GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Wie Medien übereinstimmend berichten, führte die Staatsanwaltschaft Hamburg eine Razzia beim Fondshaus Wölbern Invest durch. Untersucht wurden demnach die Geschäftsräume und die Wohnräume des Wölbern-Chefs. Im Zuge der Ermittlungen soll dieser wegen des Verdachts der gewerbsmäßigen Untreue in mehr als 300 Fällen verhaftet worden sein.
Das traditionsreiche Emissionshaus Wölbern Invest stand in den vergangenen Wochen und Monaten immer wieder in den Schlagzeilen. Das Unternehmen veröffentlichte Bilanzen nicht oder zu spät, Anleger mussten scheinbar auf ihre Ausschüttungen warten. Dies hatte offenbar zur Folge, dass die Anleger in Wölbern-Immobilienfonds misstrauisch wurden. Sie äußerten den Verdacht, dass Gelder aus den Fonds veruntreut wurden. Zuletzt legte Wölbern Invest Pläne vor, einen Großteil seiner Immobilienfonds zu verkaufen.
Mit den Untersuchungen der Staatsanwaltschaft Hamburg scheint der Verdacht der Anleger auf Veruntreuung neue Nahrung zu bekommen. Die Ermittler werfen Wölbern-Chef gewerbsmäßige Untreue in mehr als 300 Fällen vor. Dabei sollen rund 137 Millionen Euro unrechtmäßig entwendet worden sein. Der Schaden für die Anleger soll sich auf zirka 30 Millionen Euro belaufen.
Wölbern Invest legte u.a. geschlossene Immobilienfonds in Deutschland, Holland, England, Frankreich, Österreich und Polen auf. Die Anleger in diese Immobilienfonds sollten nach den jüngsten Entwicklungen ihre juristischen Möglichkeiten von einem! im Bank - und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. Denn ihnen könnten verschiedene Möglichkeiten offen stehen, ihr investiertes Kapital zu retten.
Sollte die Staatsanwaltschaft Hamburg Vermögen beschlagnahmen, können die Gläubiger einen vollstreckbaren Titel erwirken und im Wege der Zwangsvollstreckung an ihr Geld kommen. Darüber hinaus können auch Ansprüche auf Schadensansprüche auf Schadensersatz oder Rückabwicklung beispielsweise gegen die Vermittler der Anlage geltend gemacht werden.
Denn geschlossene Immobilienfonds wurden in vielen Fällen als sichere Altersvorsorge vermittelt. Dabei hätten die Anleger aber auf die entsprechenden Risiken und über Rückvergütungen, die die Anlageberater für die Vermittlung der Beteiligung erhalten, haben, aufgeklärt müssen.
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