Eine Hausdurchsuchung wurde angeordnet. Und die Meinungen, was dem Eigenbedarf dient, gehen dienstgemäß auseinander, schließlich freuen sich die Polizisten immer über ein Erfolgserlebnis bei denen, die schon länger hier sind. Ausgleichend werden Gewalttäter, die andere b ewußtlos schlagen, auf Bewährung laufen gelassen. Unwissenheit aufgrund einer anderen Kultur schützt vor Strafe. Sie müssen sich ja erst an die hiesigen Verhältnisse gewöhnen.

Bei der begrenzten Fläche einer Garage von einer Drogenplantage zu sprechen, ist allein sprachlich schon ein Witz. [1] Blumen in einer Wohnung bilden auch keinen Urwald, auch wenn es fünfzig oder gar hundert Pflanzen sind. Ein weitsichtiger Mensch ist auf Vorratshaltung bedacht, was in Übereinstimmung mit den Empfehlungen der Bundesregierung ist. Dieses Wissen scheint aber weder in staatsanwaltlichen noch in polizeilichen Kreisen sehr weit verbreitet zu sein.

Vorsorge und Notvorräte
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe rät in einem aktuellen Faltblatt auf Seite 3: "Im Falle einer Katastrophe wie Hochwasser, Stromausfall oder Sturm besteht die Gefahr, dass Lebensmittel nur noch schwer zu bekommen sind. Sorgen Sie daher für einen ausreichenden Vorrat . Ihr Ziel muss es sein, 14 Tage ohne Einkaufen überstehen zu können. Die Lösung liegt in Ihrer Verantwortung. Ob und wie viel Sie vorsorgen, ist eine persönliche Entscheidung. In der folgenden Übersicht finden Sie ein Beispiel für einen 14-tägigen Grundvorrat für eine Person. Dieser entspricht ca. 2.200 kcal pro Tag und deckt damit im Regelfall den Gesamtenergiebedarf ab. Berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung persönliche Vorlieben, Diät-Vorschriften und Allergien." [2]

Das Betäubungsmittelgesetz
Marihuana hat keine betäubende Wirkung: "Tetrahydrocannabinol (THC) wirkt folgendermaßen: Im Gehirn, im Kleinhirn, den Basalganglien, der Hirnrinde und dem Hippokampus gibt es sogenannte Anandamid-Rezeptoren. An diese dockt das THC an, wodurch das Hormon Anandamid gehemmt wird. Das Andocken im Kleinhirn und den Basalganglien beeinflusst die Motorik. In der Hirnrinde werden Zeitgefühl und Konzentrationsfähigkeit beeinflusst. Ein Andocken an die Rezeptoren des Hippokampus verändert die Gedächtnisleistung und die Informationsverarbeitung. ... Eine Gewöhnung tritt bei Cannabis bei häufigem Konsum relativ schnell ein. Bei Gelegenheitskonsumenten reichen etwa 0,25 Gramm Marihuana für ein mittleres High. Gewohnheitskiffer können aber auf einen Tageskonsum von mehreren Gramm kommen." [3]

Warum also wird beim Anbau und beim Gebrauch von Nutzhanf das Betäubungsmittelgesetz angewandt? [4] Immerhin gibt es sehr viele Hanfsorten, die sich durch ihre Inhaltsstoffe mit rein medizinischen Wirkungen und durch ihre Verwendbarkeit der Faserstoffe für Stoffe, Seile und Papier unterscheiden. [5] Wie immer, wenn Staaten sich aufgrund von Lobbyisteneinfluss in etwas einmischen, was sie nichts angeht, überwiegen die nachteiligen Folgen für die Menschen, die im Staatsgebiet leben. Das ist aber ein Problem, das in Staatsgläubigkeit und Autoritätshörigkeit wurzelt und bereits seit Jahrtausenden besteht. [6] Die Bundesregierung ist mit solc hen einfachen Denkvorgängen maaslos überfordert. Also bleibt alles so, wie es ist, denn es wird immer so sein, wie es einmal war. [7] Die Justiz weiß alles besser, auch wenn sie schwankt.

Der Garagenbau mit www.Garagenrampe.de ist von solchen Betrachtungen unabhängig, denn diese bewährten Stahlfertiggaragen werden überwiegend gebaut, um Stellplätze für Autos zu schaffen. Das Beratungsteam ist über die Festnetznummer 05222 36901 - 0 erreichbar.

Quellen:
[1] www.kurzlink.de/Drogenplantage
[2] www.dzig.de/Kaufen-lagern-und-auf-ANORDNUNG-verteilen
[3] www.hanfheilt.de/hanf/wirkung/physische-wirkung/
[4] www.gesetze-im-internet.de/btmg_1981/__24a.html
[5] www.hanfheilt.de/hanf/hanf-in-der-medizin/geschichte/
[6] www.dzig.de/Autoritaetshoerigkeit-und-Staatsglaeubigkeit
[7] www.youtube.com/watch?v=X1JvgdctFig
www.youtube.com/watch?v=Bt6KSwfzWqI
www.kurzlink.de/Garagenrampe | www.garagenshop24.de | www.garagenshop24.yatego.com | www.rakuten.de/shop/garagenshop24 | http://stores.ebay.de/Garagenshop24de | www.Garagen-Fotos.de

Garagenrampe GmbH & Co. KG
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32108 Bad Salzuflen
Deutschland

E-Mail: Info@Garagenrampe.de
Homepage: http://www.Garagenrampe.de
Telefon: 05222 36901 - 0

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Telefon: 03741 423 7123

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