NAEB 2017 am 16. August 2020
Fast zwei Millionen Dächer werden in deutschen Landen zur Umwandlung von Sonnenenergie in Strom genutzt. Bisher wurde der Strom in das Netz eingespeist und nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) mit bis zu 55 Cent/Kilowattstunde vergütet. Nach 20 Jahren laufen die Vergütung und auch die privilegierte Netzeinspeisung aus. Die Solarstromerzeuger müssen ihren Strom frei und selbst verkaufen. Doch die Netzbetreiber lehnen diesen Strom ab, weil er weder planbar noch regelbar ist. So bleibt nur die Eigennutzung.
Die Eigennutzung hat der Staat jedoch teuer und aufwendig gemacht. Der Gesetzgeber sieht di e Eigennutzung von Strom als Bestandteil der öffentlichen Versorgung an, für die staatliche Regelungen gelten. Die Solarstromanlage muss in das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (BNetzA) eingetragen sein.
Der Stromverbrauch ist steuerpflichtig. Monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen sind gefordert. Eine Umsatzsteuererklärung ist abzugeben. Mit diesen staatlichen Eingriffen ist die Eigennutzung unrentabel. Hier muss die Frage gestellt werden, warum man in etlichen Gemeinden auf seinem Grundstück einen Brunnen bauen und Wasser entnehmen darf, Stromerzeugung aus Sonneneinstrahlung aber staatlichen Auflagen unterliegt.
Die Experten vom Stromverbraucherschutz NAEB untersuchen zurzeit, ob eine Eigennutzung von Solarstrom ohne staatliche Auflagen wirtschaftlich sein kann. Grundsätzlich können nur die Brennstoffkosten eingespart werden, denn es gibt immer wieder Zeiten, in denen der Fotovoltaiker vollständig auf den Netzstrom angewiesen ist. Er mus s daher die gesamte Infrastruktur zur Erzeugung seiner höchsten Leistung im Jahr als Grundpreis bezahlen.
Die Energiekosten zur Erzeugung von einer Kilowattstunde Strom liegen für Braunkohle und Brennelemente bei 2 bis 3 Cent. Steinkohle kommt auf etwa 4 Cent. Am teuersten ist Erdgas mit 6 bis 7 Cent. Flüssigerdgas (LNG) ist noch rund 2 Cent teurer. Im Mittel dürfte der Fotovoltaiker etwa 4 Cent/kWh für seinen selbst erzeugten Strom einsparen. Man müsste noch die Mehrwertsteuer berücksichtigen, die für den selbst erzeugten Strom ebenso wie für selbst erzeugtes Gartengemüse entfällt. Für eine Fotovoltaik-Anlage mit einer installierten Leistung von einem Kilowatt liegt die jährliche Einsparung bei etwa 50 Euro.
Das ist aber nur der Fall, wenn die Nutzung des selbst erzeugten Stromes ohne jegliche Abgaben und Auflagen möglich wird. Dies ist ein Weg, den Brennstoffverbrauch zur Stromerzeugung in der BRD ohne Subventionen zu mindern. Damit gehen auch die CO2-Emissionen zurück, die nach Ansicht der Bundesregierung das Erdklima ungünstig beeinflussen. Eine Demontage der vorhandenen Fotovoltaik-Anlagen nach 20 Jahren würde dagegen den Brennstoffverbrauch wieder erhöhen.
Die Bundesrepublik sollte schnellstens alle Auflagen zur Eigennutzung von Solarstrom fallen lassen. Die Eigennutzung wird zu einer wichtigen Notstromquelle, wenn der Netzstrom ausfällt. Experten warnen schon länger vor einem Blackout durch den wachsenden Anteil von mit dem Wetter schnell schwankenden Wind- und Solarstrom. Dann kann die heimische Solaranlage auch über längere Zeit die Energie für die Beleuchtung und Kommunikation liefern.
Prof. Dr.-Ing. Hans-Günter Appel
Pressesprecher NAEB e.V. Stromverbraucherschutz
www.NAEB.info und www.NAEB.tv
Lohnt sich unsere Solaranlage? 2-Jahres-Bilanz
https://www.youtube.com/watch?v=gB6xVdabSts
26. Juni 2019 | DieserDad
Seit zwei Jahren haben wir eine Photovoltaikanlage auf dem Dach. Aber lohnt sich das eigentlich? Ihr habt mir schon einige Male Fragen dazu gestellt, deshalb zeige ich Euch heute mal, was für eine Anlage wir haben und wieviel sie zu unserem Energiebedarf beitragen kann. Wie immer habe ich ein paar Pi-mal-Daumen-Berechnungen angestellt, um die Frage zu beantworten: "Lohnt sich unsere Solaranlage?"
[1] Bildquelle: StockKosh-solar-68
NAEB Stromverbraucherschutz e.V.
Heinrich Duepmann
Forststr. 15
14163 Berlin
Deutschland
E-Mail: Heinrich.Duepmann@NAEB.info
Homepage: http://www.NAEB.de
Telefon: 05241 70 2908
Pressekontakt
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