BREXIT für Privatinsolvenz in England folgenlos.
Übergangsfristen bis 2022 garantiert-EU Mitgliedschaft Englands in der EU ist keine Voraussetzung.
Entschuldung in England in nur 12 Monaten damit unverändert attraktiv
Zur Möglichkeit, eine Privatinsolvenz in England in nur 12 Monaten legal und gerichtsfest in England zu durchlaufen,- anstelle in Deutschland oder Österreich-, gab es Befürchtungen, dass diese schuldnerfreundliche Gesetzesregelung, bei einem Austritt von England aus der EU evtl. entfallen könnte.
BREXIT für Privatinsolvenz in England bis 2022 ohne Folgen selbst im härtesten Fall- 2 bis 3-Jährige Übergansfrist für England immer gewährleistet
Viele Schuldner- und derzeit auch Boris Becker als besonders berühmter Fall -verfolgen mit hohem Interesse in den Medien die täglichen Meldungen über den Brexit, d.h. einen möglichen Austritt von England aus der EU und dessen Folgen für die nur 12-monatige Insolven z in England.
Denn eine Privatinsolvenz im Ausland und speziell in England oder Irland ist ein nach EU-Insolvenzrecht völlig legales Verfahren, dass jeder deutsche oder österreichische Schuldner aktiv durchlaufen kann, sofern er seinen Lebensmittelpunkt im Detail nachweisbar in England oder Irland hat. Professionell durchgeführt, kann auch jeder auf diesem Weg legal in nur zwölf Monaten entschuldigt werden für den Neustart in ein schuldenfreies Leben.
Dieser Lebensmittelpunkt ist aber nur dann möglich, wenn in England ein Aufenthaltsrecht für Deutsche und Österreicher verbunden mit einer Arbeitserlaubnis gegeben ist. Vor dem Hintergrund der Brexit-Diskussion eher gab es hierzu berechtigte Bedenken, die jedoch bis auf längere Sicht unbegründet sind.
Und zwar deshalb: die Insolvenz in England wäre erst dann nicht mehr möglich, wenn sie als EU-Bürger keine Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis mehr in England bekämen. Von diesem Zeit punkt sind wir aber noch meilenweit entfernt!
Denn: in dem am 8. Dezember 2017 zwischen EU und England erreichten Zwischenergebnis der Brexit-Verhandlungen hat England bereits zugesagt, dass ...
- ...die ca. 3,5 Millionen EU-Bürger in England ihr Leben mit allen Rechten so fortführen können wie bisher und ein uneingeschränktes Aufenthaltsrecht inklusive Sozialversicherungsanspruch etc. behalten. Britische Gerichte müssen sich dabei für weitere acht Jahre an die Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofes (EuGH) halten.
- ...außerdem ist jetzt ab April 2019 eine zwei bis dreijährige Übergangsfrist gemeinsam vereinbart worden, in der Großbritannien alle Pflichten und Regelungen einer EU-Mitgliedschaft akzeptieren muss, also das komplette EU-Recht anzuwenden hat (u.a. ist Personenfreizügigkeit und Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofes bis 2029 anzuerkennen).
- Vor dem Hintergrund der zugesagten Irland-Regelungen und de r an die EU zu zahlenden "Scheidungskosten" von 46-60 Milliarden EURO, scheint der Brexit nunmehr immer mehr Briten praktisch sinnlos. Daher ist eine 2. Abstimmung zu erwarten, die alles vergessen machen könnte. Denn wenn sich die Fakten ändern, sollten die Bürger auch die Möglichkeit haben, Ihre Meinung zu ändern.
Die Möglichkeit der England-Insolvenz mit Ihren immensen Vorteilen hinsichtlich Laufzeit (12 Monate und Rechtssicherheit (keine Versagungsgründe etc.) wird also noch für viele Jahre bestehen bleiben.
Wird aber die mit einer England-Insolvenz erreichte Restschuldbefreiung in Deutschland und Österreich anerkannt?
Die Antwort ist auch hier eindeutig "JA ": eine Anerkennung ist unabhängig von einer EU-Mitgliedschaft gesichert!
Weshalb eine EU-Zugehörigkeit keine Voraussetzung für die Anerkennung ist
Die auf die professionelle Durchführung von Privatinsolvenzen in Europa spezialisierten Insolvenz Kanzleien wie www.engla nd-insolvenz.com oder www.kanzlei-drwagner.com bieten zu diesem komplexen Thema ein sehr qualifiziertes Webinar an, dass Sie sich ansehen sollten.
Danach garantiert das deutsche und österreichische Insolvenzgesetz in den § 345 InsO/240 IO, dass eine ausländische Insolvenz - (nicht nur eine EU-Insolvenz) - anerkannt werden muss.
Die EU-Zugehörigkeit verstärkt diesen Anspruch lediglich im Sinne einer "automatischen Anerkennungspflicht".
