In den letzten Monaten wurde dafür der Immobilienmarkt in Dresden durch den zertifizierten Immobiliensachverständigen intensiv analysiert. Neben den allgemein zugänglichen Quellen wie Mietspiegel, Grundstücksmarktberichte und Bodenrichtwerte wurden unzählige Immobilienangebote von Ein- und Zweifamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern sowie Wohn- und Geschäftshäusern in der Region Dresden aufwendig ausgewertet. Dazu werden durch das Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung neben den bekannten Immobilienportalen in Dresden auch innovative Tools wie das Immobilien-Marktdateninformationssystem der IMV GmbH genutzt. Es bietet eine detaillierte Übe rsicht der auf dem Dresdener Grundstücksmarkt angebotenen Immobilien. So kann genau nachvollzogen werden, seit wann und zu welchem Preis die Grundstücke bereits aus dem Immobilienmarkt in Dresden angeboten werden. Zudem sind entsprechende Auswertungen möglich, die Durchschnittskaufpreise etc. bieten. Daneben wurden zusammen mit Sachverständigenkollegen zahlreiche Kaufpreise des Dresdener Immobilienmarktes ausgewertet und Marktdaten wie Liegenschaftszinssätze und Marktanpassungsfaktoren abgeleitet.
Solche Martkinformationen sind für einen verantwortungsvoll arbeitenden Immobiliensachverständigen als Grundlage für die marktgerechte Gutachtenerstellung unverzichtbar. Soll doch gerade der Marktwert einer Immobilie in einem Verkehrswertgutachten möglichst zielgenau getroffen werden.
Käufer oder Verkäufer einer Dresdener Immobilie beauftragen doch gerade ein Gutachten über den Verkehrswert bei einem Sachverständigen um den wirklich am Markt in Dresden er zielbaren Immobilienwert ermitteln zu lassen.
Auch für die Gutachtenerstellung für Immobilien als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts gegenüber der Finanzbehörde in Zusammenhang mit Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer kommt es auf marktgerecht ermittelte Verkehrswerte von Grundstücken in Dresden an. Gemäss § 198 Bewertungsgesetz (BewG) steht es dem Steuerpflichtigen auch nach den neuen Regelungen frei, durch ein Gutachten eines qualifizierten Sachverständigen nachzuweisen, dass der gemeine Wert am Wertermittlungsstichtag tatsächlich niedriger ist, als der vom Finanzamt nach §§ 179 und 182 - 196 BewG ermittelte Wert. Die Bedeutung dieser Vorschrift hat angesichts der Neuregelungen bei der Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer in der Praxis bereits deutlich zugenommen.
Viele weitere Informationen, auch einige kostenlose E-Books zum Thema "Immobilienwert und Immobilienbewertung" finden sich auf der Homepage von Immobilienbewertung Lutz Schneider Sa chverständigenbüro Immobilienbewertung Dresden oder direkt auf der Homepage Immobilienbewertung
Lutz Schneider Immobilienbewertung
Lutz Schneider
Zittauer Straße 12
02681 Wilthen
Deutschland
E-Mail: info@schneider-immobilienbewertung.de
Homepage: http://www.schneider-immobilienbewertung.de
Telefon: 03592/31908
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