Zwischen-Fazit
Die Eröffnung einer Insolvenz in England bleibt für absehbare Jahre weiterhin möglich.
Die Anerkennung der damit erhaltenen Restschuldbefreiung ist durch deutsche und österreichische Gesetze gewährleistet. Auch bei einem möglichen Wegfall einer EU-Mitgliedschaft von England.
Was alle Schuldner für einen schnellen Neunanfang daher unbedingt machen sollten
Alle Interessenten mit erheblichen Schulden von wenigstens mehr als 60 000 EURO , die noch zögern in das englische In solvenz Verfahren einzusteigen, sollten trotz der geschilderten Zeitfristen aber nicht zu lange warten, sondern das Verfahren baldmöglichst einleiten und im Rahmen der unabdingbaren Qualifikationszeit von bis zu 6 Monaten, den Anspruch für die Anwendung englischen Rechtes erwerben.
Dabei sollten alle Schuldner, die diesen Weg einschlagen wollen vor allen Dingen eines beherzigen um eine Anerkennung abzusichern: ein nicht nur vorgetäuschter, sondern echt gelebter Lebensmittelpunkt (COMI) wird immer entscheidender für den Erfolg.
Speziell unter den Voraussetzungen der § 343 InsO/§ 240 IO müssen Sie im Falle eines Wegfalls der EU -Mitgliedschaft von England nicht nur den englischen, sondern auch Ihren heimischen Gerichten den Lebensmittelpunkt minutiös nachweisen. Die Beweise sind aber unter beiden Voraussetzungen immer die gleichen.
Wer von den vorher beschrieben Kanzleien begleitet wird und entsprechend professionell gearbeitet hat, kann sich in Sicherheit wiegen.
Auf Jahre hinaus ist die England -Insolvenz damit unverändert immer noch das schuldnerfreundlichste Privat-Insolvenzverfahren in Europa und der Welt!
Privatinsolvenz in England auch für Boris Becker ein Glücksfall
Auch der nicht aus eigenem Willen, sondern auf Druck seiner Gläubiger in die Privatinsolvenz in England geratene Ex-Tennisstar Boris Becker, wird voraussichtlich von der äußerst schuldnerfreundlichen Regulierung in England profitieren.
Denn folgt man allen Pressemeldungen, die zu seinem Fall bisher veröffentlicht wurden, dann sind die beinahe 60 Millionen Schulden, die er wohl angehäuft hat, auch mit Ablauf seines Verfahrens juristisch untergegangen.
Schnellster Neustart in ein schuldenfreies Leben
Damit wäre er zwar vermögenslos, aber auf der anderen Seite frei für einen Neustart in ein neues schuldenfreies Leben.
Dieser Weg ist daher allen Schuldnern unbedingt zu empfehlen, die sich nicht durch ein langwieriges und auch nach den jüngsten Reformen immer noch komplexes und mit Versagungs- Gründen gespicktes Privatinsolvenzverfahren in Deutschland oder Österreich quälen wollen.
Jedem Schuldner, der sich dafür interessiert und, ist das Studium der oben angeführten Plattformen und die unverbindliche Kontakt-Aufnahme für das dort angebotene kostenfreie Beratungsangebot unter www.england-insolvenz.com oder www.kanzlei-drwagner.com unbedingt zu empfehlen.
Über die Zusammenhänge mit einer Insolvenz in England informieren objektiv und mit hoher juristischer Kompetenz zwei Portale: www.england-insolvenz.com sowie www.privatinsolvenz-england.eu. Über die Zusammenhänge mit einer Insolvenz in England informieren objektiv und mit hoher juristischer Kompetenz zwei Portale: www.england-insolvenz.com sowie www.privatinsolvenz -england.eu.Diese marktführenden Portale und die dort vorgestellten Anbieter sind seit Jahren erfolgreich in der Entschuldung ihrer Mandanten in nur 12 Monaten in gerichtsfester und 100% legaler Weise im Rahmen des englischen Privatinsolvenzverfahrens. Dessen Rechtmäßigkeit ist in den europäischen Insolvenzgesetzen (EUInsVO) sowie allen deutschen und englischen Insolvenzregelungen eindeutig festgelegt und von den höchsten Gerichten wie EuGH, BGH und dem österreichischen Gerichtshof OGH immer wieder und aktuell bestätigt worden. Damit als geltende Rechtsprechung zu betrachten, sofern das Verfahren in professioneller Begleitung rechtssicher und ohne Täuschung durchgeführt wurde.http://england-insolvenz.com
Ingenio Business Strategy Consultants Limited
Martin Wolff
8 Cannon House Cannon Drive 8
81928 London
Grossbritannien
E-Mail: office@england-insolvenz.com
Homepage: http://privatinsolvenz-england.eu
Telefon: 01716032073
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